Wer seit fünf Jahren arbeitslos ist, hatte im Mai 2022 bereits 18 Prozent weniger Kaufkraft, zeigt eine Berechnung des Momentum Instituts. Einerseits wertet die hohe Inflation das Arbeitslosengeld immer weiter ab. Andererseits fallen Arbeitslose nach einigen Monaten in die Notstandshilfe. Allein dadurch entsteht beim Grundbetrag ein Kaufkraftverlust von fünf Prozentpunkten. Liegt das Arbeitslosengeld über der Ausgleichszulage (1.030 Euro), fällt der Verlust durch die Notstandshilfe mit acht Prozentpunkten noch höher aus.