Foto vom Frau, die mit besorgtem oder traurigem Blick aus dem Fenster schaut, als Symbolbild für zu niedrige Sozialleistungen
/ 3. Januar 2024

Die Kaufkraft der Sozialleistungen wird im neuen Jahr weiterhin unter dem Niveau von Anfang 2022 liegen. Selbst die Erhöhung der Sozialleistungen um 9,7 Prozent zum Jahreswechsel reicht nicht aus, um die Teuerung seit Anfang 2022 vollständig auszugleichen. Am stärksten betroffen sind arbeitslose Menschen mit knapp 16 Prozent Kaufkraftverlust seit Anfang 2022.

Vom Kaufkraftverlust sind arbeitslose Menschen am stärksten betroffen. Da Arbeitslosengeld und Notstandshilfe trotz Rekordinflation gar nicht angepasst werden, ist der Wertverlust ihres Einkommens für die Betroffenen enorm: Er wird knapp 16 Prozent betragen von Jänner 2022 bis Dezember 2024. Die Erhöhung der Sozialleistungen um 9,7 Prozent zum Jahreswechsel bekommen arbeitslose Menschen nicht. Die Regierung hat das Arbeitslosengeld und Notstandshilfe davon ausgenommen. Die Hälfte der Langzeitarbeitslosen ist armutsgefährdet. Der Kaufkraftverlust ihres Einkommens verschärft ihre Lage.

Auch im neuen Jahr wird die Familienbeihilfe um 2,3 Prozent weniger wert sein als noch vor zwei Jahren (2022). Dieser Kaufkraftverlust gilt auch für das Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, den Mehrkindzuschlag, das Kranken-, Reha-, Wiedereingliederungs- und Umschuldungsgeld.  

So gut wie ausgeglichen wird der Kaufkraftverlust lediglich bei der Ausgleichszulage für Personen die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen. Ende 2024 wird die Ausgleichszulage noch 0,5 Prozent weniger Wert sein als im Jänner 2022. Da die Bundesregierung die Ausgleichszulage in der Vergangenheit außertourlich stärker erhöht hat, ist der Kaufkraftverlust dort geringer. Bei der Studienbeihilfe kam es noch vor der Inflationsanpassung zu einer Reform um die Studienbeihilfe anzuheben.  

Finanzielle Anpassung der Sozialleistungen bisher unzureichend

Im Jahr 2022 haben die Sozialleistungen durch die hohe Inflation erheblich an Kaufkraft verloren. Seit 2023 passt die Bundesregierung deshalb die Sozialleistungen jährlich an die Inflationsrate an. Sie steigen um die durchschnittliche Inflationsrate von August bis Juli des Vorjahres. Die Grundlage für die Inflationsanpassung liegt aber 6 bis 18 Monate in der Vergangenheit. Dadurch unterscheiden sich Inflationsrate und Anpassungsfaktor teils beträchtlich. Als im Jänner 2023 die Sozialleistungen angepasst wurden, lag der Anpassungsfaktor bei 5,8 Prozent, die Jahresinflation 2022 lag jedoch bei 8,6 Prozent. Das führte im vergangenen Jahr 2023 zu einem weiteren Kaufkraftverlust der Sozialleistungen. Erst mit dem Jahreswechsel kommt es zum Aufholen des Wertverlusts. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld sowie andere Sozialleistungen werden Anfang 2024 um 9,7 Prozent erhöht. Dennoch reicht der Kaufkraftgewinn im Jahr 2024 noch nicht aus, um den bisher erlittenen Verlust vollständig aufzuholen. 

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