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Im Sommer steigt die Zahl der Väter in Karenz. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die durchschnittliche Anzahl der Kinderbetreuungsgeldbezieher pro Monat (2008-2025).
Saisonale Muster bei Väterkarenz werden größer
Väter gehen besonders häufig im Sommer in Karenz. Die Betrachtung im Zeitverlauf bestätigt das saisonale Muster. Hinzukommt, dass immer mehr Männer in den Sommermonaten in Karenz gehen im Vergleich zu 2008. Das Momentum Institut empfiehlt daher bessere Anreize und Verpflichtungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Karenz. Etwa durch eine verpflichtende Väterkarenz und eine Arbeitswelt, in der Väterkarenz selbstverständlich ist. 
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Im Sommer steigt die Zahl der Väter in Karenz.
Im Sommer steigt die Zahl der Väter in Karenz
Auffällig ist, wann Väter Karenz nehmen. Daten des Sozialministeriums zu Kinderbetreuungsgeldbezieher:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis zeigen ein klares Muster: Väter gehen besonders häufig im Sommer in Karenz. Von 2008 bis 2025 waren in den Monaten Juni, Juli und August im Schnitt rund 3.450 Väter in Karenz. Im Schnitt der übrigen Monate (September – Mai) waren es rund 2.800. Bei Müttern zeigt sich dieses Sommermuster nicht: Die Zahl der Mütter in Karenz ist in den Sommermonaten mit 73.560 Frauen mit Kinderbetreuungsgeld-Bezug etwas niedriger als den Rest des Jahres mit 74.700 Müttern. Im Juli ist der Männeranteil bei den Kinderbetreuungsgeldbezieher:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis von 2008 bis 2025 am höchsten: Rund 3.620 Männer bzw. 4,9 Prozent sind im Juli in Karenz. Am unbeliebtesten sind Oktober, November und Dezember – im Schnitt sind es in diesen Monaten zwischen 2.590 und 2.760 Männern in Karenz bzw. zwischen 3,4 und 3,6 Prozent.
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Nur jeder 3. Vater geht nach dem Papa-Monat auch in Elternkarenz.
Nur jeder 3. Vater geht nach dem Papa-Monat auch in Elternkarenz
Auch der Papa-Monat (Familienzeitbonus) bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Nur 15 Prozent der Paare nutzen den Familienzeitbonus. Am wenigsten wird das Angebot in Vorarlberg genutzt, mit rund 13 Prozent der Partnerschaften, in denen ein Papa-Monat in Anspruch genommen wird. Am höchsten ist die Inanspruchnahme in Oberösterreich mit knapp 18 Prozent. Noch seltener folgt danach eine echte Väterkarenz: Nur 5 Prozent der Paare kombinieren Papa-Monat und eine Karenz des Vaters. Zwei Drittel der Väter, die den Papa-Monat nutzen, gehen nach dem Papa- Monat aber nicht in Elternkarenz. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede: In Oberösterreich nutzen zwar 18 Prozent der Paare den Papa-Monat, aber in zwei Drittel der Fälle gehen die Väter danach nicht in Elternkarenz. In Wien geht immerhin die Hälfte der Väter, die den Papa-Monat in Anspruch nehmen auch in Elternkarenz.   
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Nur knapp jedes fünfte Paar teilt sich die Karenzzeit in irgendeiner Form auf
Nur knapp jedes fünfte Paar teilt sich die Karenzzeit in irgendeiner Form auf
Nur knapp jedes fünfte Paar (17,8 Prozent) teilt sich die Karenzzeit in irgendeiner Form auf. In diesen Paaren unterbrechen lediglich 0,9 Prozent der Väter länger als 6 Monate ihre Erwerbstätigkeit während des Kinderbetreuungsgeldbezugs, 3 bis 6 Monate machen das 1,6 Prozent und unter 3 Monaten 10,6 Prozent der Väter.
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Nur jeder fünfte Vater geht in Karenz. Väterbeteiligung bei der Elternkarenz immer noch unter Vorkrisenniveau.
Nur jeder fünfte Vater geht in Karenz
Von einer fairen Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Eltern ist Österreich weit entfernt. Nur jeder fünfte Vater nimmt Elternkarenz in Anspruch. Laut Wiedereinstiegsmonitoring 2025 lag der Männeranteil bei den zuvor überwiegend beschäftigten Kinderbetreuungsgeldbezieher:innen mit mindestens einem Monat Bezug im Jahr 2023 bei 18,8 Prozent. Damit liegt die Väterbeteiligung weiterhin unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Damals waren es 19,3 Prozent. Den bisherigen Höchstwert gab es 2017 mit rund 20 Prozent. Während der Krisenjahre ging die Beteiligung deutlich zurück, 2021 lag sie nur noch bei 16,6 Prozent. Seither steigt die Väterbeteiligung wieder langsam an, insgesamt bleibt sie aber gerin. 
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Väterbeteiligung bei der Elternkarenz im Bundesländervergleich. Diese Österreichkarte des Momentum Instituts zeigt, dass die Beteiligung der Väter in Wien mit 24,5 Prozent am höchsten ist, in Kärnten mit 12,5 Prozent am niedrigsten.
Väterbeteiligung bei der Elternkarenz im Bundesländervergleich
Besonders groß sind die Unterschiede bei der Väterkarenz zwischen den Bundesländern. In Wien war 2023 fast jede vierte zuvor überwiegend beschäftigte Person mit Kinderbetreuungsgeldbezug ein Vater. In Tirol und Kärnten waren es nur knapp 13 Prozent, im Burgenland sogar nur knapp 11 Prozent. 
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Heimische Konzerne gewinnen trotz Sparbudgets erneut. Mehr Gewinn nach Steuern durch weniger Lohnnebenkosten im Millionen Euro.
Heimische Konzerne gewinnen trotz Sparbudgets erneut
Die Bundesregierung wird 2028 die Lohnnebenkosten für Unternehmen senken. Schätzungen anhand der Bilanzen heimischer Konzerne zeigen, wie viel weniger Steuern sie jährlich durch die Senkung bezahlen. Das Ergebnis: Große Konzerne zählen zu den wenigen Gewinnern des Sparpakets. Am stärksten steigt der Gewinn nach Steuern durch die Lohnnebenkostensenkung für die ÖBB mit 12,2 Millionen Euro, weil die ÖBB einen hohen Anteil ihrer Mitarbeiter:innen im Inland beschäftigt (88 Prozent). Zweitgrößter Profiteur ist der Stahlproduzent voestalpine, der zukünftig 10,2 Millionen Euro weniger Abgaben leistet. Mit Billa (9,9 Mio. Euro) und Spar (8 Mio. Euro) zählen zwei große Lebensmittelketten mit vielen Beschäftigten zu den großen Gewinnern des Sparpakets. Die Erste Bank Group erspart sich ebenso einiges an Lohnnebenkosten mit 4,6 Millionen Euro, ebenso wie das Bauunternehmen STRABAG (4,1 Mio. Euro), die Österreichische Post AG (3,3 Mio. Euro), der Mineralölkonzern OMV (1,7 Mio. Euro) sowie der Maschinenbau-Konzern Andritz (1,6 Mio. Euro). Die Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028 setzt eine Serie vergangener Senkungen verschiedener Lohnnebenkosten seit 2014 fort, von der die heimischen Großbetriebe bereits profitieren. Dadurch liegt ihr Abgabensatz bereits um 1,6 Prozentpunkte niedriger, wodurch dem Staatsbudget bereits heute rund 2,9 Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr entgehen. 
Verteilung
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Wie hoch die Flugabgabe heute eigentlich sein müsste. Die Grafik zeigt, wie hoch die Ticketabgabe heute sein müsste, wenn sie seit 2020 um die Inflation angepasst worden wäre.
Wie hoch die Flugabgabe heute eigentlich sein müsste
Seit 2020 gelten neue Sätze für die Flugabgabe: 30 Euro für Flüge unter 350 Kilometer und 12 Euro für jene darüber. Wären diese Abgaben seit 2020 an die Inflation angepasst worden, müsste die Abgabe für Strecken unter 350 Kilometer 2025 bei 38,5 Euro liegen und jene für Strecken darüber bei 15,4 Euro.
Klima
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Fehlende Inflationsanpassung kostet Staat 2025 rund 90 Millionen Euro. Die Grafik zeigt die Entwicklung des Steuervolumens seit der Einführung der Ticketabgabe für den Flugverkehr zwischen 2012 und 2025. Die Liniengrafik zeigt den Wert der Ticketabgabe, wäre sie an die Inflation angepasst und die aktuell eingehobene Ticketabgabe.
Fehlende Inflationsanpassung kostet Staat 2025 rund 90 Millionen Euro
Die Abgabe wurde seit ihrer Einführung nicht nur nicht an die Inflation angepasst, sondern zwischenzeitlich sogar gesenkt. Inflationsbereinigt ist sie damit pro Passagier:in deutlich weniger wert als bei der Einführung und auch die klimapolitische Lenkungswirkung wurde damit geschwächt.
Klima
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Flugabgabe: Effektiver Preis pro Passagier:in sinkt. Die Grafik zeigt das Aufkommen der Flugabgabe in Euro pro Ticket und die Entwicklung der Passagier:innen-Zahlen seit 2012.
Flugabgabe: Effektiver Preis pro Passagier:in sinkt
Haben die Airlines pro abfliegende:r Passagier:in auf Flughäfen in Österreich 2012 noch im Schnitt 8,4 Euro pro Ticket abgeführt, sind es 2025 inflationsbereinigt nur noch 6,8 Euro – sprich um knapp ein Fünftel (19 Prozent) weniger.
Klima
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Die heimische Industrie hat sich im letzten Jahr wieder erholt. Industrieproduktion März 2026 im Vergleich zu März 2025. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Industrieproduktion im EU-Vergleich.
Die heimische Industrie hat sich im letzten Jahr wieder erholt
Im internationalen Vergleich konnte die heimische Industrie (ohne Bau) einen Aufschwung verzeichnen. Im letzten Jahr (März 2025 bis März 2026) steigerte sie ihre Produktion um 3,2 Prozent, mehr als im Durchschnitt der Europäischen Union (-1,6 Prozent), die noch in einer Industrierezession steckte. Besonders das große Industrieland Deutschland zog den Durchschnitt mit -3,7 Prozent Produktionsverlust hinunter. Derweil konnten viele kleine Länder genauso wie andere europäische Industriegroßmächte wie Italien an einem europäischen Industrieaufschwung partizipieren. Ausreißer nach oben war Dänemark (+15,6 Prozent), angetrieben von der Pharmabranche, sowie Irland nach unten (-20,9 Prozent).
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Chemische Industrie: Zweitstärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr. Veränderung der Industrieproduktion 2024/2025. Die Grafik zeigt, wie sich die Produktion von Industriebranchen im Jahresvergleich in Prozent verändert haben. Den größten Zuwachs gibt es bei Gas- und Wärmeversorgung, gefolgt von Chemie und Holz. Den größten Produktionsrückgang gab es in der Mineralölindustrie gefolgt von der Glasindustrie.
Chemische Industrie: Zweistärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr
Von 2024 auf 2025 stieg die Industrieproduktion der chemischen Industrie um 10,7 Prozent. Das ist deutlich mehr als die Industrie (inklusive Bau) insgesamt mit einem leichten Plus von 3,6 Prozent. Das kräftige Plus übertreffen lediglich die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen (+14,4 Prozent). Bereits in der Frühjahrslohnrunde abgeschlossen haben die Elektronik & Elektrobranche, die ein Plus von 6,7 Prozent verzeichnete, sowie die Papierindustrie mit fallender Produktion von –4,6 Prozent.
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Die Grafik vergleicht die Wirkung der geplanten Lohnnebenkosten-Reform auf Beschäftigte unter 60 Jahren und auf einen 63-jährigen Beschäftigten. Beide haben ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 sinkt das Superbrutto von 50.000 auf 49.614 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 386 Euro. Bei einem 63-jährigen Beschäftigten steigt das Superbrutto von 46.841 auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung von 2.348 Euro. Die Grafik zeigt: Jüngere Beschäftigte werden für Unternehmen günstiger, ältere Beschäftigte teurer.
Regierung macht ältere Beschäftigte teurer
Ausgangspunkt für die Analyse ist ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 Jahren sinkt das sogenannte Superbrutto (Bruttoeinkommen plus Lohnnebenkosten) durch die Kürzung von 50.000 auf 49.614 Euro. Für Unternehmen bedeutet das 386 Euro weniger Lohnnebenkosten. Anders ist die Wirkung bei älteren Beschäftigten. Ein 63-jähriger Beschäftigter mit demselben Bruttoeinkommen kostet einen Betrieb derzeit 46.841 Euro. Nach der Umsetzung der Maßnahme steigt dieser Betrag auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung um 2.348 Euro. Der Grund: Für ältere Beschäftigte gelten bisher Befreiungen bei bestimmten Dienstgeber:innenbeiträgen. Diese Entlastung wird durch die geplante Umschichtung weitgehend zurückgenommen. Der Kostenvorteil von älteren Beschäftigten für Unternehmen schrumpft dadurch deutlich. Die Regierung will, dass Menschen länger arbeiten. Gleichzeitig macht sie ältere Beschäftigte für Betriebe teurer. Das ist arbeitsmarktpolitisch der falsche Anreiz.
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Die Balkengrafik zeigt die Arbeitslosenquote nach Alter und Geschlecht. Bei Männern steigt die Quote mit dem Alter deutlich: von 7,0 Prozent bei den 45- bis 57-Jährigen auf 15,6 Prozent bei 64-Jährigen. Bei Frauen steigt die Quote bis 61 Jahre auf 9,8 Prozent und sinkt danach stark, weil viele Frauen bereits in Pension gehen. Die Grafik zeigt, dass die Arbeitslosigkeit kurz vor dem Pensionsalter besonders hoch ist.
Je älter, umso weniger Chancen auf einen neuen Job
Die Arbeitslosenquote steigt bei Männern mit dem Alter deutlich an. In der Gruppe der 45- bis 57-Jährigen liegt sie bei 7,0 Prozent, bei 60-Jährigen bereits bei 10,8 Prozent. Bei 61-Jährigen beträgt sie 12,7 Prozent, bei 62-Jährigen 13,1 Prozent. Den höchsten Wert erreichen Männer mit 64 Jahren: 15,6 Prozent. Bei Frauen zeigt sich der höchste Wert mit 9,8 Prozent im Alter von 61 Jahren. Danach fällt die Arbeitslosenquote deutlich ab, weil viele Frauen bereits in Pension gehen können. Die Grafik verdeutlicht: Wer kurz vor der Pension arbeitslos wird, hat besonders schlechte Chancen auf einen neuen Job.
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Rastergrafik zur Unternehmensstruktur in Österreich. Der größte Teil der Kästchen steht für Ein-Personen-Unternehmen, die rund zwei Drittel aller Unternehmen ausmachen. Kleinere farbige Bereiche zeigen Unternehmen mit 1 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 250 und mehr als 250 Beschäftigten. Rechts ist hervorgehoben, dass weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenz betroffen sind. 
Zwei Drittel der Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Betriebe
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.
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Kreisdiagramm zur Betroffenheit durch die Lohntransparenzrichtlinie. Ein kleiner violetter Abschnitt zeigt 1,96 Prozent betroffene Unternehmen mit mehr als 100 unselbstständig Beschäftigten. Der große hellgrüne Abschnitt zeigt 98,04 Prozent nicht betroffene Unternehmen mit 1 bis 99 unselbstständig Beschäftigten. Quelle: Statistik Austria 2023.
Lohntransparenzrichtlinie bis 2030 trifft nicht einmal zwei Prozent der Unternehmen in Österreich
Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.
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Die Infografik zeigt, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Österreich sehr klein ist. 64 Prozent sind Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte, weitere 29 Prozent haben nur ein bis neun Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als ein Prozent aller Betriebe aus. Insgesamt sind laut Grafik weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenzregelungen betroffen. Die Daten stammen von Statistik Austria 2023.
Nur rund 5.200 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
Die allermeisten Unternehmen in Österreich sind von der EU-Lohntransparenzrichtlinie gar nicht betroffen. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. 
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Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste. Einkommensverlust in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nach Anrechnung des Partner:inneneinkommens.
Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste
Bekommen die Partner:innen von Notstandshilfebezieher:innen „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Zum Vergleich: Die Rückkehr zum alten Modell vor 2018 würde für rund 31.150 Haushalte herbe Einkommensverluste bedeuten. Die Kürzungen für Betroffene fallen höher aus: Im Durchschnitt streicht man ihnen damit 568 Euro. Das entspricht der Hälfte ihres Einkommens, das ohnehin niedrig ist. Über sieben von zehn Betroffenen sind Frauen. 
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Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen. Die Grafik zeigt den Anteil der Betroffenen nach Geschlecht.
Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen
Bekommt die Partner:in eine:r Notstandshilfebezieher:in „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Unsere Simulation zeigt: Über sieben von zehn der Betroffenen waren Frauen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine:n Partner:in mit guter Bezahlung haben, womit sie in einem Haushalt leben, der vor der Kürzung einkommensmäßig zur Mittelschicht oder gehobenen Mittelschicht gehört (fünftes bis siebentes Zehntel nach Haushaltseinkommen). Dennoch sinkt das Haushalts-Nettoeinkommen um durchschnittlich elf Prozent durch die Kürzung der Notstandshilfe der Person mit weniger Einkommen.  Weil das Arbeitsmarktservice seit 2018 keine Daten mehr zum Partnereinkommen der Notstandshilfebezieher:innen abfragt – weil die gesetzliche Grundlage weggefallen ist – wurde hier die Anzahl der Betroffenen mittels des Mikrosimulationsmodells EUROMOD hochgerechnet. Die Zahl der Beobachtungen ist allerdings recht klein, weshalb die Ergebnisse eine Schätzung sind. Größenordnungsmäßig sind sie allerdings auch im Jahr 2017 (EUROMOD und AMS-Daten) gut vergleichbar. Bekannte Abweichungen wurden berücksichtigt. 
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Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe. Die Grafik zeigt, wie viele Euro im Monat betroffene Bezieher:innen nach Anrechnung des Einkommens der Partner:in verlieren.
Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe
Die Bundesregierung wird das alte Modell (vor 2018) der Partnereinkommensanrechnung in der Notstandshilfe wohl nicht eins zu eins übernehmen, sondern ein Neues entwickeln. Würde das alte Modell wiedereingeführt, brächte das dem Bundesbudget weniger Ausgaben im Ausmaß von 210 Millionen Euro. Die Einigung zum Budget 2027/28 sieht jedoch Einsparungen von 60 Millionen Euro vor. Um dieses Sparziel bei Notstandshilfebezieher:innen zu erreichen, ist ein weniger drastisches Modell bei der Partnereinkommensanrechnung möglich als noch 2018. Unseren Schätzungen zufolge könnte die Einkommensgrenze (des Partners), ab der die Anrechnung auf die eigene Notstandshilfe erfolgt, bei rund 3.000 Euro Nettoeinkommen liegen.  Wir haben eine Möglichkeit simuliert: Die Freigrenze, ab der die Einkommensanrechnung erfolgt, ließe sich von 780 Euro (inflationsangepasstes Modell von 2018, wie oben) auf 2.950 Euro erhöhen. So lässt sich der Effekt der Maßnahme etwas begrenzen: Die Zahl der Betroffenen beträgt 12.200. Die müssen mit hohen persönlichen Einkommenseinbußen rechnen. Fast alle der betroffenen Notstandshilfebezieher:innen rangieren dem persönlichen Einkommen nach ohnehin bereits im ärmsten Drittel. Sie verlieren im Durchschnitt 460 Euro pro Monat. Das entspricht 38 Prozent ihres monatlichen Nettoeinkommens. Drei Viertel der Betroffenen sind Frauen.
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Banken schulden dem Staat noch 5 Milliarden Euro. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, wie viel die Bankenrettung den Staat während der Finanzkrise 2008/09 gekostet hat (10,8 Milliarden Euro) und wie viel der Staat mittels Bankenabgabe 2011-2025 bisher eingenommen hat (5,8 Milliarden Euro).
Banken schulden dem Staat noch 5 Milliarden Euro
Österreichs Geschäftsbanken schreiben weiterhin außergewöhnlich hohe Gewinne. Gleichzeitig ist die Rechnung aus der Bankenrettung nach der Finanzkrise 2008/09 bis heute nicht beglichen. Die staatlichen Kosten der Bankenrettung beliefen sich auf 10,8 Milliarden Euro. Über die Bankenabgabe flossen zwischen 2011 und 2025 aber nur 5,8 Milliarden Euro zurück. Damit stehen die Banken beim Staat noch mit rund fünf Milliarden Euro in der Kreide. 
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