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Betriebskosten: Vermieter überwälzen Drittel auf Mieter:innen

Leonard Jüngling
26. Juni 2024
Betriebskosten: Vermieter überwälzen Drittel auf Mieter:innen

Bis spätestens 30. Juni müssen Vermieter:innen die Betriebskosten im Altbau, im geförderten Neubau und in Genossenschaftsbauten abrechnen. Neben den gestiegenen Energiekosten und erhöhten Mieten stellen auch die Betriebskosten eine zusätzliche Belastung für Mieter:innen dar, sie sind etwa von 2022 auf 2023 um rund 5 Prozent teurer geworden. Dabei handelt es sich bei mehr als einem Drittel der Betriebskosten um Vermieter-Ausgaben. Eine Analyse des Momentum Instituts zeigt: Werden Mieter:innen von den Ausgaben, die eigentlich Vermieter:innen stemmen müssten, entlastet, würden durchschnittliche Mieten um bis zu 10 Prozent sinken.

Betriebskosten zahlen Mieter:innen an die Vermieter:innen eigentlich für selbst verursachte Kosten, etwa für Müllentsorgung, Wasser oder den Kanal. Trotzdem sind darin Kosten enthalten, die zwar die Mieter:innen bezahlen, aber den Vermieter:innen zugutekommen. So wird von den durchschnittlichen Betriebskosten mehr als ein Drittel (36 Prozent) für Vermieter-Ausgaben verwendet. Darin enthalten sind etwa Zahlungen für Versicherungen, ein Haus-Verwaltungshonorar und die Grundsteuer.

Über die Betriebskosten können Vermieter:innen gestiegene Versicherungsprämien und Verwaltungskosten auf die Mieter:innen überwälzen, obwohl dadurch das Risiko der Vermieter:innen abgesichert wird. Auch die Grundsteuer als Steuer auf Eigentum sollte der Vermieter bezahlen. Angesichts der bereits stark gestiegenen Kostenbelastung durch Miete und Energie wäre es sinnvoll diese Positionen aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog zu streichen. Für Altbauten und geförderte Neubauten ist der Katalog gesetzlich genau geregelt, bei privaten Neubauten kommt es auf den konkreten Mietvertrag an, gleichzeitig zahlen im Schnitt Menschen mit privaten Mietverträgen erheblich höhere Mieten als im geschützten Bereich.

Für eine durchschnittliche Wohnung mit 80 Quadratmetern beträgt die private Miete etwa 937 Euro, wovon 200 Euro auf Betriebskosten entfallen. In der Analyse wird angenommen, dass der Vermieter-Anteil der Betriebskosten ebenfalls mindestens 36 Prozent ausmacht. Stellt man nun den Mieter:innen die Vermieter-BK nicht mehr länger in Rechnung, reduziert sich die Miete auf 864 Euro im Monat. Das birgt eine jährliche Ersparnis von 836 und damit fast eine ganze Monatsmiete weniger. Im Richtwert und in Genossenschaften bleibt sogar noch mehr als eine Monatsmiete.

Bei Kategorie- und Richtwertmieten wäre die Miete im Schnitt um 73 Euro pro Monat billiger, in Genossenschaftswohnungen um 65 Euro.

Das Momentum Institut empfiehlt die Kosten für Grundsteuer, Versicherungsbeiträge und Verwaltungshonorare aus dem Betriebskosten-Katalog zu streichen, weil sie Ausgaben und Besitzsteuern der Vermietenden decken und deren Risiko verringern. Weiters sollte der BK-Katalog auch auf den freifinanzierten Bereich ausgeweitet werden, da dort vertraglich aktuell noch individuell ausgehandelt werden muss, welche Kosten als BK gelten dürfen. Ebenfalls sollte die Mietpreisbremse umfassend überarbeitet werden. Sie sollte auch für Neubauten und rückwirkend gelten, um die starken Mietanhebungen der letzten beiden Jahre zu revidieren.

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