Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.