Große Unterschiede gibt es zwischen den Eigendeckungsgraden der unterschiedlichen Versicherungssysteme. Während die Arbeitnehmer:innen im ASVG-System ihre Pensionen zu 87 Prozent selbst tragen, schießt der Bund bei den Selbständigen (GSVG) mehr als die Hälfte der Pensionsleistung aus Steuern zu. Bei den Bäuer:innen sind es mehr als drei Viertel.
Insbesondere bei den Arbeitnehmer:innen ist also kein Reformbedarf auszumachen. Der Bundesbeitrag deckt hier gerade einmal die Aufwendungen für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und die Pensionen für Hinterbliebene.
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