Auch eine Senkung der Mehrwertsteuer hilft nur wenig. Steigt der Spritpreis von 1,50 auf 2,00 Euro, entfällt von den zusätzlichen 50 Cent lediglich ein Betrag von 8 Cent (17 Prozent) auf die Mehrwertsteuer. Die übrigen 42 Cent (83 Prozent) entstehen durch höhere Rohölkosten und Aufschläge. Die Mineralölsteuer und die CO2-Steuer sind Mengensteuern – sprich die Steuern werden pro Liter fällig und orientieren sich nicht prozentual am Preis – der Steuerbeitrag daraus bleibt gleich, selbst wenn der Spritpreis steigt.