Da die Regierung weder auf das Vermögen noch auf die Erbschaften der Extremreichen Steuern einhebt, kommt von 100 Steuereuros mit 76 Euro der Löwenanteil der Steuerbeiträge aus Arbeit und Konsum. Lediglich 4 Euro kommen aus vermögensbezogenen Steuern – aus der Kapitalertragssteuer (KESt), der Grunderwerbsteuer, der Grundsteuer, der Stiftungseingangssteuer und der Zweitwohnsitzabgabe.