Wer von der neuen Weiterbildungszeit profitiert
Wer von der neuen Weiterbildungszeit profitiert
Der Mindesttagsatz des Weiterbildungsgeldes steigt von unter 15 Euro auf 40,40 Euro pro Tag – fast eine Verdreifachung im Vergleich zur alten Regelung. Pro Monat beträgt das Weiterbildungsgeld also mindestens 1.212 Euro. Das kommt besonders Menschen mit geringen Einkommen zugute: In den untersten Einkommenszehnteln steigt das monatliche Weiterbildungsgeld um bis zu 449 Euro. Trotzdem bleibt das Niveau deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von aktuell 1.661 Euro.
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Bildungskarenz erhöht die Beschäftigung von Frauen
Bildungskarenz erhöht die Beschäftigung von Frauen
Empirische Studien zeigen, dass die bisherige Bildungskarenz gerade für Mütter eine Brücke zurück ins Berufsleben war. Zwölf Jahre nach Antritt lag die Beschäftigungsquote von Frauen mit Bildungskarenz um 3,1 Prozentpunkte höher als bei vergleichbaren Frauen ohne dieses Instrument.
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Die Kosten für Kinder übersteigen die Familienleistungen bei weitem
Die Kosten für Kinder übersteigen die Familienleistungen bei weitem
Eine Analyse der Familienleistungen zeigt: Selbst, wenn alle Familienleistungen, die in Österreich für Kinder ausbezahlt werden, also Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus zusammengerechnet werden, fehlen in allen Haushaltskonstellationen hunderte Euro, um die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken.
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Die meisten Familien in Österreich haben ein oder zwei Kinder
Die meisten Familien in Österreich haben ein oder zwei Kinder
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Geplante Reform der Mindestsicherung droht Armutsgefährdung von Familien mit Kindern zu verschärfen
Geplante Reform der Mindestsicherung droht Armutsgefährdung von Familien mit Kindern zu verschärfen
Referenzbudgets der Schuldnerberatung zeigen, dass die Mindestsicherung schon jetzt nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken. Eine alleinerziehende Person mit einem 14-jährigen Kind bräuchte 2.771 Euro im Monat, erhält aber nur 1.707 Euro. Es bleibt eine monatliche Lücke von 1.064 Euro. Wird wie geplant die Familienbeihilfe auf die Sozialhilfe angerechnet, wächst die Lücke auf 1.236 Euro. Noch dramatischer ist die Situation bei Paaren mit drei Kindern: Statt den benötigten 5.437 Euro stehen nur 3.618 Euro zur Verfügung, ein Minus von 1.819 Euro. Ohne Familienbeihilfe wächst die Lücke sogar auf 2.402 Euro.
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Kinderreiche Familien machen nur 3 Prozent der Bedarfsgemeinschaften in der Mindestsicherung aus
Kinderreiche Familien machen nur 3 Prozent der Bedarfsgemeinschaften in der Mindestsicherung aus
Die Debatte um die Höhe der Kinderzuschläge wird oft mit dem Verweis auf die angebliche Überzahl von kinderreichen Familien in der Mindestsicherung geführt. Die Familienrealität in Österreich sieht dabei völlig anders aus. Kinderreiche Familien sind die Ausnahme. Die Hälfte aller Familien hat nur ein Kind, 36 Prozent zwei Kinder. Nur zehn Prozent haben drei Kinder und lediglich drei Prozent vier oder mehr. Ähnlich sieht es bei den Bedarfsgemeinschaften in der Mindestsicherung aus. Paare mit drei oder vier Kindern machen jeweils nur drei Prozent aus. Insgesamt gibt es österreichweit rund 3.500 Paare mit vier oder mehr Kindern, die Mindestsicherung beziehen.
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Mindestsicherung: Kinder sind nicht überall gleich viel wert
Mindestsicherung: Kinder sind nicht überall gleich viel wert
Kinder stehen schon lange im Fokus von Kürzungen bei der Mindestsicherung. So haben in den letzten Jahren mehrere Bundesländer stark abfallende Kinderzuschläge beschlossen. In Wien beträgt der Zuschlag für jedes Kind 326 Euro, in Nieder- und Oberösterreich erhalten Eltern für das erste Kind noch 302 Euro, für das zweite aber nur mehr 182 Euro und für das dritte Kind gar nur 60 Euro. Das dritte Kind ist in Oberösterreich etwa nur ein Fünftel so viel wert wie in Wien.  In Vorarlberg fallen die Zuschläge ab dem vierten Kind auf 160 Euro. Damit ist klar: mehr als ein Drittel der Bundesländer wertet Kinder unterschiedlich - das widerspricht jedem Gleichbehandlungsgrundsatz.
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Einmalzahlung: Durchschnitt verliert langfristig 12.000 Euro. 2026 sichert die Einmalzahlung die Kaufkraft, über die nächsten 10 Jahre sinkt sie jedoch stetig. Die Grafik zeigt die Entwicklung durch die Einmalzahlung der durchschnittlichen Löhne in der Metaller-Branche bis ins Jahr 2035 und wie die Entwicklung wäre, wenn 2026 (2027) stattdessen die Inflation mit 2,8 Prozent (2,9 Prozent) in der Lohnerhöhung abgegolten wird.
Metaller-KV 2025 – Einmalzahlung: Durchschnitt verliert langfristig 12.000 Euro
Eine Modellrechnung für einen durchschnittlichen Metaller-Lohn von 3.700 Euro brutto verdeutlicht:  In den Jahren 2026 und 2027 federt die Einmalzahlung die Teuerung im Schnitt noch ab. Ab 2028 aber beginnt die Schere auseinanderzugehen: Weil die Einmalzahlung (i.H.v. 1.000 Euro) nicht in die Grundlöhne einfließt, verpufft sie. Jede weitere prozentuelle Erhöhung wirkt dann nur auf einer niedrigeren Basis. Über zehn Jahre summiert sich der Verlust auf 12.000 Euro brutto
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Industrie-Rezession: Lohnintensive Industriezweige stehen besser da. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die Entwicklung der Industrie von 2021 bis zum 2. Quartal 2025, unterteilt nach Branchen: Branchen mit hohem Energieverbrauch (-8,2 %), von der Bauwirtschaft abhängige Branchen (-13,8 %) und Branchen mit hohen Löhnen oder vielen Beschäftigten (+5,3 %).
Industrie-Rezession: Lohnintensive Industriezweige stehen besser da
Während sich lohnintensive Industrien über die Jahre hinweg vergleichsweise stabil entwickeln, geraten energieintensive und bauwirtschaftsabhängige Sektoren spätestens ab 2023 massiv unter Druck. Der Einbruch verläuft parallel zum Anstieg der Energiepreise, während es keinen Zusammenhang mit den Löhnen gibt. Die aggregierte Entwicklung seit 2021 unterstreicht diesen Befund. Energieintensive Industrien haben ihre Produktion um 8,2 Prozent zurückgefahren. Von der Bauwirtschaft abhängige Sektoren verzeichnen sogar einen Rückgang von 13,8 Prozent. Dagegen konnten lohnintensive Branchen ihre Produktion im selben Zeitraum um 5,3 Prozent steigern. 
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Zielgerichtete Preiseingriffe senken die hohe Inflation nachhaltig. Die Inflation im August 2025 liegt bei 4,1 Prozent. Durch Preiseingriffe bei Mieten, Energie und Lebensmitteln kann die Inflation auf 0 Prozent gesenkt werden. Die Deckelung aller Mieterhöhungen bei 2 Prozent bringt -0,1 Prozentpunkt. Ein allgemeiner und gerechter Betriebskostenkatalog -0,4 Prozentpunkte. Ein Energiemarkt wie in der Schweiz -1,0 Prozentpunkte. Der Wegfall des Sondereffekt „Auslaufen der Strompreisbremse“ ab Jänner 2026 bringt -0,7 Prozentpunkte. Bei Lebensmitteln senkt die Begrenzung der Profitmargen um -0,1 Prozentpunkt, die Abschaffung des Österreich-Aufschlags um -0,6 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuersenkung auf alle Lebensmittel um 1,1 Prozentpunkte.
Zielgerichtete Preiseingriffe senken die hohe Inflation nachhaltig
Die Regierung könnte die Inflation bis Jahresende von 4,1 Prozent auf 0 Prozent drücken – mit einer Kombination aus Preisbremsen und Preisregulierung im Bereich Wohnen, Energie und Lebensmittel. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel von 10 auf 0 Prozent würde die Inflationsrate um 1,1 Prozentpunkte senken. Reduziert die Bundesregierung mit viel politischem Druck auf die Nahrungsmittelkonzerne den Österreich-Aufschlag um die Hälfte, fallen weitere 0,6 Prozentpunkte weg. Begrenzt sie die Profitmargen entlang der Wertschöpfungskette bei Lebensmitteln wie Rumänien, bringt das ebenfalls 0,1 Prozentpunkte. Von selbst fallen Anfang 2026 rund 0,7 Prozentpunkte der Inflation weg. Da verschwindet der inflationstreibende Effekt, bedingt durch das Auslaufen der Strompreisbremse. Mit einer stärkeren Regulierung von Strom, Fernwärme und Gas nach Schweizer Vorbild könnte Österreich die Energiepreise gleich um ein Fünftel senken. Die Inflationsrate würde dadurch um einen Prozentpunkt sinken. Im Bereich der Mieten helfen zwei Preisbremsen, die Teuerung zu drücken. Eine strenge Mietpreisbremse mit maximal zwei Prozent Mieterhöhung jährlich, die auch für den ungeschützten Neubau gilt, würde die Inflationsrate um 0,1 Prozentpunkte senken. Ein Durchforsten des Betriebskostenkatalogs kann 0,4 Prozentpunkte abschlagen, wenn Vermieter:innen und Immobilienkonzerne künftig die Kosten für ihr Eigentum am Gebäude selbst tragen müssen (Grundsteuer, Versicherungen, Hausverwaltungshonorare) statt sie auf die Mietenden abzuwälzen.
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Öffentlicher Dienst: Drohender Verlust bei Nulllohnrunden 2026. Diese Grafik zeigt den Gehaltsverlust für 2026 nach Gehaltsgruppen. Bei Bruttomonatsgehältern zwischen 500 und 5.000 Euro ergeben sich Jahresverluste von 231 bis 2.312 Euro.
Öffentlicher Dienst: Verlust bei einer Nulllohnrunde 2026
Bricht die Regierung für die Lohnanpassung 2026 den bereits vereinbarten Abschluss und setzt eine Nulllohnrunde durch, dann kommt auf öffentlich Bedienstete je nach Gehalt ein jährlicher Verlust zwischen 231 Euro (bei einem Gehalt von 500 Euro) bis 2.312 Euro (bei einem Gehalt von 5.000 Euro) an Gehaltseinbußen zu.
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Öffentlicher Dienst: Drohender Verlust bei Nulllohnrunden 2027 und 2028. Diese Grafik zeigt den gesamten Gehaltsverlust für 2027 und 2028 nach Gehaltsgruppen. Bei Bruttomonatsgehältern zwischen 500 und 5.000 Euro ergeben sich Jahresverluste von 568 bis 5.680 Euro.
Öffentlicher Dienst: Verlust bei einer Nulllohnrunde 2027 und 2028
Bleibt es bei der bereits vereinbarten Lohnanpassung für 2026 (rollierende Inflation + 0,3 Prozent) und kommen die in Aussicht gestellten Nulllohnrunden 2027 und 2028, bedeutet das bei einem monatlichen Bruttogehalt von 5.000 Euro einen gesamten Gehaltsverlust von 5.680 Euro – je nach Gehaltsgruppe fällt der Verlust unterschiedlich hoch aus. Für Personen mit einem Gehalt von 1.500 Euro brutto wird etwa ein Gehaltsverlust von 1.704 Euro über beide Jahre aufsummiert schlagend. Innerhalb von zwei Jahren gehen öffentliche Beschäftigte in dieser Gehaltsgruppe somit rechnerisch mehr als einen ganzen Monat de facto gratis arbeiten.
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Pensionen: Anpassungsfaktor liegt deutlich unter der Teuerungsrate für Pensionist.innen. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die Teuerungsrate der Gesamtbevölkerung (2,7 Prozent), die dem Anpassungsfaktor für Pensionen entspricht. Diese steht der Teuerungsrate für Pensionist:innen (2,8 Prozent) und alleinlebenden Pensionist:innen (3,0 Prozent) gegenüber.
Pensionen: Anpassungsfaktor liegt deutlich unter der Teuerungsrate für Pensionist:innen
Die Verbraucherpreise sind für Pensionist:innen in den vergangenen zwölf Monaten (August 2024 bis Juli 2025) stärker gestiegen als für die Bevölkerung insgesamt. Die Pensionen werden allerdings nur mit dem Gesamt-Durchschnitt erhöht (Anpassungsfaktor 2,7 Prozent). Mit 2,8 Prozent liegt die Teuerung für Pensionist:innen leicht darüber. Für alleinlebende Pensionist:innen, überwiegend Frauen, liegt die Teuerung jedoch mit 3 Prozent spürbar darüber. Derweil ist bereits jetzt jede dritte alleinlebende Frau in Pension armutsgefährdet. Das entspricht 118.000 Frauen. Wir schlagen deshalb vor, Pensionen bis 1.700 Euro über der durchschnittlichen Teuerung zu erhöhen. 
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Pensionserhöhung unter der Inflation trifft überwiegend höhere Pensionen. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt monatliche Pensionen zwischen 100 und 5.000 Euro brutto. Zusätzlich sind die monatlichen Pensionsverluste durch die höhere Inflation bei Pensionist:innen sowie die Pensionsverluste durch den Fixbetrag ab 2.500 Euro abgebildet.
Pensionserhöhung unter der Inflation trifft überwiegend höhere Pensionen
Die soziale Staffelung findet für Pensionist:innen mit höheren Pensionen ab 2.500 Euro brutto statt. Sie bekommen lediglich einen Fixbetrag von 67,50 Euro, und damit unter der Inflationsrate. Ein Pensionist mit 3.000 Euro Bruttopension im Monat verliert auf das ganze Jahr 2026 gerechnet brutto 189 Euro im Vergleich zur vollen Inflationsabgeltung. Ein Pensionist mit 4.000 Euro im Monat sogar brutto 567 Euro. Dazu kommt noch, dass die Teuerung für Pensionist:innen im vergangenen Jahr höher ausfiel als für den Durchschnitt der Bevölkerung. Rechnet man das mit ein, fällt selbst die „Mindestpensionist:in“ (Ausgleichszulagenbezieherin) mit 1.274 Euro Bruttomonatspension um 34 Euro brutto im Jahr um. Die soziale Staffelung entfällt aber für kleine und mittlere Pensionen. 
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Teuerung bei Grundbedürfnissen trifft Frauen stärker
Teuerung bei Grundbedürfnissen trifft Frauen stärker
Die Teuerung trifft Frauen dort, wo es besonders weh tut: Bei den Grundbedürfnissen. Frauen in Einpersonenhaushalten müssen fast die Hälfte ihres Einkommens für Wohnen, Energie und Lebensmittel aufbringen. Männer dagegen nur rund ein Drittel. Und genau diese Posten sind in den letzten fünf Jahren besonders stark gestiegen – bei Frauen trugen sie mit 15,4 Prozent mehr als die Hälfte zur Inflation bei, bei Männern lag deren Beitrag lediglich bei 14,1 Prozent.
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Frauen müssen fast die Hälfte ihrer Einkommen für Deckung der Grundbedürfnisse ausgeben - Männer nur etwa ein Drittel
Frauen müssen fast die Hälfte ihrer Einkommen für Deckung der Grundbedürfnisse ausgeben
Frauen müssen mit 45 Prozent fast die Hälfte ihres Einkommens für Grundbedürfnisse aufwenden – Männer mit 36 Prozent nur rund ein Drittel. Besonders Lebensmittel schlagen bei Frauen deutlich stärker zu Buche. Auch anteilig an den Gesamtausgaben müssen Frauen (41 Prozent) für Grundbedürfnisse mehr aufwenden als Männer (38 Prozent). 
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Staatlich regulierte Preise dämpfen Inflation. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die allgemeine Inflation und die Inflation bei administrierten Preisen seit Jänner 2021.
Staatlich regulierte Preise dämpfen Inflation
Der Anstieg der allgemeinen Inflationsrate beträgt im Zeitraum von Jänner 2021 bis Juni 2025 kumuliert 27,3 Prozent. Exklusive administrierter Preise beläuft er sich sogar auf 27,9 Prozent. Bei Waren und Dienstleistungen, die staatlich administriert sind, stiegen die Preise nur um 21,4 Prozent  
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Der Staat greift in Österreich nur wenig in die Preise ein. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Anteil administrierter Preise am HVPI-Warenkorb. Der EU-Schnitt beträgt 12,3 Prozent, in Österreich sind es lediglich 8,7 Prozent.
Der Staat greift in Österreich nur wenig in die Preise ein
Administrierte Preise sind laut Eurostat Definition die Preise von Waren und Dienstleistungen, die vollständig oder überwiegend von der Regierung beeinflusst werden. Gemessen am Warenkorb, der zur Berechnung der Inflation herangezogen wird, ist in Österreich lediglich von 8,7 Prozent der darin enthaltenen Waren und Dienstleistungen der Preis administriert. Österreich belegt damit den 5. Platz jener EU-Länder, die sich am wenigsten in der Preisgestaltung involvieren. Das Schlusslicht bildet Irland mit einem Anteil von 3,5 Prozent. Im Durchschnitt werden in den EU-Ländern 12,3 Prozent der Preise im Warenkorb administriert, der hiesige Wert liegt deutlich darunter. Gemessen am Anteil im Warenkorb, administriert Deutschland (13,9 Prozent) deutlich mehr Produkte als Österreich. Am stärksten greift die Schweiz mit einem Anteil von 30,7 Prozent in die Preisgestaltung ein.  
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Was das Schulstartgeld nicht deckt
Was das Schulstartgeld nicht deckt
121,40 Euro Schulstartgeld einmal jährlich decken noch lange nicht die tatsächlichen Kosten, die beim Schulstart anfallen. Der Preisvergleich zeigt, dass die tatsächlichen Ausgaben für Füllfedern, Federpennale, Blei- und Buntstifte sowie Mal- und Zeichenzubehör, Hefte und Schultaschen die mickrigen 121,40 Euro Schulstartgeld bei weitem übersteigen: Allein für eine Schultasche müssen Eltern im Schnitt 150 Euro bezahlen – dabei bleibt diese noch unbefüllt. Mindestens 100 Euro für weitere Schulmaterialien wie Hefte, Stifte und Malsachen müssen hier noch hinzugerechnet werden.
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Schulstartgeld mehr als 3-mal so hoch sein. Bei Jugendlichen müsste es sogar mehr als 5-mal so hoch sein. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die Höhe der jährlichen Schulkosten inklusive Materialien für Kinder im Alter von 7 Jahren (408 Euro) bzw. 14 Jahren (636 Euro). Dem steht das jährliche Schulstartgeld von nur 121,40 Euro gegenüber.
Was Schule kostet
Ein 7-jähriges Kind braucht für die Schule etwa 34 Euro monatlich, also knapp 410 Euro jährlich. Bei 14-jährigen Jugendlichen sind die Kosten schon deutlich höher: Monatlich fallen hier 53 Euro an, aufs Jahr gerechnet sind das 636 Euro. Von 121,40 Euro „Schulstart-Spritze“ weit entfernt.
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23 Prozent Wertverlust beim Schulstartgeld. Statt 100 Euro können sich Schüler:innen nur noch Schulwaren im Wert von 77 Euro leisten. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, wie viel von den 100 Euro Schulstartgeld, die damals 2011 eingeführt wurden, heute noch wert sind. Dabei wurde die Inflation seit 2011 und die erfolgten Erhöhungen des Schulstartgelds berücksichtigt.
23 Prozent Wertverlust beim Schulstartgeld
Seit 2011 hat das Schulstartgeld um knapp ein Viertel (23 Prozent) an Kaufkraft verloren. Zwar wurde der Wertverlust durch die Erhöhungen des Schulstartgeldes seit 2023 etwas gedämpft – aktuell können sich Eltern und Schüler:innen mit den ursprünglichen 100 Euro nur noch Schulwaren im Wert von 77 Euro leisten.
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