Nur knapp jedes fünfte Paar (17,8 Prozent) teilt sich die Karenzzeit in irgendeiner Form auf. In diesen Paaren unterbrechen lediglich 0,9 Prozent der Väter länger als 6 Monate ihre Erwerbstätigkeit während des Kinderbetreuungsgeldbezugs, 3 bis 6 Monate machen das 1,6 Prozent und unter 3 Monaten 10,6 Prozent der Väter.