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Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverluste

Barbara Schuster
21. August 2026
Balkendiagramm des Momentum Instituts: Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverluste.

Die Bundesregierung war noch von einer maßgeblichen Teuerung von 3,3 Prozent ausgegangen. Tatsächlich beträgt die relevante Inflationsrate für den Zeitraum August 2025 bis Juli 2026 nun 3,4 Prozent. Damit wächst die Lücke zwischen Pensionserhöhung und Preisentwicklung.

Die Rechnung zeigt sich unmittelbar im Geldbörsel. Bei einer bisherigen Bruttopension von 1.000 Euro beträgt die Netto-Pensionserhöhung im kommenden Jahr aufs Gesamtjahr gerechnet rund 405 Euro. Gegenüber einem vollständigen Ausgleich der Teuerung fehlen jedoch 62 Euro netto. Bei einer Bruttopension von 2.000 Euro steigt die Nettopension im Jahr um rund 689 Euro, gleichzeitig fehlen 76 Euro auf den vollen Teuerungsausgleich. Bei 3.000 Euro brutto beträgt das Netto-Plus 968 Euro, der Kaufkraftverlust gegenüber der relevanten Inflation liegt bei 130 Euro. Auch Bezieher:innen einer Ausgleichszulage sind betroffen. Ihre Richtsätze steigen um 3,3 Prozent. Bei 3,4 Prozent Teuerung bedeutet auch das einen leichten realen Verlust.

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