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Richtwertmieter:innen mit geringstem Gehalt

Jakob Sturn
22. März 2023
Grafik Einkommen nach Mietart – Mietpreisbremse

Die Bundesregierung hat sich auf keine Mietpreisbremse geeinigt. Unmittelbar besonders betroffen vom Scheitern der Mietpreisbremse sind Mieter:innen in Altbauten mit Richtwertmieten. Sie erhalten nun eine Erhöhung um 8,6 Prozent ab 1. April vorgeschrieben. Mieter:innen zur Richtwertmiete verdienen von allen Mieter:innen mit weniger als 2600 Euro brutto im Mittel das niedrigste Gehalt. Eine Mietpreisbremse wäre unmittelbar wirksam, treffsicher, nachhaltig, und inflationsdämpfend gewesen. Die Mietpreisspirale dreht sich damit ungebremst weiter. Österreich läuft Gefahr, dass die Inflation weiterhin über jener in der Eurozone liegen wird.

Auch verteilungspolitisch ist die Maßnahmen problematisch. Durch den Wohnkostenzuschuss wandert Steuergeld in der Höhe von 250 Millionen Euro indirekt an Vermieter:innen, weil Mieter:innen damit die Mieterhöhungen bezahlen müssen. Vermieter:innen dürfen weiterhin die Miete rasch mit der Inflationsrate erhöhen und leisten keinen preisdämpfenden Beitrag, wie das andere Länder von ihren Immobilienbesitzer:innen verlangen.