Die Bundesregierung hat sich auf der Regierungsklausur unter anderem auf folgende Entlastungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen geeinigt:
Im Gegensatz zur Einkommensteuer kommen die Änderungen bei Familienbeihilfe, Negativsteuer und Arbeitslosengeld vor allem niedrigen Einkommen zugute. Sie sind jedoch nur als einmalige Unterstützung für das Jahr 2020 vorgesehen. Die Entlastungswirkung der vorgezogenen Einkommensteuersenkung, von der hauptsächlich die obere Mittelschicht profitiert, bleibt jedoch dauerhaft.
Eine Reihung aller Personen in Österreich über 18 nach ihrem Nettoeinkommen aufgeteilt nach Einkommensfünfteln gibt Aufschluss über die Verteilungswirkung der Maßnahmen. Das unterste Einkommensfünftel bekommt netto durchschnittlich EUR 15 mehr pro Monat, Personen im obersten Einkommensfünftel bekommen durchschnittlich EUR 42 mehr.
Relativ zum Nettoeinkommen vor der Reform bekommen die Menschen im untersten Einkommensfünftel mit im Schnitt 2,7% am meisten, das oberste profitiert mit ca. 1%. Betrachtet man die Maßnahmen im Detail, zeigt sich, dass die Personen in den obersten drei Einkommensfünfteln hauptsächlich von der Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% profitieren – Personen im untersten Einkommensfünftel jedoch ausschließlich von den Änderungen bei der Familienbeihilfe, Negativsteuer und Arbeitslosengeld. Gerade diese drei Maßnahmen gelten aber nur für das Jahr 2020. Bereits nächstes Jahr gehen sie wieder leer aus, während die oberen Einkommensschichten weiterhin profitieren.
Im Vergleich zu einer höheren Nettoersatzrate von 70% (derzeit 55%) bringt die einmalige Zahlung von EUR 450 den Arbeitslosen nur wenig. Gerade zusätzliches Einkommen in den untersten Einkommensfünfteln würde aber in den in der Rezession dringend benötigten Konsum fließen.
Grundsätzlich positiv zu bewerten sind die Pläne der Bundesregierung im Bezug auf die Erhöhung der Familienbeihilfe um EUR 360 pro Kind. Insgesamt profitieren dabei fast doppelt so viele Menschen wie bei den bisherigen Plänen im Regierungsprogramm zur Erhöhung des Familienbonus Plus um EUR 250 und der Erhöhung des Kindermehrbetrags um EUR 100 bzw. dessen Ausweitung auf alle Erwerbstätigen. Vor allem im untersten Einkommensfünftel ist der Unterschied erheblich. Im Durchschnitt bekommt es nun knapp 1,3% anstatt 0,1%, für das oberste Fünftel ändert sich nichts.
Aktuell ist geplant, dass ausschließlich die Einkommensteuersenkung bleibt, alle anderen Maßnahmen gelten nur für das Jahr 2020. Gerade Negativsteuer, Familienbeihilfe und das immer noch zu niedrige Arbeitslosengeld helfen jedoch vor allem den untersten Einkommen, unter denen sich viele der sogenannten „SystemheldInnen“ befinden und sind nicht nur aus verteilungsgerechten Gesichtspunkten, sondern auch zur Konjunkturbelebung geeignet und zu begrüßen. Deswegen schlägt das Momentum Institut vor, die Nettoersatzrate des Arbeitslosengelds auf 70% zu erhöhen, sowie die maximale Rückerstattung in % der SV-Beiträge zu erhöhen, damit auch Personen mit einem Einkommen knapp über der Geringfügigkeitsgrenze in vollem Ausmaß von der Negativsteuer bzw. dem SV-Bonus profitieren können. Mehr Infos dazu hier.
Den gesamten Policy Brief gibt es zum Download.