Verteilung
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full

Zielgerichtete Preiseingriffe senken die hohe Inflation nachhaltig

Leonard Jüngling
17. September 2025
Zielgerichtete Preiseingriffe senken die hohe Inflation nachhaltig. Die Inflation im August 2025 liegt bei 4,1 Prozent. Durch Preiseingriffe bei Mieten, Energie und Lebensmitteln kann die Inflation auf 0 Prozent gesenkt werden. Die Deckelung aller Mieterhöhungen bei 2 Prozent bringt -0,1 Prozentpunkt. Ein allgemeiner und gerechter Betriebskostenkatalog -0,4 Prozentpunkte. Ein Energiemarkt wie in der Schweiz -1,0 Prozentpunkte. Der Wegfall des Sondereffekt „Auslaufen der Strompreisbremse“ ab Jänner 2026 bringt -0,7 Prozentpunkte. Bei Lebensmitteln senkt die Begrenzung der Profitmargen um -0,1 Prozentpunkt, die Abschaffung des Österreich-Aufschlags um -0,6 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuersenkung auf alle Lebensmittel um 1,1 Prozentpunkte.

Die Regierung könnte die Inflation bis Jahresende von 4,1 Prozent auf 0 Prozent drücken – mit einer Kombination aus Preisbremsen und Preisregulierung im Bereich Wohnen, Energie und Lebensmittel.

Eine Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel von 10 auf 0 Prozent würde die Inflationsrate um 1,1 Prozentpunkte senken. Reduziert die Bundesregierung mit viel politischem Druck auf die Nahrungsmittelkonzerne den Österreich-Aufschlag um die Hälfte, fallen weitere 0,6 Prozentpunkte weg. Begrenzt sie die Profitmargen entlang der Wertschöpfungskette bei Lebensmitteln wie Rumänien, bringt das ebenfalls 0,1 Prozentpunkte.

Von selbst fallen Anfang 2026 rund 0,7 Prozentpunkte der Inflation weg. Da verschwindet der inflationstreibende Effekt, bedingt durch das Auslaufen der Strompreisbremse. Mit einer stärkeren Regulierung von Strom, Fernwärme und Gas nach Schweizer Vorbild könnte Österreich die Energiepreise gleich um ein Fünftel senken. Die Inflationsrate würde dadurch um einen Prozentpunkt sinken.

Im Bereich der Mieten helfen zwei Preisbremsen, die Teuerung zu drücken. Eine strenge Mietpreisbremse mit maximal zwei Prozent Mieterhöhung jährlich, die auch für den ungeschützten Neubau gilt, würde die Inflationsrate um 0,1 Prozentpunkte senken. Ein Durchforsten des Betriebskostenkatalogs kann 0,4 Prozentpunkte abschlagen, wenn Vermieter:innen und Immobilienkonzerne künftig die Kosten für ihr Eigentum am Gebäude selbst tragen müssen (Grundsteuer, Versicherungen, Hausverwaltungshonorare) statt sie auf die Mietenden abzuwälzen.

Zum Artikel