Die im Rahmen der Reformpläne von Arbeitsminister Kocher kolportierte zweiwöchige Bezugssperre am Anfang des Arbeitslosengeld-Bezugs hätte vor allem für Kurzzeitarbeitslose stark negative Konsequenzen. Eine typische arbeitslose Person mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.100 Euro würde somit bei einer zweiwöchigen Arbeitslosigkeit überhaupt kein Arbeitslosengeld erhalten. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit stiege der Bezug im zweiten und dritten Monat auf 1.210 Euro, bevor er wieder absinkt. Im Monats-Vergleich ergibt sich mit minus 1.200 Euro im ersten Monat der stärkste Verlust im Vergleich zum Nettoeinkommen vor Arbeitslosigkeit.