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/ 28. Juni 2023

Bis spätestens 30. Juni müssen Vermieter:innen die Betriebskosten im Altbau für das vergangene Jahr abrechnen. Betriebskosten kommen als weitere finanzielle Belastung für Mieter:innen hinzu, neben gestiegenen Energiepreisen und Mieterhöhungen. Dabei zahlen Mieter:innen mit den Betriebskosten ein Drittel der Vermieter-Ausgaben.

Betriebskosten zahlen Mieter:innen an die Vermieter:innen eigentlich für selbst verursachte Kosten, etwa für Müllentsorgung, Wasser oder den Kanal. Trotzdem sind darin Kosten enthalten, die zwar die Mieter:innen bezahlen, aber den Vermieter:innen zugutekommen. So wird von den durchschnittlichen Betriebskosten mehr als ein Drittel (36 Prozent) für Vermieter-Ausgaben verwendet. Darin enthalten sind etwa Zahlungen für Versicherungen, ein Haus-Verwaltungshonorar und die Grundsteuer.

Über die Betriebskosten können Vermieter:innen gestiegene Versicherungsprämien und Verwaltungskosten auf die Mieter:innen überwälzen, obwohl dadurch das Risiko der Vermieter:innen abgesichert wird. Auch die Grundsteuer als Steuer auf Eigentum sollte der Vermieter bezahlen. Angesichts der bereits stark gestiegenen Kostenbelastung durch Miete und Energie wäre es sinnvoll diese Positionen aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog zu streichen. Für Altbauten ist der Katalog gesetzlich genau geregelt, bei Neubauten kommt es auf den konkreten Mietvertrag an.

Auch insgesamt sind die Wohnkosten inklusive Strom und Heizung in den vergangenen drei Jahren deutlich gestiegen. In einer mit Fernwärme beheizten Wohnung waren 2019 im Schnitt noch 737 Euro fällig, 2022 mussten 849 Euro bezahlt werden. Das entspricht 15 Prozent mehr bzw. um 112 Euro mehr. Wird die Wohnung mit Gas beheizt, betrugen die Wohnkosten durchschnittlich 790 Euro. Bis 2022 stiegen die Wohnkosten auf 939 Euro an. Das entspricht einem Anstieg um 19 Prozent bzw. 149 Euro.

Der größte Teil der steigenden Wohnkosten geht auf höhere Grundmieten zurück. Erhöhungen der Grundmiete sind in Österreich an die Inflation gekoppelt, und damit auch an steigende Energiepreise. Energierechnungen für Strom und Heizen zahlen die Mieter:innen aber selbst. Auch die gestiegenen Energiekosten für den allgemeinen Bereich des Wohnhauses werden den Mieter:innen weiterverrechnet. Am Mietobjekt selbst sind die Vermieter:innen also nicht von höheren Energiepreisen betroffen. Mieterhöhungen, die aufgrund der hohen Energiepreise als Teil der Inflationsrate erfolgen, verteilen von den Mieter:innen zu den Vermieter:innen um. Die Mieter:innen zahlen die hohen Energiepreise damit doppelt.

Das Momentum Institut empfiehlt die Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse, die auch rückwirkend für diesjährige Mieterhöhungen gelten sollte. Diese Maßnahme würde gezielt die ärmere Bevölkerungshälfte entlasten. Denn diese Haushalte wohnen fast gänzlich zur Miete und sind von der Teuerung stärker belastet als reichere Haushalte. Gleichzeitig gehen die Mieteinnahmen zu 80 Prozent an das reichste Zehntel der Haushalte.

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