Taschenrechner und ein ausgestreckter Zeigefinger auf eine Rechnung
/ 17. Juni 2021

Wer die Corona-Hilfen bezahlt, wenn das Steuersystem unverändert bleibt

Von der Corona Hilfe profitiert größtenteils der Unternehmenssektor. UnternehmerInnen, Bauern und Kunstschaffende erhalten mehr als jeden zweiten Euro der Krisengelder. Fast 8 von 10 Euro der Krisenkosten bezahlen werden aber ArbeitnehmerInnen, (persönlich einkommensteuerpflichtige) Selbstständige & KonsumentInnen über Abgaben auf Arbeit und allgemeinen Konsum1 – sofern das Steuersystem so bleibt wie es ist. Steuern auf Vermögen, Vermögenszuwächse und Unternehmensgewinne2 werden nicht einmal jeden zehnten Euro der Rechnung begleichen, obwohl die Privatvermögen der UnternehmerInnen im großen Stil durch Wirtschaftshilfen erhalten und Unternehmensinsolvenzen vermieden werden.

Gegenüberstellung der Corona-Maßnahmen und ihrer Bezahlung durch die Aufkommensstruktur unseres aktuellen Steuersystems

Die ursprünglichen wirtschaftlichen Corona-Hilfsmaßnahmen hatten das Ziel, Unternehmer:innen & Arbeitnehmer:innen vor existenzbedrohenden Einkommensverlusten zu bewahren und die Betriebe am Leben zu erhalten, um ein Durchstarten nach der Pandemie zu ermöglichen. Mit dem Umsatzersatz beschritt die Bundesregierung aber verstärkt den Weg, pauschal große Summen an Fördergeldern an Betriebe verschiedener Branchen auszuschütten – unabhängig vom tatsächlichen individuellen Schaden durch die Pandemie. Auch Branchen, die nachweislich den Schaden aus dem ersten Lockdown mehr als aufholen konnten, wie Baumärkte, Elektrogeschäfte und Möbelhäuser, erhielten so staatliche Wirtschaftsförderung, die direkt ihren Gewinn erhöht.

Mehr als bisher stellt sich die Frage, ob die Profiteure dieser Hilfen auch jene sein werden, die sie in Zukunft abbezahlen. Dafür hat das Momentum Institut die bereits ausgegebenen und künftig geplanten Corona-Hilfen 2020-2024 auf die Gruppen „Unternehmen und Landwirt:innen“, „Arbeitnehmer:innen“, und "Öffentliche Investitionen, Klima, Rest" aufgeteilt und der Steuerstruktur gegenübergestellt. Die gesamten Einnahmen des Staates des Jahres 2019 können als Vorhersage dienen, wer die Hilfen abbezahlen wird, sobald sich die Wirtschaft wieder erholt hat und das Steuersystem in seiner bisherigen Form bestehen bleibt.3

Wer erhält die Corona-Hilfen?

Sieht man sich im Detail an, wer von den Hilfen profitiert, ergibt sich ein ungleiches Bild: Mehr als die Hälfte (56 %) der bereits ausgegebenen und künftig eingeplanten Mittel4 geht an Unternehmen. Die größten Kostenblöcke für diese Gruppe sind auf der Ausgabenseite die von der COFAG abgewickelten Mittel wie der Fixkostenzuschuss und der Umsatzersatz, die gemeinsam mit EUR 12 Mrd. im Budgetrahmen bis 2024 vermerkt sind. Auf der Einnahmenseite fallen vor allem steuerliche Erleichterungen ins Gewicht, wie zum Beispiel die degressive Abschreibung (EUR 3,46 Mrd.), der Verlustrücktrag (EUR 3 Mrd.), die Umsatzsteuersenkung inkl. Verlängerung für Gastronomie und Beherbergung (EUR 2,46 Mrd.). Insgesamt werden für Unternehmen EUR 42,09 Mrd. bereitgestellt (davon EUR 41,58 Mrd. an Unternehmer:innen, EUR 0,33 Mrd. an Landwirt:innen, EUR 0,18 Mrd. an Künstler:innen). Auf Arbeitnehmer:innen-Seite stehen zum Beispiel 75% der Corona-Kurzarbeit (EUR 14,25 Mrd.) und die Senkung der Einkommenssteuer (EUR 8,3 Mrd.). Alle Maßnahmen für Arbeitnehmer:innen zusammen ergeben rund EUR 25,98 Mrd. der Kategorie „Öffentlich, Klima, Rest“ werden EUR 7,52 Mrd. (ausschließlich ausgabenseitig) zugeteilt.

Gesamtübersicht über die Corona Hilfen und ihre Empfänger:innen

Das Ausgangsdokument für die Auflistung der Maßnahmen, die neben den ausgaben- auch die einnahmenseitigen Maßnahmen miteinbezieht, ist die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch den Budgetdienst, ergänzt um Berichte des Finanzministeriums und des Budgetdiensts als auch die Parlamentskorrespondenz bis zu den Beschlüssen des 17. Juni 2021.5 Das Momentum Institut hat eine Aufteilung der Maßnahmen auf die verschiedenen Gruppen vorgenommen, die im Detail in den Tabellen unterhalb dokumentiert ist. Im Dokument des Budgetdienst werden die ausgabenseitigen Maßnahmen mit ihrem geplanten Budgetrahmen für 2020-2024 erfasst. Der Budgetrahmen enthält sowohl bisher getätigte Ausgaben als auch künftig geplante Ausgaben, die zu einem späteren Zeitraum wirksam werden dürften. Bei den einnahmenseitigen Maßnahmen wird die kumulierte finanzielle Auswirkung auf den Staatshaushalt von 2020-2024 herangezogen.

Die Zuordnung der einzelnen Maßnahmen zu den einzelnen Gruppen ergibt sich in den allermeisten Fällen eindeutig. Von allen größeren Posten kommt lediglich die Kurzarbeitsbeihilfe beiden Gruppen (Arbeitnehmer:innen und Unternehmer:innen) zugute. Als beschäftigungserhaltendes Instrument haben wir die Kurzarbeit mit 75% der eingeplanten Mittel zum größten Teil den Arbeitnehmer:innen zugeteilt. Die restlichen 25% werden der Gruppe der Unternehmen zugerechnet. Letztere profitieren von der Kurzarbeit einerseits, weil durch die Möglichkeit zur Kurzarbeit Kündigungen vermieden werden, die finanziell mit der Weiterzahlung der Löhne während einzuhaltenden mehrwöchigen Kündigungsfristen verbunden wären (sowie die Auszahlung von aufgestautem Urlaub und Überstunden). Andererseits ermöglicht sie den Unternehmer:innen eine jederzeitige schnelle Wiederaufnahme der Produktion mit den bestehenden eingespielten Teams. Die Arbeitnehmer:innen profitieren dagegen durch eine höhere Nettoersatzrate ihrer letzten Einkommen im Vergleich zum niedrigen Arbeitslosengeld sowie eine (nur einmonatige) Jobsicherheit nach Abschluss der Kurzarbeit.

Wer bezahlt die Corona-Hilfen?

Das Jahr 2020 führt zu sinkenden Steuereinnahmen. Geht man jedoch davon aus, dass die Corona-Krise 2022 überwunden sein wird, dann kehren die Steuereinnahmen wieder auf ihr ursprüngliches Niveau zurück. Vor allem aber die Struktur des österreichischen Abgabensystems ist durch Corona doppelt problematisch. Schon bisher waren die vermögensbezogenen Abgaben im internationalen Vergleich niedrig. Im OECD-Durchschnitt tragen vermögensbezogene Steuern rund 5,6 % zum gesamten Steueraufkommen bei. In Österreich sind es nur 1,3 %. Die Steuern auf Arbeit hingegen sind im internationalen Vergleich recht hoch: Die OECD-Länder heben im Durchschnitt rund 35,97% Steuern auf das Arbeitseinkommen ein, während der Anteil in Österreich bei 47,91% liegt.6 1993 wurde die Vermögenssteuer abgeschafft, 2008 die Erbschaftssteuer, und 2005 die Körperschaftssteuer gesenkt. Fast 8 von 10 Euro der Krisenkosten bezahlen werden aber Arbeitnehmer:innen, (persönlich einkommensteuerpflichtige) Selbstständige & Konsument:innen über Abgaben auf Arbeit und allgemeinen Konsum7 – sofern das Steuersystem so bleibt wie es ist. Die derzeitige Steuerstruktur bedeutet, dass vor allem Arbeitnehmer:innen, kleine und mittlere Selbstständige, sowie Konsument:innen die Corona-Krise bezahlen werden. Die steuerlichen Beiträge der Vermögenden sowie großer Konzerne werden jedoch eine untergeordnete Rolle spielen, obwohl deren steuerliche Leistungsfähigkeit nach wie vor hoch ist. Viele große Firmen und deren BesitzerInnen profitierten 2020 außerdem von Staatshilfen in Millionenhöhe. Die Kurzarbeit nimmt Personalkosten für Monate während der Lockdowns ab. Der Fixkostenzuschuss, in kleinerem Ausmaß der Umsatzersatz, der Verlustersatz, Stundungen, usw. helfen, die Kosten während der Krise zu drücken. Gerettet bzw. gestützt werden hier neben den Unternehmen an sich vor allem das Privatvermögen der Eigentümer:innen. Als Hauptprofiteur:innen dieser Hilfen empfiehlt es sich, nach der Krise auch von diesen Steuerzahler:innen einen höheren Betrag als bisher einzufordern. Der kann über eine Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Vermögenszuwächse, Steuern auf Grund, Boden und Immobilien, oder eine höhere Körperschaftssteuer erfolgen. Nur so wird das Steuersystem nach Corona auf eine ausgeglichenere Beitragsbasis gestellt und eine Doppelbelastung der Arbeitnehmer:innen, Selbstständigen und Konsument:innen verhindert.

Übersicht über die einnahmeseitigen Corona-Hilfen

 

 

Übersicht über ausgabenseitigen Corona Hilfen

1 Einkommens- und Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge, Umsatzsteuer

2 Körperschaftsteuer (GmbHs, AGs)

3 Allenfalls könnte der Beitrag der Unternehmen noch geringer ausfallen, wenn das Aufkommen der Körperschaftssteuer in den nächsten Jahren niedriger ausfällt.

4 Stand 02.11.2020 (Auflistung des Budgetdienst) ergänzt um die Beschlüsse bis inkl. 17.06.2021 (Nationalratsbeschlüsse)

5 Aktuelle Beschlüsse abrufbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/BS30/
Berichte des Finanzministeriums über die Monatserfolge: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/das-budget/budget-2021.html
Publikationen des Budgetdienstes zum Budgetvollzug und der COVID-19 Berichterstattung: https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/BUDGETVOLLZUG/VOLLZUGSANALYSEN/Archiv/index.shtml

6 Der Vergleich basiert auf der Arbeitseinkommensbesteuerung einer Single-Person mit Durchschnittsgehalt ohne Kinder. Details unter: https://stats.oecd.org/index.aspx?DataSetCode=TABLE_I7.

7 Einkommens- und Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge, Umsatzsteuer

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