Schlagwort: Löhne

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Liniendiagramm des Momentum Instituts mit dem Titel „Inflation bei Grundbedürfnissen stärker gestiegen als Löhne“. Gezeigt wird die Entwicklung von August 2019 bis August 2026, bezogen auf den Jahresdurchschnitt 2019. Bis August 2026 steigen die Energiepreise um 78,6 Prozent, die Mieten um 34,9 Prozent und die Lebensmittelpreise um 34,1 Prozent. Die allgemeine Preissteigerung beträgt 34,8 Prozent, die Löhne steigen um 33,7 Prozent und bleiben damit hinter der Inflation zurück. Besonders stark schwanken die Energiepreise, mit sprunghaften Anstiegen 2022 und Anfang 2025. Die übrigen Kurven steigen überwiegend gleichmäßiger.
Inflation bei Grundbedürfnissen stärker gestiegen als Löhne
Besonders die Preise für Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Energie, und Mieten stiegen rascher als die kollektivvertraglichen Löhne. In den vergangenen sieben Jahren legten die Löhne um 33,7 Prozent zu. Die Inflation bei Lebensmitteln (+34,1 Prozent) und Mieten (+34,9 Prozent) fiel allerdings noch höher aus. Besonders stark verteuerte sich Energie um 78,6 Prozent. Ein Inflationsausgleich in der Lohnrunde ist besonders wichtig für niedrige und mittlere Einkommen. Die Teuerung trifft sie stärker, weil sie anteilig von ihren Löhnen mehr für Grundbedürfnisse ausgeben müssen. 
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Herbstlohnrunde: KV-Löhne in vier von fünf Branchen niedriger als 2019

Herbstlohnrunde: KV-Löhne in vier von fünf Branchen niedriger als 2019

Bei der Eisenbahn haben KV-Mindestlöhne 1,8 Prozent weniger Kaufkraft als 2019. Auch IT und Handel haben die Teuerung der letzten Jahre nicht aufgeholt.
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Das angebliche Bürokratiemonster

Das angebliche Bürokratiemonster

Die Debatte über die EU-Lohntransparenzrichtlinie erinnert an jemanden, der drei Jahre lang weiß, wann eine Aufgabe fällig ist, und eine Woche vor der Deadline plötzlich empört fragt, woher diese Aufgabe kommt.
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Kinderwunsch trifft Wirklichkeit

Kinderwunsch trifft Wirklichkeit

Die Geburtenrate sinkt, und erstaunlich schnell landet die Debatte bei Frauen. Sie bekommen zu wenig Kinder, und dann noch zu spät. Ihnen ist die Karriere wichtiger, sie sind zu anspruchsvoll geworden. Frauen hierzulande stehen demnach vor einem unlösbaren Dilemma: Sie sollen gleichzeitig gut ausgebildet, wirtschaftlich unabhängig, voll erwerbstätig und möglichst früh Mutter sein.
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Chemische Industrie: Zweitstärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr

Chemische Industrie: Zweitstärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr

Am Dienstag verhandeln die Sozialpartner der Chemischen Industrie nach mehrtätigen Warnstreiks der Gewerkschaften weiter um eine entsprechende Lohnanpassung. Die chemische Industrie verzeichnete derweil im letzten Jahr den zweigrößten Anstieg der Produktion unter allen Industriebranchen. Das geht aus einer Auswertung der Konjunkturstatistik der Statistik Austria hervor.
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Rastergrafik zur Unternehmensstruktur in Österreich. Der größte Teil der Kästchen steht für Ein-Personen-Unternehmen, die rund zwei Drittel aller Unternehmen ausmachen. Kleinere farbige Bereiche zeigen Unternehmen mit 1 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 250 und mehr als 250 Beschäftigten. Rechts ist hervorgehoben, dass weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenz betroffen sind. 
Zwei Drittel der Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Betriebe
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.
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Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Während derzeit vor allem vor Bürokratie gewarnt wird, zeigt unsere Analyse: Die große Mehrheit der Unternehmen ist von den Berichtspflichten gar nicht betroffen, gleichzeitig schützt die Maßnahme 41,4 Prozent der Erwerbstätigen im Land vor Lohndiskriminierung. Eine nationale Umsetzung über die EU-Mindeststandards hinaus wäre empfehlenswert, da sie in Österreich aufgrund der durch Klein- und Mittelbetriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht ausreichend genug greift.
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Kreisdiagramm zur Betroffenheit durch die Lohntransparenzrichtlinie. Ein kleiner violetter Abschnitt zeigt 1,96 Prozent betroffene Unternehmen mit mehr als 100 unselbstständig Beschäftigten. Der große hellgrüne Abschnitt zeigt 98,04 Prozent nicht betroffene Unternehmen mit 1 bis 99 unselbstständig Beschäftigten. Quelle: Statistik Austria 2023.
Lohntransparenzrichtlinie bis 2030 trifft nicht einmal zwei Prozent der Unternehmen in Österreich
Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.
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Die Infografik zeigt, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Österreich sehr klein ist. 64 Prozent sind Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte, weitere 29 Prozent haben nur ein bis neun Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als ein Prozent aller Betriebe aus. Insgesamt sind laut Grafik weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenzregelungen betroffen. Die Daten stammen von Statistik Austria 2023.
Nur rund 5.200 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
Die allermeisten Unternehmen in Österreich sind von der EU-Lohntransparenzrichtlinie gar nicht betroffen. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. 
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Pflege: Danke sagen reicht nicht

Pflege: Danke sagen reicht nicht

Manchmal zeigt ein Budget ziemlich ungeschminkt, was einem Land wichtig ist. Für Pflege stellt die Regierung ab 2028 zusätzliche 210 Millionen Euro in Aussicht. Gleichzeitig kostet allein die Senkung der Lohnnebenkosten fast zwei Milliarden Euro pro Jahr. Vermögens- und Erbschaftssteuern bleiben weiterhin tabu.
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Lohnnebenkostensenkung: Mit Gegenfinanzierung drohen Arbeitsplatzverluste

Lohnnebenkostensenkung: Mit Gegenfinanzierung drohen Arbeitsplatzverluste

Für 2027 hat die Bundesregierung unter Budgetvorbehalt eine Lohnnebenkosten-Senkung vereinbart. Ohne Gegenfinanzierung wird sie zum Milliardengrab für das Budget, wie eine Auswertung des Momentum Instituts zeigt. Mit Gegenfinanzierung drohen aber netto Arbeitsplatzverluste (netto meint durch Lohnnebenkostenkürzung entstandene Arbeitsplätze abzüglich verlorener Arbeitsplätze durch Gegenfinanzierung). Denn Kürzungen bei anderen staatlichen Aktivitäten – weniger Wohnungsbau, weniger soziale Dienstleistungen – kosten mehr Jobs als eine Lohnnebenkostensenkung bringen würde. Angesichts des schleppenden Wirtschaftsaufschwungs mit weiterhin steigender Arbeitslosigkeit sollte die Bundesregierung ihr Geld effektiv einsetzen, empfiehlt das Momentum Institut.
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Kanzlerrede: Ein Slogan ersetzt keine Wirtschaftspolitik

Kanzlerrede: Ein Slogan ersetzt keine Wirtschaftspolitik

2-1-0 ist schnell gesagt und gut plakatiert. Beim ÖVP-Neujahrsauftakt wurde die neue Kanzlerformel präsentiert: 2 Prozent Inflation, 1 Prozent Wachstum. Dazu ein Budgetdefizit von 3 Prozent bis 2028. Klingt nach einem Plan, ist aber vorerst vor allem Wunschdenken.
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