Schlagwort: Bezugssperre

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Grafik Bezugssperre Arbeitslosengeld
Bezugssperre beim Arbeitslosengeld: Der erste Monat wäre finanziell noch schwieriger für Arbeitslose
Die im Rahmen der Reformpläne von Arbeitsminister Kocher kolportierte zweiwöchige Bezugssperre am Anfang des Arbeitslosengeld-Bezugs hätte vor allem für Kurzzeitarbeitslose stark negative Konsequenzen. Eine typische arbeitslose Person mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.100 Euro würde somit bei einer zweiwöchigen Arbeitslosigkeit überhaupt kein Arbeitslosengeld erhalten. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit stiege der Bezug im zweiten und dritten Monat auf 1.210 Euro, bevor er wieder absinkt. Im Monats-Vergleich ergibt sich mit minus 1.200 Euro im ersten Monat der stärkste Verlust im Vergleich zum Nettoeinkommen vor Arbeitslosigkeit.
Arbeit
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Grafik Bezugssperre beim Arbeitslosengeld
Bezugssperre beim Arbeitslosengeld: Große Verluste für Kurzzeitarbeitslose
Die im Rahmen der Reformpläne von Arbeitsminister Kocher kolportierte zweiwöchige Bezugssperre am Anfang des Arbeitslosengeld-Bezugs hätte vor allem für Kurzzeitarbeitslose stark negative Konsequenzen. Zwar könnte man um das eingesparte Volumen durch eine Bezugssperre danach für rund drei Monate eine höhere Nettoersatzrate von 65 % des Letztgehalts finanzieren (derzeit 55 %). Für Arbeitslose, die länger als dreieinhalb Monate arbeitslos sind, ändert sich somit insgesamt nichts – sie bekommen im ersten Monat viel weniger, dafür danach etwas mehr. Menschen, die kürzer als dreieinhalb Monate arbeitslos sind, steigen durch die Bezugssperre jedoch schlechter aus.
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