Wen trifft eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe? Die Hälfte des untersten Vermögensfünftels gar nicht, weil sie kein Auto hat

Die Ökologisierung einiger Bereiche des Steuer- und Abgabensystems ist spätestens seit der Beteiligung der Grünen an Regierungsverhandlungen im öffentlichen Diskurs angekommen. Dazu gehört auch die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Die NoVA ist eine Gebühr, die im Kaufprozess eines Fahrzeuges bei dessen Zulassung anfällt. Die Umgestaltung der NoVA nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten ist von Relevanz: Neuzugelassene PKWs verzeichnen seit Jahren wieder einen Aufwärtstrend in der Menge der ausgestoßenen Schadstoffe je Kilometer. Diese Entwicklung ist vor allem auf die steigende Zahl größerer, verbrauchsintensiverer Fahrzeuge (z.B. SUVs) zurückzuführen. Klar ist, dass die Hälfte des unteren Vermögensfünftels gar kein Auto besitzt und damit auch nicht von einer Erhöhung der NoVA betroffen ist.

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