Die geplante Strompreisbremse entlastet alle Haushalte, unabhängig von ihrem Einkommen, in etwa gleich stark: Haushalte im einkommensschwächsten Fünftel erhalten 288 Euro pro Kopf, jene mit den höchsten Einkommen 280 Euro. Nicht berücksichtigt ist dabei aufgrund von Datenproblemen die Senkung der Netzgebühr um bis zu 200 Euro für 300.000 von der GIS-Gebühr befreite Haushalte. Einzig die Valorisierung der Sozialleistungen wirkt progressiv, sie unterstützt also Menschen mit geringem Einkommen stärker als jene mit hohem Einkommen. Die ungleiche Wirkung der Abschaffung der Kalten Progression kann das aber nicht ausgleichen.

Für einkommensschwache Haushalte gleichen die drei Maßnahmen die Teuerung nicht aus. Für die Analyse der Mehrkosten aufgrund der Teuerung werden zwei Inflationsszenarien für 2023 zu Grunde gelegt. Angenommen wurde eine Inflationsrate in der Höhe von 5% bzw. 10%. Bei einer Teuerungsrate von 5% ist im untersten Fünftel der Haushalte mit Teuerungskosten von über 900 Euro zu rechnen. Wird eine Inflationsrate erreicht von 10% erreicht, belaufen sich die Teuerungskosten bereits auf 1.840 Euro. Die drei Maßnahmen zusammen hingegen bringen Haushalten mit den geringsten Einkommen hingegen nur rund 450 Euro - pro Kopf gerechnet. Alle Haushalte werden bedarfsgewichtet, um Haushalte unterschiedlicher Größe wissenschaftlich korrekt zu vergleichen.

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