Werden Überstunden geleistet, aber nicht ausbezahlt, wird Arbeitnehmer:innen ein beträchtlicher Anteil ihres Lohns vorenthalten: Rund 1,5 Milliarden Euro beträgt der Schaden, der 2023 durch diese Art des Lohnbetrugs entstand. Auch zeigen die Daten einen Gender-Gap: Knapp 3 von 10 Überstunden die Frauen leisten werden ihnen nicht bezahlt, bei Männern ist es etwa ein Viertel. Das zeigt eine Berechnung des Momentum Instituts basierend auf Daten der Statistik Austria.
Im Jahr 2023 wurden 180 Millionen Überstunden geleistet, davon waren 46,6 Millionen Stunden unbezahlt. Deutlich erkennbar ist bei unbezahlten Überstunden ein Gender Gap: Während Frauen mehr als 28 Prozent ihrer Überstunden nicht vergütet werden, bleibt bei Männern etwas weniger als ein Viertel unbezahlt. Frauen haben 2023 16,7 Millionen Überstunden unvergütet gearbeitet, bei den Männern waren es 29,9 Millionen.
Zum Vergleich: Der Schaden durch Eigentumskriminalität wie Einbruch oder Diebstahl liegt bei 348 Millionen Euro, jener für Sozialbetrug bei rund 14 Millionen Euro. Die verursachte Schadenssumme durch vorenthaltene Lohn- und Gehaltszahlungen ist also mehr als viermal so hoch wie durch Eigentumsdelikte und Sozialbetrug zusammen. Gegen zu Unrecht bezogene Sozialleistungen wird mit voller Härte vorgegangen, die Regierung hat hierfür eigens eine Task Force eingerichtet. Geleistete Überstunden nicht zu entlohnen, ist Lohnbetrug. Der bleibt hingegen meist ungestraft, dabei ist die Schadenssumme hier um ein Vielfaches höher. Der Schaden setzt sich aus entgangener Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmer:innen zusammen, die Beiträge von Arbeitgeber:innen sind darin nicht enthalten. Die Höhe des Lohnraubes ist somit als Untergrenze zu sehen.
Aber nicht nur den Arbeitnehmer:innen, auch dem Staatshaushalt entgeht durch Lohnbetrug eine beträchtliche Summe. Um die Schadenssummen sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch den Staat zu reduzieren, ist es wesentlich, künftig darauf zu achten, dass geleistete Überstunden auch entsprechend vergütet und arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen in Bezug auf Arbeitszeiten nicht unterlaufen werden. Das Momentum Institut empfiehlt, Kontrollen in diesem Bereich zu verstärken.