Die „Mindestpension“ (Pensionbezieher:in mit Ausgleichszulage) nähert sich der Armutsgefährdungsschwelle von derzeit 1.371 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt (2022) nur langsam. In den letzten Jahren wurde sie stärker erhöht als die Pensionen insgesamt. Für das Jahr 2023 wird sie nun um 10,2 Prozent erhöht. Armutsfest ist sie damit immer noch nicht. Schreibt man die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle – konservativ geschätzt – trotz der höheren Lohnerhöhungen dieses Jahr für 2023 mit nur 3,3 Prozent (Erhöhung 2022) fort, beträgt sie 1.415 Euro im Jahr 2023. Die Mindestpension 2023 wird jedoch umgerechnet auf zwölf Monate monatlich 1.295 Euro im Jahr 2023 betragen. Denn die Ausgleichszulage gebührt Pensionist:innen vierzehn Mal. Damit fehlen jede:r Mindestpension:in monatlich mindestens 120 Euro hin zur Armutsgefährdungsschwelle. 2022 fehlten noch 169 Euro.

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