Beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe gab es generell noch nie eine Indexierung. Die ausbezahlten Beträge orientieren sich am Nettoeinkommen vor Verlust des Arbeitsplatzes. Wer seit einem Jahr arbeitslos ist, hat mit Ende 2025 8 Prozent an Kaufkraft verloren, bei 3-jähriger Arbeitslosigkeit beträgt der Wertverlust 15 Prozent und bei 5 Jahren Arbeitslosigkeit summiert sich der Verlust bereits auf 27 Prozent.