Automatisch abgegolten werden den Lohn- und Einkommensteuerzahler:innen zwei Drittel der angefallenen Kalten Progression 2022. Wie sie das dritte Drittel verteilen möchte, muss die Bundesregierung bis Mitte September ausarbeiten. Dafür empfiehlt das Momentum Institut eine soziale Staffelung, indem die Abgeltung mittels Absetzbeträge erfolgt.

Mit einer Erhöhung der Absetzbeträge erhält das ärmste Einkommensfünftel im Jahr 2023 84 Euro mehr pro Kopf (bedarfsgewichtet) und damit relativ zum Einkommen am meisten. Gleicht man das letzte Drittel der Kalten Progression hingegen ohne soziale Staffelung aus, kommen unten nur 24 Euro an.

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