Die unteren Einkommensgruppen profitieren von der bereits erfolgten Anhebung der SV-Rückerstattung und der Senkung der SV-Beiträge. Von der bereits erfolgten Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent profitieren Personen mit einem Bruttomonatseinkommen von mindestens EUR 1.100 – also auch Leute mit einem höheren Einkommen. Die Senkung der Steuersätze der zweiten und dritten Tarifstufe begünstigt dagegen ausschließlich Personen mit einem Bruttomonatseinkommen von mindestens EUR 1.800 bzw. EUR 3.170. Am meisten profitieren von der Steuerreform damit insgesamt Menschen mit einem Bruttomonatseinkommen von mindestens EUR 6.000. Von einer Reform für die kleinen und mittleren Einkommen kann somit nicht gesprochen werden. 

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