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Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust

Miriam Frauenlob
21. Mai 2026
Bei allgemeiner Pensionanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust. Die Grafik zeigt den Fehlbetrag zum vollen Inflationsausgleich durch die von der Regierung festgelegte Pensionsanpassung in Höhe von 2,95 Prozent nach Bruttopensionseinkommen.

Die Bundesregierung erhöht die Pensionen um 2,95 Prozent und damit unter der voraussichtlichen Teuerung von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme sind die „Mindestpensionist:innen“ mit Ausgleichszulage. Sie erhalten 3,3 Prozent und damit den vollen Teuerungsausgleich. Das betrifft 111.165 Personen (Stand 2024) bzw. jede 20. Pensionist:in, darunter doppelt so viele Frauen wie Männer.