Automatisch abgegolten werden den Lohn- und Einkommensteuerzahler:innen zwei Drittel der angefallenen Kalten Progression 2022. Wie sie das dritte Drittel verteilen möchte, muss die Bundesregierung bis Mitte September ausarbeiten. Dafür empfiehlt das Momentum Institut eine soziale Staffelung, indem die Abgeltung mittels Absetzbeträge erfolgt.

Mit einer Erhöhung der Absetzbeträge erhält das ärmste Einkommensfünftel im Jahr 2023 84 Euro mehr pro Kopf (bedarfsgewichtet) und damit relativ zum Einkommen am meisten. Gleicht man das letzte Drittel der Kalten Progression hingegen ohne soziale Staffelung aus, kommen unten nur 24 Euro an.

Von der Erhöhung der Absatzbeiträge würden alle Menschen entlang der Einkommensverteilung profitieren, jene mit geringen und mittleren Einkommen jedoch stärker. Fließt hingegen auch das letzte Drittel der kalten Progression in die Erhöhung aller Lohnsteuerstufen und Absetzbeträge – genau wie in den ersten beiden Dritteln – profitieren Menschen im untersten Einkommensfünftel kaum, die obere Mittelschicht und hohe Einkommen jedoch am meisten. Im reichsten Einkommensfünftel blieben Menschen im Jahr 2023 192 Euro mehr, ein Plus von 0,35 Prozent ihres Netto-Jahreseinkommens. Das ärmste Einkommensfünftel würde am allerwenigsten profitieren: Ihnen blieben nächstes Jahr nur 24 Euro pro Kopf mehr, ein Plus von lediglich 0,17 Prozent.

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