Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ist eine Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind vorgesehen. Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind erhöht.

Der Familienbonus nutzt vor allem höheren Einkommen. In den beiden untersten Einkommensfünftel kommt die Erhöhung des Familienbonus so gut wie gar nicht an, zu einem hohen Anteil wirkt der der Familienbonus erst bei den obersten Einkommen aus. Dem Entgegenwirken soll der Kindermehrbetrag. Aktuell steht dieser nur Alleinerziehenden und Alleinverdienenden zu, die so wenig verdienen, dass sie kaum oder gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen. Unter der Annahme, dass dies so bleibt, wirkt sich eine Erhöhung des Familienbonus und Kindermehrbetrags vor allem auf mittlere und höhere Einkommen aus. In diesen Einkommensgruppen profitieren deutlich mehr Menschen von der Reform. In den untersten beiden Einkommensfünfteln hingegen profitieren nur zwei bzw. vier Prozent der Menschen.

Unter denen, die profitieren, sind es vor allem die obersten beiden Einkommensfünftel. Dort bleiben durch die Reform im Durchschnitt jährlich EUR 540 bzw. EUR 732 mehr. Der Kindermehrbetrag wirkt im untersten Fünftel, das zweite Fünftel hingegen bekommt im Schnitt lediglich 72€ mehr im Jahr.

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