Unternehmen und deren Eigentümer:innen sind damit eine der wenigen Gruppen, die künftig weniger zur Finanzierung des Staates beitragen. Die Steuerreform sieht zwar Entlastungen für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen vor. Das Problem ist jedoch: Nur letztere ist dauerhaft. Die Senkung der KöSt von 25 auf 23 Prozent erspart den Unternehmen bis 2028 rund fünf Milliarden Euro, die dem Staat an Einnahmen fehlen werden.

Arbeitnehmer:innen werden durch die Senkung der Lohnsteuer bis zum Jahr 2026 mit gut 4,5 Milliarden Euro entlastet. Bereits im ersten Jahr nach der Steuerreform wirken dieser Entlastung aber reale und kalte Progression entgegen. Während erstere in unserem Steuersystem erwünscht ist, erhöht die kalte Progression den persönlichen Steuersatz durch die Inflation.

Bereits im Jahr 2027 holt die kalte Progression die Entlastung durch die Steuerreform ein. Die durch die Senkung der ersten drei Tarifstufen verlorenen Staatseinnahmen sind bis dahin wieder kompensiert. Der Einnahmeverlust durch die KöSt-Senkung hingegen ist permanent, also ein Steuergeschenk für große Unternehmen. Die Finanzierung des Sozialstaates wird damit umso mehr dem Faktor Arbeit überlassen. 

Mehr zur Steuerreform 2022 gibt es hier.

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