Schlagwort: Ausgleichszulage

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Mindestpension und Mindestsicherung bleiben hinter Teuerung bei Grundbedürfnissen zurück

Mindestpension und Mindestsicherung bleiben hinter Teuerung bei Grundbedürfnissen zurück

Zum Tag der Armut am Samstag, den 17. Oktober, macht das Momentum Institut auf eine zunehmende Schieflage im Sozialsystem aufmerksam. Die Preise für essenzielle Güter wie Miete, Energie und Lebensmittel haben sich seit August 2021 stärker erhöht als die staatlichen Ausgleichszahlungen im Rahmen der Mindestpension für bedürftige Pensionist:innen sowie bei der Mindestsicherung. Eine neue Grafik zeigt, wie sich diese Diskrepanz über die Jahre aufgebaut hat.
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Die Preise für Grundbedürfnisse stiegen stärker als die Mindestpension und Mindestsicherung. Dieses Liniendiagramm des Momentum Instituts vergleicht die Entwicklung des Grundbedarfs-Index (in Orange) mit der Ausgleichszulage (in Braun) von August 2021 bis August 2026. Die orangene Linie zeigt durchgehenden Anstieg auf 35,0 Prozent, die braune Linie steigt stufenweise und erreicht 30,8 Prozent. Eine wachsende Lücke zwischen beiden Kurven verdeutlicht, dass staatliche Unterstützung nicht mit der Teuerung beim Wohnen, Energie und Lebensmitteln mithält. 
Die Preise für Grundbedürfnisse stiegen stärker als die Mindestpension und Mindestsicherung
Der Grundbedarfs-Index, der Wohnkosten, Energie und Lebensmittelpreise abbildet, ist zwischen August 2021 und August 2026 um 35 Prozent angestiegen. Die Ausgleichszulage hingegen hat die Regierung lediglich um 30,8 Prozent angepasst. Die daraus resultierende Lücke von 4,3 Prozentpunkten bedeutet für viele Menschen im Ruhestand mit Mindestpension oder mit ohnehin bereits einem minimalen Einkommen einen realen Kaufkraftverlust, der den Unterschied zwischen ausreichender Versorgung und prekärer Existenz ausmachen kann. Vor allem die Energiepreise sind für den starken Preissprung beim Grundbedarf verantwortlich: die Preise stiegen im Beobachtungszeitraum um 66,1 Prozent. 
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Balkendiagramm des Momentum Instituts: Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverluste.
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverluste
Die Bundesregierung war noch von einer maßgeblichen Teuerung von 3,3 Prozent ausgegangen. Tatsächlich beträgt die relevante Inflationsrate für den Zeitraum August 2025 bis Juli 2026 nun 3,4 Prozent. Damit wächst die Lücke zwischen Pensionserhöhung und Preisentwicklung. Die Rechnung zeigt sich unmittelbar im Geldbörsel. Bei einer bisherigen Bruttopension von 1.000 Euro beträgt die Netto-Pensionserhöhung im kommenden Jahr aufs Gesamtjahr gerechnet rund 405 Euro. Gegenüber einem vollständigen Ausgleich der Teuerung fehlen jedoch 62 Euro netto. Bei einer Bruttopension von 2.000 Euro steigt die Nettopension im Jahr um rund 689 Euro, gleichzeitig fehlen 76 Euro auf den vollen Teuerungsausgleich. Bei 3.000 Euro brutto beträgt das Netto-Plus 968 Euro, der Kaufkraftverlust gegenüber der relevanten Inflation liegt bei 130 Euro. Auch Bezieher:innen einer Ausgleichszulage sind betroffen. Ihre Richtsätze steigen um 3,3 Prozent. Bei 3,4 Prozent Teuerung bedeutet auch das einen leichten realen Verlust.
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Bei allgemeiner Pensionanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust. Die Grafik zeigt den Fehlbetrag zum vollen Inflationsausgleich durch die von der Regierung festgelegte Pensionsanpassung in Höhe von 2,95 Prozent nach Bruttopensionseinkommen.
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Die Bundesregierung erhöht die Pensionen um 2,95 Prozent und damit unter der voraussichtlichen Teuerung von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme sind die „Mindestpensionist:innen“ mit Ausgleichszulage. Sie erhalten 3,3 Prozent und damit den vollen Teuerungsausgleich. Das betrifft 111.165 Personen (Stand 2024) bzw. jede 20. Pensionist:in, darunter doppelt so viele Frauen wie Männer.
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