Im österreichischen Pensionsgesetz haben Menschen, die besonders lange erwerbstätig waren und damit lange in das umlagefinanzierte Pensionssystem eingezahlt haben, die Möglichkeit sich mit 60 bzw. 62 Jahren zur Ruhe zu setzen. Für 45 Beitragsjahre erhalten sie ihre vollen Pensionsansprüche und das ohne Abschläge – obwohl sie vor dem Regelantrittsalter in Pension gehen. Diese Regelung ist auch unter dem Begriff „Hacklerregelung“ bekannt.
Verglichen mit den gesamten Pensionsauszahlungen sind die auf die abschlagsfreie Pensionszahlung zurückgehenden Kosten vernachlässigbar: Die gesamten Pensionsaufwendungen der Pensionsversicherung lagen 2019 bei rund EUR 39 Mrd. (BMSPGK 2020).