Nur 1 von 10 Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern arbeitet freiwillig in Teilzeit
Nur 1 von 10 Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern arbeitet freiwillig in Teilzeit
In den Kinderbetreuungs- und Pflegeausbau zu investieren, wäre also durchaus sinnvoll, um vor allem die weibliche Teilzeitquote hierzulande zu senken. Denn die „Lifestyle-Teilzeit“, in der Frauen und Mütter vermeintlich tätig sind, ist eine realitätsferne Behauptung: Fragt man Frauen mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter, die in Teilzeit arbeiten, nach dem Warum, geben mehr als acht von zehn an, das aufgrund von Betreuungspflichten zu tun. Nur eine von zehn Frauen mit Kindern unter 15 Jahren arbeitet „freiwillig“ in Teilzeit. Bei den Männern mit betreuungspflichtigen Kindern ist die Hälfte „freiwillig“ teilzeitbeschäftigt, knapp vier von zehn reduzieren aufgrund von Betreuungspflichten ihre Arbeitszeit. Freiwillige Teilzeit umschließt jene, die keine Vollzeittätigkeit wünschen, und dafür persönliche, familiäre oder sonstige Gründe nennen.
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Niedrigste Teilzeitquote in Wien – ohne Auszubildende
Niedrigste Teilzeitquote in Wien – ohne Auszubildende
Wien hat mit 30,9 Prozent auf den ersten Blick eine vergleichsweise hohe Teilzeitquote. Ein Grund dafür ist, dass rund ein Drittel aller Auszubildenden in Österreich ihre Ausbildung in Wien absolvieren und nebenbei häufig nur in Teilzeit arbeiten können – das verzerrt die Realität der Teilzeitarbeit. Rechnet man jene, die sich in schulischer oder beruflicher Aus- bzw. Fortbildung befinden (z.B. Studierende und Lehrlinge) heraus, schrumpft die Teilzeitquote in Wien auf 24,2 Prozent – die Bundeshauptstadt hat damit die niedrigste Teilzeitquote im Bundesländervergleich. In Wien arbeiten anteilig deutlich weniger Personen in Teilzeit, weil sie Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, als in anderen Bundesländern. Die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen in Wien zeigt also ihre Wirkung, indem Betreuungsaufgaben seltener als Hauptgrund für Teilzeit genannt werden.
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Regulierung wirkt: Schweizer Strompreise bleiben für Haushalte stabil. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die Energiepreise ohne Netzzuschlag, Steuern und Gebühren der folgenden Stromerzeuger: BKW (Bern), EWZ (Zürich), Repower (Graubünden), CKW (Luzern) im Vergleich zu den Großhandelspreisen der Schweiz von 2018 bis 2025.
Regulierung wirkt: Schweizer Strompreise bleiben für Haushalte stabil
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) etwa konnte den Strompreis auf der Stromrechnung in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils rund 3 Prozent unter dem Durchschnittsniveau von 2018 bis 2021 halten. Die BKW Energie AG (Bern) führte 2022 und 2023 sogar eine Preissenkung von jeweils 2 Prozent durch. Sie deckt einen erheblichen Teil ihres Bedarfs aus eigener Produktion und liefert einen signifikanten Anteil direkt an Kleinverbraucher:innen. Diese Beispiele verdeutlichen, wie die Schweizer Regulierung in Kombination mit hoher Eigenproduktion Preisspitzen wirksam dämpfte. In Österreich hingegen produzieren die Donaukraftwerke der Verbund AG seit Jahrzehnten Strom zu minimalen Kosten – und dennoch verlangte der Konzern von seinen Kund:innen deutlich höhere Preise. 
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Schweizer Regionalversorger 2023 mit deutlich geringeren Tariferhöhungen als österreichische Landesenergieversorger. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den prozentuellen Anstieg der Energiepreise 2023 im Vergleich zum Vierjahresdurchschnitt 2018-2021.
Schweizer Regionalversorger 2023 mit deutlich geringeren Tariferhöhungen als österreichische Landesenergieversorger
In Österreich nehmen vor allem die Landesenergieversorger die Haushalte und kleinen Betriebe unter Vertrag. Während der Energiekrise ab 2022 schraubten diese ihre Tarife für Strom massiv nach oben. Selbst bei den Anbietern mit Preiserhöhungen blieb die Teuerung zumeist unterhalb einer Verdoppelung. Nur drei größere Schweizer Versorger gingen bei ihrem Strompreis darüber hinaus (+113 bis +122 Prozent). Zum Vergleich: Was in der Schweiz unter die größten Preiserhöhungen fiel, stellte in Österreich ein „Schnäppchen“ dar: Die TIWAG und die KELAG erhöhten ihre Tarife um 93 bzw. 98 Prozent. In Österreich kamen die Tiroler und Kärntner Kund:innen damit am glimpflichsten davon. Sieben von neun österreichischen Landesenergieversorgern verlangten hingegen von ihren Kund:innen zweieinhalb bis dreieinhalb mal so viel Geld für den gleichen Strom wie zuvor. Im Schnitt wollten sie um 215 Prozent mehr Geld von ihren Kund:innen für den Strom. Trauriger Spitzenreiter war die EVN in Niederösterreich mit einer Preiserhöhung von 266 Prozent. In der Schweiz blieben solche Dimensionen undenkbar.
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Bis zu knapp einem Viertel Unterschied bei Strompreisen zwischen Bundesländern. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die Preise in Cent pro Kilowattstunde eines Durchschnittshaushalts.
Bis zu knapp einem Viertel Unterschied bei Strompreisen zwischen Bundesländern
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch liegt der Preis pro Kilowattstunde in Tirol um etwa 23 Prozent niedriger als in Kärnten, dem Bundesland mit den höchsten Strompreisen. In den Satzungen der mehrheitlich öffentlichen Energieunternehmen soll nun ein Passus aufgenommen werden, nach dem die Firmen und die Vorstände dem gemeinwirtschaftlichen Interesse verpflichtet sind. Damit die Regelung ihre volle Wirkung zeigt, muss die öffentliche Hand ihre Eigentümerschaft an Energieunternehmen aber tatsächlich nutzen, um Druck für Preissenkungen zu machen.  Dass dieser Ansatz funktionieren kann, zeigt das Beispiel der TIWAG, der Tiroler Wasserkraft AG. Diese hat eine gemeinwirtschaftliche Klausel in ihrer Satzung: Darin ist das Ziel einer „sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen“ und „gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse“ festgeschrieben. Diese Klausel gibt der TIWAG die Möglichkeit, Preise abseits der unternehmerischen Gewinnmaximierung zu setzen. 
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Ärmere Haushalte geben mehr aus für die Deckung der Grundbedürfnisse. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Anteil der Grundbedürfnisse an den Konsumausgaben. Dabei wird das unterste Einkommensfünftel (Anteil 47 Prozent) dem obersten gegenübergestellt (26 Prozent).
Ärmere Haushalte geben mehr aus für die Deckung der Grundbedürfnisse
Ärmere Haushalte sind stärker von den Preisen bei Lebensmitteln, Wohnen und Energie betroffen. Sie müssen knapp jeden zweiten Euro ihrer Ausgaben (47 Prozent) aufwenden, um diese drei Grundbedürfnisse zu decken. Anders als das Fünftel der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen in Österreich muss das Fünftel mit den höchsten Einkommen nur ein gutes Viertel ihrer gesamten Konsumausgaben (26 Prozent) dafür aufwenden.
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Die neun Landesenergieversorger schreiben zusammen 3,4 Milliarden Euro Übergewinn in letzten 3 Jahren. Der durchschnittliche Gewinn 2018-2021 lag bei 1 Milliarde. Der Gewinn in 2022 bei 1,5 Milliarden, davon sind als 500 Millionen Übergewinne. 2023 lagen die Gewinne bei 2,5 Milliarden – wovon rund 1,4 Milliarden Übergewinne sind. 2024 Stiegen die Gewinne auf 2,6 Milliarden und damit 1,5 Milliarden an Übergewinnen an.
Landesenergieversorger schreiben zusammen 3,4 Mrd. Euro Übergewinn seit 2022
Im Durchschnitt der vier Jahre vor der Krise (2018-2021) lagen die Gewinne bei rund einer Milliarde Euro. Damit haben die Energieunternehmen im vergangenen Jahr Übergewinne in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorkrisenniveau eingenommen. Somit steigerten die Versorger ihre bereits sehr hohen Übergewinne aus 2023 in Höhe von 1,4 Milliarden Euro erneut. 2022 lagen die Übergewinne mit 500 Millionen Euro deutlich unter dem Wert aus 2024 – die Übergewinne haben sie in nur drei Jahren verdreifacht.
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Nur ein Bruchteil der Übergewinne wird abgeschöpft. Die Gewinne der neun Landesenergieversorger, OMV und Verbund lagen bei 21,49 Milliarden Euro von 2022 bis 2024. Davon sind 10,25 Milliarden Euro Übergewinne. Nur 0,56 Milliarden Euro betragen die Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag des Staates. Das Entspricht nur 5,5 Prozent der Übergewinne, die bisher abgeschöpft wurden.
Nur ein Bruchteil der Übergewinne wird bisher abgeschöpft
Seit ersten Dezember 2022 werden Übergewinne von Energieunternehmen ab bestimmten Grenzwerten vom Staat abgeschöpft. Durch die zahnlose Ausgestaltung des Energiekrisenbeitrags für Strom und Fossile kommt es, dass für die gesamten Übergewinne der neun Landesversorger, der Verbund AG und der OMV in Höhe von 10,25 Milliarden Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 insgesamt lediglich 562 Millionen Euro abgeschöpft werden. Von ihren Rekord-Übergewinnen im Milliardenbereich müssen die Energieriesen des Landes also gerade einmal 5,5 Prozent abgeben. Durch die lasche Ausgestaltung der Steuer seitens der Regierung bleiben die Löwenanteile der massiven Gewinne unberührt.
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Größter Anteil an den Übergewinnen bei Kelag Kärnten. Dargestellt ist der Anteil der Landes-Energieversorger an den Gesamt-Übergewinnen von 2,4 Milliarden Euro von 2022 bis 2024. Auf die Kelag entfallen 23 Prozent. Auf die Wien Energie 18 Prozent und die EVN 5 Prozent. Auf die Illwerke vkw AG 13 Prozent, TIWAG 12 Prozent, Energie AG Oberösterreich 8 Prozent und Energie Steiermark 6 %. Auf die Burgenland Energie AG und Salzburg AG jeweils 2 Prozent.
Anteil der Landesenergieversorger an den Gesamt-Übergewinnen
Im Zeitraum von Anfang 2022 bis Ende 2024 haben die neun Landesversorger insgesamt 6,5 Milliarden Euro an Gewinnen eingenommen, davon sind mit 3,4 Milliarden Euro mehr als die Hälfte reine Übergewinne – sprich jene Gewinne, die über dem jährlichen Durchschnitt der Vorkrisenjahre (2018-2021) liegen. Der größte Anteil (23 Prozent) an den Übergewinnen geht auf die Kelag Kärnten zurück. Den zweitgrößten Anteil hat die Wien Energie mit 18 Prozent, dicht gefolgt von der EVN (15 Prozent), der illwerke AG (13 Prozent) und der TIWAG (12 Prozent). Auf die Energie AG Oberösterreich (8 Prozent), der Energie Steiermark (6 Prozent) sowie auf die Burgenland Energie AG (2 Prozent) und die Salzburg AG (2 Prozent) entfallen deutlich geringere Anteile.
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Armutsgefährdung von Pensionistinnen in West-Österreich am höchsten. Die Grafik zeigt die jeweilige Armutsgefährdung von Pensionisten sowie Pensionistinnen in Ost, Mittel-, und West-Österreich.
Armutsgefährdung von Pensionistinnen in West-Österreich am Höchsten
Große Unterschiede beim Pensionseinkommen bedeuten für Frauen in West-Österreich auch eine deutlich höhere Armutsgefährdung als anderswo in Österreich. Etwas mehr als ein Fünftel der Pensionistinnen sind in Tirol, Salzburg und Vorarlberg armutsgefährdet. In Ost-Österreich sowie in Oberösterreich, der Steiermark und Kärnten sind die Armutsgefährdungsquoten mit 17 bzw. 16 Prozent deutlich geringer.
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Gender-Pension-Gaps auf Leben gerechnet in den Bundesländern. Die Grafik zeigt die Differenz der gesamten Pensionseinkommen zwischen Frauen und Männern nach Bundesländern. In Tirol ist die Differenz am größten, in Wien am kleinsten.
Gender-Pension-Gaps aufs Leben gerechnet in den Bundesländern
Die kumulierte brutto Pensionslücke zwischen den Geschlechtern ist im Westen am größten, sie beträgt in Tirol und Vorarlberg zwischen 271.000 und 279.000 Euro. In Wien hingegen, dort wo der Gender-Pension-Gap auch vergleichsweise geringer ist, haben Frauen ein „nur“ um 108.000 Euro geringeres kumuliertes Pensionseinkommen. Dort ist weiters auch das durchschnittliche Brutto-Pensionseinkommen von Frauen am höchsten.
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Hohe Gender-Pension-Gaps im Westen
Hohe Gender-Pension-Gaps im Westen
Besonders große Gender-Pension-Gaps gibt es vor allem im Westen Österreichs: Während die Pensionslücke zwischen Frauen und Männer in Wien „nur“ bei knapp 30 Prozent liegt, sind es im Westen Österreichs (Vorarlberg) bis zu 47 Prozent. In absoluten Zahlen bzw. Bruttopensionen bedeutet das für Pensionistinnen in Vorarlberg etwa bis zu 1.170 Euro weniger Pension im Vergleich zu den dortigen Pensionisten. In Wien liegt der Unterschied „nur“ bei rund 680 Euro. 
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Durchschnittliche Frauenpension liegt nur 13 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle
Durchschnittliche Frauenpension liegt nur 13 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle
Die Folge von mickrigen Frauenpensionen ist oft Altersarmut. Frauen über 65 Jahre und alleinlebende Pensionistinnen sind davon viel häufiger betroffen als Pensionisten. Die durchschnittliche Netto-Frauenpension ist sogar so gering, dass sie gerade einmal 13 Euro über der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle von 1.661 Euro (1-Personen-Haushalt, netto, 12-mal) liegt. Jene von Männern liegt hingegen um knapp 300 Euro darüber.
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Frauen entgeht mehr als 200.000 € Pension
Frauen entgeht mehr als 200.000 € Pension
Auf das gesamte Pensionsleben betrachtet entgeht Frauen rund 204.000 Euro an kumulierter brutto Pension. Das Beispiel unterliegt der Annahme, dass die Frau und der Mann beide mit 65 in Pension gehen, und die fernere Lebenserwartung ab diesem Zeitpunkt für Frauen 86 Jahre und für Männer 83 Jahre beträgt und sie jeweils die geschlechterspezifische durchschnittliche (Alters)Pension beziehen. Der monatliche Brutto-Pensionsunterschied wird auf die verbleibende Lebenszeit (ausgehend von der ferneren Lebenserwartung von Frauen und Männern in Österreich) ab Pensionsantritt kumuliert. So entsteht ein gesamtes Pensionseinkommen von 470.400 Euro (zum heutigen Tag) für Frauen, und 674.300 Euro für Männer – Frauen entgehen somit insgesamt rund 204.000 Euro.
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Pensionistinnen bekommen im Schnitt 1.000 Euro brutto weniger
Pensionistinnen bekommen im Schnitt 1.000 Euro brutto weniger
Der monatliche Unterschied der durchschnittlichen Brutto-Alterspension zwischen Frauen und Männern liegt mittlerweile bei 1.007 Euro. Pensionistinnen müssen mit durchschnittlich 1.527 Euro monatlicher Bruttopension über die Runden kommen, Pensionisten haben mit 2.535 Euro brutto pro Monat deutlich mehr zur Verfügung.
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EU-Vergleich: Österreich auf Platz 3 der größten Gender-Pension-Gaps
EU-Vergleich: Österreich auf Platz 3 der größten Gender-Pension-Gaps
Im Europavergleich ist Österreich (wieder) eines der Schlusslichter bei der Gleichstellung im Alter. Mit rund 36 Prozent Gender-Pension-Gap landet Österreich auf Platz 3 der Länder mit den größten geschlechtsspezifischen Pensionsgefällen. Nur in den Niederlanden und in Malta gibt es noch größere Gender-Pension-Gaps.
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Gender-Pension-Gap schließt sich erst in 91 Jahren
Gender-Pension-Gap schließt sich erst in 91 Jahren
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gender-Pension-Gap in Österreich um gerade einmal 0,4 Prozentpunkte verkleinert, die Verbesserung ist also minimal. Überhaupt hat sich die Lücke in den letzten Jahren kaum verringert, immer noch klafft der Gender-Pension-Gap bei rund 40 Prozent. Das bedeutet: Pensionistinnen bekommen im Schnitt etwa 40 Prozent weniger Pension als Pensionisten. Wenn sich die Lücke weiterhin so langsam schließt, wie das aktuell der Fall ist, wird der Gender-Pension-Gap erst in etwa 91 Jahren – im Jahr 2116 – bei 0 Prozent liegen.
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Mickrige Schritte beim Gender-Pension-Gap
Mickrige Schritte beim Gender-Pension-Gap
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gender-Pension-Gap in Österreich um gerade einmal 0,4 Prozentpunkte verkleinert, die Verbesserung ist also minimal. Überhaupt hat sich die Lücke in den letzten Jahren kaum verringert, immer noch klafft der Gender-Pension-Gap bei rund 40 Prozent. Das bedeutet: Pensionistinnen bekommen im Schnitt etwa 40 Prozent weniger Pension als Pensionisten. 
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Teil drei von zehn offenen Stellen nur in Teilzeit ausgeschrieben. Dargestellt sind offene Stellen nach Teilzeit, Vollzeit oder Beidem und der Frauenanteil nach Branche.
Teils drei von zehn offenen Stellen nur in Teilzeit ausgeschrieben
Überwiegend Frauen arbeiten im Job Teilzeit. Unternehmen schreiben jedoch viele Stellen nur mit Teilzeit aus. Gerade in überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen ist der Anteil der offenen Teilzeitstellen hoch. Eine Analyse der 2024 von Betrieben beim AMS ausgeschriebenen Stellen zeigt: Während im Durchschnitt über alle Branchen in nur jeder siebenten Stelle „ausschließlich Teilzeit“ verlangt wird, ist der Anteil in Branchen mit vielen weiblichen Beschäftigten deutlich höher. Über drei Viertel der Beschäftigten in der Gesundheits- und Sozialbranche sind Frauen. Drei von zehn Stellen dort sind mit „nur Teilzeitarbeit“ ausgeschrieben. Einen hohen Anteil an ausschließlichen Teilzeitstellen hat weiters der Erziehungs- und Unterrichtssektor (ebenfalls 30 Prozent), der Handel (26 Prozent), sowie Kunst, Erholung und Sport (24 Prozent). Einen überdurchschnittlich hohen Anteil haben außerdem sonstige Dienstleistungen (19 Prozent) sowie die Gastronomie und Hotellerie (15 Prozent). Eine Vollzeitarbeit zu bekommen ist umso schwerer, je mehr Stellen Unternehmen exklusiv mit Teilzeitkräften besetzen.
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Die größten Milliardenvermögen in Österreich
Reichenliste: Die größten Milliardenvermögen in Österreich 2025
Sieben von zehn der reichsten Österreicher:innen sind Erb:innen eines hohen Vermögens . Sie hatten das Glück in reiche Familien geboren zu sein, das ist ein Startvorteil, den man tendenziell nie wieder durch Arbeit aufholen kann. Das macht es noch absurder, dass die Regierung in Österreich weder Erbschaften noch extrem hohe Vermögen besteuert, während auf Arbeitseinkommen bis zu 55 Prozent fällig sind. Hohe Erbschaften konzentrieren Vermögen bei den Reichsten im Land und werden von Generation zu Generation weitergereicht. Dadurch geht die Schere zwischen Arm und Reich weiter auf. Die reichste Einzelperson im Land besitzt 126.000-mal so viel wie eine Durchschnittsperson. Jede:r einzelne der Top-10 Milliardär:innen besitzt mehr Vermögen als alle 650.000 (schuldenfreie) Haushalte des untersten Vermögensfünftels der Bevölkerung zusammen. Der drittreichste Österreicher etwa besitzt als Einzelperson mehr Vermögen als 410.000 Haushalte der unteren Mittelschicht zusammen.
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Von 100 Steuer- und Abgabeneuros kommen 76 aus Arbeit und Konsum, aber nur 4 aus Vermögen
Von 100 Steuer- und Abgabeneuros kommen 76 aus Arbeit und Konsum, aber nur 4 aus Vermögen
Da die Regierung weder auf das Vermögen noch auf die Erbschaften der Extremreichen Steuern einhebt, kommt von 100 Steuereuros mit 76 Euro der Löwenanteil der Steuerbeiträge aus Arbeit und Konsum. Lediglich 4 Euro kommen aus vermögensbezogenen Steuern – aus der Kapitalertragssteuer (KESt), der Grunderwerbsteuer, der Grundsteuer, der Stiftungseingangssteuer und der Zweitwohnsitzabgabe.
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