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Die heimische Industrie hat sich im letzten Jahr wieder erholt. Industrieproduktion März 2026 im Vergleich zu März 2025. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Industrieproduktion im EU-Vergleich.
Die heimische Industrie hat sich im letzten Jahr wieder erholt
Im internationalen Vergleich konnte die heimische Industrie (ohne Bau) einen Aufschwung verzeichnen. Im letzten Jahr (März 2025 bis März 2026) steigerte sie ihre Produktion um 3,2 Prozent, mehr als im Durchschnitt der Europäischen Union (-1,6 Prozent), die noch in einer Industrierezession steckte. Besonders das große Industrieland Deutschland zog den Durchschnitt mit -3,7 Prozent Produktionsverlust hinunter. Derweil konnten viele kleine Länder genauso wie andere europäische Industriegroßmächte wie Italien an einem europäischen Industrieaufschwung partizipieren. Ausreißer nach oben war Dänemark (+15,6 Prozent), angetrieben von der Pharmabranche, sowie Irland nach unten (-20,9 Prozent).
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Chemische Industrie: Zweitstärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr. Veränderung der Industrieproduktion 2024/2025. Die Grafik zeigt, wie sich die Produktion von Industriebranchen im Jahresvergleich in Prozent verändert haben. Den größten Zuwachs gibt es bei Gas- und Wärmeversorgung, gefolgt von Chemie und Holz. Den größten Produktionsrückgang gab es in der Mineralölindustrie gefolgt von der Glasindustrie.
Chemische Industrie: Zweistärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr
Von 2024 auf 2025 stieg die Industrieproduktion der chemischen Industrie um 10,7 Prozent. Das ist deutlich mehr als die Industrie (inklusive Bau) insgesamt mit einem leichten Plus von 3,6 Prozent. Das kräftige Plus übertreffen lediglich die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen (+14,4 Prozent). Bereits in der Frühjahrslohnrunde abgeschlossen haben die Elektronik & Elektrobranche, die ein Plus von 6,7 Prozent verzeichnete, sowie die Papierindustrie mit fallender Produktion von –4,6 Prozent.
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Die Grafik vergleicht die Wirkung der geplanten Lohnnebenkosten-Reform auf Beschäftigte unter 60 Jahren und auf einen 63-jährigen Beschäftigten. Beide haben ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 sinkt das Superbrutto von 50.000 auf 49.614 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 386 Euro. Bei einem 63-jährigen Beschäftigten steigt das Superbrutto von 46.841 auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung von 2.348 Euro. Die Grafik zeigt: Jüngere Beschäftigte werden für Unternehmen günstiger, ältere Beschäftigte teurer.
Regierung macht ältere Beschäftigte teurer
Ausgangspunkt für die Analyse ist ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 Jahren sinkt das sogenannte Superbrutto (Bruttoeinkommen plus Lohnnebenkosten) durch die Kürzung von 50.000 auf 49.614 Euro. Für Unternehmen bedeutet das 386 Euro weniger Lohnnebenkosten. Anders ist die Wirkung bei älteren Beschäftigten. Ein 63-jähriger Beschäftigter mit demselben Bruttoeinkommen kostet einen Betrieb derzeit 46.841 Euro. Nach der Umsetzung der Maßnahme steigt dieser Betrag auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung um 2.348 Euro. Der Grund: Für ältere Beschäftigte gelten bisher Befreiungen bei bestimmten Dienstgeber:innenbeiträgen. Diese Entlastung wird durch die geplante Umschichtung weitgehend zurückgenommen. Der Kostenvorteil von älteren Beschäftigten für Unternehmen schrumpft dadurch deutlich. Die Regierung will, dass Menschen länger arbeiten. Gleichzeitig macht sie ältere Beschäftigte für Betriebe teurer. Das ist arbeitsmarktpolitisch der falsche Anreiz.
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Die Balkengrafik zeigt die Arbeitslosenquote nach Alter und Geschlecht. Bei Männern steigt die Quote mit dem Alter deutlich: von 7,0 Prozent bei den 45- bis 57-Jährigen auf 15,6 Prozent bei 64-Jährigen. Bei Frauen steigt die Quote bis 61 Jahre auf 9,8 Prozent und sinkt danach stark, weil viele Frauen bereits in Pension gehen. Die Grafik zeigt, dass die Arbeitslosigkeit kurz vor dem Pensionsalter besonders hoch ist.
Je älter, umso weniger Chancen auf einen neuen Job
Die Arbeitslosenquote steigt bei Männern mit dem Alter deutlich an. In der Gruppe der 45- bis 57-Jährigen liegt sie bei 7,0 Prozent, bei 60-Jährigen bereits bei 10,8 Prozent. Bei 61-Jährigen beträgt sie 12,7 Prozent, bei 62-Jährigen 13,1 Prozent. Den höchsten Wert erreichen Männer mit 64 Jahren: 15,6 Prozent. Bei Frauen zeigt sich der höchste Wert mit 9,8 Prozent im Alter von 61 Jahren. Danach fällt die Arbeitslosenquote deutlich ab, weil viele Frauen bereits in Pension gehen können. Die Grafik verdeutlicht: Wer kurz vor der Pension arbeitslos wird, hat besonders schlechte Chancen auf einen neuen Job.
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Rastergrafik zur Unternehmensstruktur in Österreich. Der größte Teil der Kästchen steht für Ein-Personen-Unternehmen, die rund zwei Drittel aller Unternehmen ausmachen. Kleinere farbige Bereiche zeigen Unternehmen mit 1 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 250 und mehr als 250 Beschäftigten. Rechts ist hervorgehoben, dass weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenz betroffen sind. 
Zwei Drittel der Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Betriebe
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.
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Kreisdiagramm zur Betroffenheit durch die Lohntransparenzrichtlinie. Ein kleiner violetter Abschnitt zeigt 1,96 Prozent betroffene Unternehmen mit mehr als 100 unselbstständig Beschäftigten. Der große hellgrüne Abschnitt zeigt 98,04 Prozent nicht betroffene Unternehmen mit 1 bis 99 unselbstständig Beschäftigten. Quelle: Statistik Austria 2023.
Lohntransparenzrichtlinie bis 2030 trifft nicht einmal zwei Prozent der Unternehmen in Österreich
Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.
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Die Infografik zeigt, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Österreich sehr klein ist. 64 Prozent sind Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte, weitere 29 Prozent haben nur ein bis neun Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als ein Prozent aller Betriebe aus. Insgesamt sind laut Grafik weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenzregelungen betroffen. Die Daten stammen von Statistik Austria 2023.
Nur rund 5.200 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
Die allermeisten Unternehmen in Österreich sind von der EU-Lohntransparenzrichtlinie gar nicht betroffen. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. 
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Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste. Einkommensverlust in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nach Anrechnung des Partner:inneneinkommens.
Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste
Bekommen die Partner:innen von Notstandshilfebezieher:innen „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Zum Vergleich: Die Rückkehr zum alten Modell vor 2018 würde für rund 31.150 Haushalte herbe Einkommensverluste bedeuten. Die Kürzungen für Betroffene fallen höher aus: Im Durchschnitt streicht man ihnen damit 568 Euro. Das entspricht der Hälfte ihres Einkommens, das ohnehin niedrig ist. Über sieben von zehn Betroffenen sind Frauen. 
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Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen. Die Grafik zeigt den Anteil der Betroffenen nach Geschlecht.
Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen
Bekommt die Partner:in eine:r Notstandshilfebezieher:in „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Unsere Simulation zeigt: Über sieben von zehn der Betroffenen waren Frauen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine:n Partner:in mit guter Bezahlung haben, womit sie in einem Haushalt leben, der vor der Kürzung einkommensmäßig zur Mittelschicht oder gehobenen Mittelschicht gehört (fünftes bis siebentes Zehntel nach Haushaltseinkommen). Dennoch sinkt das Haushalts-Nettoeinkommen um durchschnittlich elf Prozent durch die Kürzung der Notstandshilfe der Person mit weniger Einkommen.  Weil das Arbeitsmarktservice seit 2018 keine Daten mehr zum Partnereinkommen der Notstandshilfebezieher:innen abfragt – weil die gesetzliche Grundlage weggefallen ist – wurde hier die Anzahl der Betroffenen mittels des Mikrosimulationsmodells EUROMOD hochgerechnet. Die Zahl der Beobachtungen ist allerdings recht klein, weshalb die Ergebnisse eine Schätzung sind. Größenordnungsmäßig sind sie allerdings auch im Jahr 2017 (EUROMOD und AMS-Daten) gut vergleichbar. Bekannte Abweichungen wurden berücksichtigt. 
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Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe. Die Grafik zeigt, wie viele Euro im Monat betroffene Bezieher:innen nach Anrechnung des Einkommens der Partner:in verlieren.
Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe
Die Bundesregierung wird das alte Modell (vor 2018) der Partnereinkommensanrechnung in der Notstandshilfe wohl nicht eins zu eins übernehmen, sondern ein Neues entwickeln. Würde das alte Modell wiedereingeführt, brächte das dem Bundesbudget weniger Ausgaben im Ausmaß von 210 Millionen Euro. Die Einigung zum Budget 2027/28 sieht jedoch Einsparungen von 60 Millionen Euro vor. Um dieses Sparziel bei Notstandshilfebezieher:innen zu erreichen, ist ein weniger drastisches Modell bei der Partnereinkommensanrechnung möglich als noch 2018. Unseren Schätzungen zufolge könnte die Einkommensgrenze (des Partners), ab der die Anrechnung auf die eigene Notstandshilfe erfolgt, bei rund 3.000 Euro Nettoeinkommen liegen.  Wir haben eine Möglichkeit simuliert: Die Freigrenze, ab der die Einkommensanrechnung erfolgt, ließe sich von 780 Euro (inflationsangepasstes Modell von 2018, wie oben) auf 2.950 Euro erhöhen. So lässt sich der Effekt der Maßnahme etwas begrenzen: Die Zahl der Betroffenen beträgt 12.200. Die müssen mit hohen persönlichen Einkommenseinbußen rechnen. Fast alle der betroffenen Notstandshilfebezieher:innen rangieren dem persönlichen Einkommen nach ohnehin bereits im ärmsten Drittel. Sie verlieren im Durchschnitt 460 Euro pro Monat. Das entspricht 38 Prozent ihres monatlichen Nettoeinkommens. Drei Viertel der Betroffenen sind Frauen.
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Banken schulden dem Staat noch 5 Milliarden Euro. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, wie viel die Bankenrettung den Staat während der Finanzkrise 2008/09 gekostet hat (10,8 Milliarden Euro) und wie viel der Staat mittels Bankenabgabe 2011-2025 bisher eingenommen hat (5,8 Milliarden Euro).
Banken schulden dem Staat noch 5 Milliarden Euro
Österreichs Geschäftsbanken schreiben weiterhin außergewöhnlich hohe Gewinne. Gleichzeitig ist die Rechnung aus der Bankenrettung nach der Finanzkrise 2008/09 bis heute nicht beglichen. Die staatlichen Kosten der Bankenrettung beliefen sich auf 10,8 Milliarden Euro. Über die Bankenabgabe flossen zwischen 2011 und 2025 aber nur 5,8 Milliarden Euro zurück. Damit stehen die Banken beim Staat noch mit rund fünf Milliarden Euro in der Kreide. 
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Zufällige Banken-Übergewinn in Milliardenhöhe. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die Jahresgewinne 2025 im Vergleich zum 5-Jahresschnitt 2018-2022. Zu sehen sind: Raiffeisen-NÖ, Raiffeisen OÖ, Erste Bank Österreich, BAWAG, Bank Austria.
Zufällige Banken-Übergewinn in Milliardenhöhe
Die Gewinne der heimischen Banken liegen weiterhin deutlich über dem Niveau der Jahre vor der Zinswende. Die Bank Austria erzielte 2025 einen Jahresgewinn von 1,29 Milliarden Euro, die BAWAG 760 Millionen Euro, die Erste Bank Österreich 569 Millionen Euro, Raiffeisen Wien-NÖ 514 Millionen Euro und Raiffeisen OÖ 429 Millionen Euro. Gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2022 bedeutet das teils massive Zuwächse: bei Raiffeisen Wien-NÖ plus 348 Prozent, bei der Bank Austria plus 174 Prozent, bei Raiffeisen OÖ plus 169 Prozent, bei der BAWAG plus 98 Prozent und bei der Erste Bank Österreich plus 93 Prozent
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Erhöhte Bankenabgabe macht kaum fünf Prozent der Gewinne aus. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, wie viel die Bankenabgabe in Prozent der Bankengewinne ausmacht. Zu sehen ist die Entwicklung von 2011 bis 2025.
Erhöhte Bankenabgabe macht kaum fünf Prozent der Gewinne aus
Wie gering der Beitrag der Banken heute tatsächlich ist, zeigt der Blick auf die Bankenabgabe im Verhältnis zu den Gewinnen. Selbst die erhöhte Bankenabgabe macht 2025 nur 4,3 Prozent der Bankengewinne aus. In den Jahren davor lag der Anteil sogar noch niedriger: 2021 bei 1,6 Prozent, 2022 bei 1,3 Prozent, 2023 bei 1,2 Prozent und 2024 bei 1,4 Prozent. Damit ist die Abgabe im Vergleich zur Ertragslage der Banken kaum mehr als ein kleiner Abschlag auf außergewöhnlich hohe Gewinne.
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Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt das Aufkommen für unterschiedliche Steuern im Vergleich. Eine Cannabissteuer könnte dem Staatshaushalt 152 Mio. Euro bringen. Die Einnahmen über die Biersteuer belaufen sich 2025 auf 179 Mio. Euro, die Alkoholsteuer ergibt 145 Mio. Euro und 2027 zusätzlich 40 Mio. Euro. Die Tabaksteuer-Einnahmen sind mit 2,2 Mrd. Euro am höchsten.
Steuereinnahmen: Cannabis, Bier, Alkohol und Tabak im Vergleich
Der Vergleich mit bestehenden Verbrauchsteuern zeigt zusätzlich: Eine Cannabissteuer ist kein Randthema. Mit einem Einnahmevolumen von geschätzten 152 Millionen Euro läge sie beinahe auf dem Niveau der Biersteuer mit rund 179 Millionen Euro und nahe an der Alkoholsteuer mit rund 185 Millionen Euro (2026 noch 145 Mio. Euro, laut Budgetplänen 2027 zusätzlich 40 Mio. Euro und ab 2028 zusätzlich 50 Mio. Euro). Die Tabaksteuer bringt dem Staat sogar rund 2,2 Milliarden Euro jährlich. Österreich besteuert also längst legale Suchtmittel – nur bei Cannabis hält die Politik weiterhin an Verbot und Kriminalisierung fest.
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Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die geschätzten finanziellen Auswirkungen einer Cannabis-Legalisierung in Österreich. Insgesamt könnten rund 500 Millionen Euro für das Budget entstehen – durch Steuereinnahmen aus Konsum, zusätzliche Einnahmen aus Arbeit und Unternehmen sowie Einsparungen bei Polizei, Gerichten und Justizvollzug.
Cannabis-Legalisierung bringt rund 500 Millionen Euro fürs Budget
Eine regulierte Legalisierung von Cannabis könnte dem Staat jährlich rund 500 Millionen Euro durch neue Einnahmen und geringere Ausgaben bringen. Allein der legale Verkauf von Cannabis kann rund 210 Millionen Euro für das Budget bedeuten. Davon entfallen 152 Millionen Euro auf eine etwaige Cannabissteuer und 58 Millionen Euro auf Umsatzsteuer. Weitere 93 Millionen Euro entstehen durch neue Beschäftigung und Unternehmen – etwa über Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Lohnnebenkosten. Dazu kommen erhebliche Einsparungen: Rund 192 Millionen Euro könnten bei Polizei, Gerichten und Justizvollzug wegfallen. Denn derzeit werden weiterhin Ressourcen dafür eingesetzt, Menschen wegen kleinen Cannabis-Delikten zu verfolgen – oft wegen Fällen, die weder schwere Kriminalität betreffen noch zur öffentlichen Sicherheit beitragen. 
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Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension. Anstieg der Bruttopension 2027 aufs ganze Jahr gerechnet.
Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension
Werden die Pensionen, wie von der Regierung heute vorgesehen, angepasst, ist der Kaufkraftverlust für etliche Pensionist:innen beträchtlich. Eine:r Pensionist:in mit durchschnittlicher Pension (1.949 Euro brutto im Monat) fehlen 95 Euro jährlich auf den vollen Teuerungsausgleich. Dieser Betrag fehlt auch bei jeder zukünftigen Pensionsanpassung. Eine Frau mit durchschnittlichem Pensionsbezug verliert brutto jährlich 74 Euro. Bei einem Mann mit Durchschnittspension verursacht die Pensionserhöhung unter der Inflation einen Kaufkraftverlust von 124 Euro jährlich. Beziehenden von einer überdurchschnittlich hohen Pension mit 4.000 Euro monatlich fehlen künftig 196 Euro im Jahr. Ein:e Pensionist:in mit 1.350 Euro Pension, also wenige Euro über der Grenze der Ausgleichszulage, fällt um 66 Euro jährlich um.
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Bei allgemeiner Pensionanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust. Die Grafik zeigt den Fehlbetrag zum vollen Inflationsausgleich durch die von der Regierung festgelegte Pensionsanpassung in Höhe von 2,95 Prozent nach Bruttopensionseinkommen.
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Die Bundesregierung erhöht die Pensionen um 2,95 Prozent und damit unter der voraussichtlichen Teuerung von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme sind die „Mindestpensionist:innen“ mit Ausgleichszulage. Sie erhalten 3,3 Prozent und damit den vollen Teuerungsausgleich. Das betrifft 111.165 Personen (Stand 2024) bzw. jede 20. Pensionist:in, darunter doppelt so viele Frauen wie Männer.
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Die Grafik zeigt die Ersparnis durch eine Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel nach Einkommensfünfteln. Das einkommensärmste Fünftel wird relativ zum Einkommen am stärksten entlastet: um 0,43 Prozent des Einkommens beziehungsweise 77 Euro pro Jahr. Das zweite Fünftel spart 0,23 Prozent beziehungsweise 92 Euro, das dritte Fünftel 0,19 Prozent beziehungsweise 95 Euro, das vierte Fünftel 0,15 Prozent beziehungsweise 100 Euro. Das einkommensreichste Fünftel spart relativ am wenigsten: 0,11 Prozent des Einkommens beziehungsweise 108 Euro pro Jahr.
Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel: Die Ärmsten werden relativ am stärksten entlastet
Eine Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel entlastet ärmere Haushalte relativ am stärksten. Das einkommensärmste Fünftel spart dadurch rund 0,43 Prozent seines Einkommens, das sind etwa 77 Euro im Jahr. Beim reichsten Fünftel beträgt die Entlastung nur 0,11 Prozent des Einkommens. In Euro ist der Betrag dort mit 108 Euro im Jahr zwar höher. Gemessen am Einkommen hilft die Maßnahme aber eindeutig jenen am meisten, die jeden Euro beim Einkauf zweimal umdrehen müssen, weil sie anteilig von ihrem Einkommen mehr zur Deckung der Grundbedürfnisse ausgeben müssen.
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Drei Viertel der von der Familienbonus-Kürzung betroffenen Zweitverdiener:innen sind erwerbstätig. Die Hälfte davon ist Teilzeit erwerbstätig, in einem Viertel der betroffenen Familien arbeitet die Zweitverdiener:in sogar Vollzeit.
Kürzung des Familienbonus: Drei Viertel der betroffenen Zweitverdiener:innen sind erwerbstätig
Hinter der Kürzung des Familienbonus steckt auch die Absicht der Regierung, einen steuerlichen Anreiz zu setzen, von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln. Doch werden mit der Kürzung des Familienbonus selbst Familien jener Mütter finanziell abgestraft, die ohnehin schon Vollzeit arbeiten. Knapp ein Viertel der betroffenen Zweitverdiener:innen (24 Prozent) arbeitet bereits Vollzeit. 72.000 solcher Familien wird die Einkommensteuer erhöht, obwohl sie eigentlich keine Stunden aufstocken können. Insgesamt gehen knapp drei Viertel der Zweitverdiener:innen im Haushalt – meist die Mütter – einer bezahlten Erwerbstätigkeit nach. Im Mittel arbeiten sie 28,3 Stunden pro Woche. In der Hälfte der betroffenen Familien ist die Zweitverdiener:in – zumeist die Mutter – teilzeitbeschäftigt. Nur in einem guten Viertel (26 Prozent) der betroffenen Familien geht die schlechter bezahlte Person des Elternpaars keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nach.
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Kürzung des Familienbonus: Umso mehr Kinder, umso stärker spüren es die Familien. 49 Prozent der betroffenen Zwei-Eltern-Familien haben 2 Kinder, diese verlieren durchschnittlich 550 Euro im Jahr durch die höhere Lohn- und Einkommensteuer.
Kürzung des Familienbonus: Umso mehr Kinder, umso stärker spüren es Familien
Familien mit mehreren Kindern verlieren durch die Reform den betroffenen Teil des Familienbonus häufiger. Umso mehr Kinder, umso größer sind auch die finanziellen Verluste der betroffenen Familien. Unter den betroffenen Haushalten zahlen künftig Familien mit einem Kind im Mittel 380 Euro pro Jahr mehr an Lohn- und Einkommensteuer, jene mit zwei Kindern 550 Euro. Familien mit drei Kindern verlieren durchschnittlich 870 Euro. Am meisten verlieren Familien mit vier oder mehr Kindern (1.010 Euro). Auch relativ zu ihrem bisherigen Einkommen trifft die Kürzung Familien mit drei Kindern am stärksten: Ihr Netto-Haushaltseinkommen sinkt durch die Maßnahmen um 1,1 Prozent im Jahr. Vier-Kind-Familien verlieren 1 Prozent ihres Nettoeinkommens, Zwei-Kind-Familien 0,7 Prozent, Ein-Kind-Familien 0,6 Prozent. 
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Teil-Rücknahme des Familienbonus: Familien der unteren Mittelschicht sind häufiger betroffen. 57.300 Zwei-Eltern Familien im 4. Einkommenszehntel verlieren jährlich 679 Euro durch das geplante 75:25 Splitting.
Kürzung des Familienbonus: Ärmere Mittelschicht verliert häufiger und mehr Geld
Die Bundesregierung plant, den Familienbonus ab 2027 teilweise zurückzunehmen. Familien können den Familienbonus Plus von 2.000 Euro pro Kind und Jahr nicht mehr zur Gänze einem Elternteil zuteilen, um ihre Einkommensteuer zu senken. Stattdessen müssen sie den Einkommensteuer-Absetzbetrag zumindest im Verhältnis von 75 zu 25 für ihre Steuererklärungen verwenden. Bekommen Zweitverdiener:innen der Familie jedoch zu wenig Gehalt, fallen bei ihnen von vornherein gar keine Einkommensteuern an. Somit fällt die Familie künftig um bis zu einem Viertel (bis zu 500 Euro pro Kind und Jahr) des bisherigen Steuer-Bonus um, weil der Anspruch verfällt. Die Einkommensverluste der betroffenen Familien durch die Kürzung des Familienbonus belaufen sich im Durchschnitt auf 606 Euro für ein Jahr. Das entspricht 0,8 Prozent ihres jährlichen Netto-Haushaltseinkommens. 
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