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Drohende Rezession: Staatshilfe darf kein Blankoscheck sein

Anna Hehenberger
18. März 2020
Drohende Rezession: Staatshilfe darf kein Blankoscheck sein

Rezession durch Maßnahmenpaket abfangen

Die Corona-Krise wird, vor allem wenn sie länger dauert, die Mutter aller Rezessionen. Die Bundesregierung hat nach dem ersten völlig unzureichenden Paket (ursprünglich mit einem Volumen von nur 1 % des BIP) heute ein zweites vorgestellt, das dem Ernst der Lage schon eher entspricht.  

Entscheidend ist, dass sich die Einschätzung der Bundesregierung seit vergangener Woche deutlich geändert hat. Nach einer nur zaghaften Aufgabe des Nulldefizits haben der Bundes- und Vizekanzler sowie der Finanzminister jetzt deutlich gemacht, was notwendig ist. Die Rettung der Wirtschaft darf „kosten, was es wolle“, Finanzminister Blümel wird „jeden notwendigen Betrag zur Verfügung stellen, um gut durchzukommen.“

Rezession abschwächen verlangt umfassendes Maßnahmenpaket

Die angekündigten EUR 38 Mrd. setzen sich zusammen aus: 

  • dem EUR 4 Mrd. Krisenbewältigungsfonds von Samstag, sowie drei neuen Komponenten: 
  • EUR 10 Mrd. Steuerstundungen wenn Umsatzeinbußen,
  • EUR 9 Mrd. Haftungen und Garantien,
  • EUR 15 Mrd. Notfallhilfe für besonders betroffene Branchen.

Eine Kurzanalyse zum Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 4 Milliarden wurde hier bereits veröffentlicht.

Die Steuerstundungen im Ausmaß von EUR 10 Mrd., die beim Eintritt von Umsatzeinbußen gewährt werden, sind sinnvoll. Sie stellen eine große Soforthilfe dar, mit der Zeit gewonnen wird, da sich die Begleichung der Steuerlast so nach hinten verschiebt. Damit bleibt das Geld während der Krise im Unternehmen und kann verwendet werden, um Rechnungen, Gehälter oder Mieten zu bezahlen. Sofern die Steuern nicht ausfallen, weil die Unternehmen keinen Umsatz machen, ist es schlicht eine Verschiebung der Steuerlast nach hinten. Zusätzliches Geld kommt allein durch diese Maßnahmen nicht im Unternehmenssektor an, dennoch es ist eine entscheidende Liquiditätshilfe.

Um die Zahlungsfähigkeit von Betrieben zu sichern, übernimmt die Republik Haftungen und Garantien. Dadurch gewähren Banken den Unternehmen Kredite. Die Maßnahme wird mit EUR 9 Mrd. beziffert. Die Gewährung könnte allerdings an Bedingungen geknüpft werden wie zum Beispiel an die Einbringung eines Kurzarbeitsantrags statt der Kündigung der ArbeitnehmerInnen. 

Rezession verhindern – Liquidität sichern

Beide Maßnahmen (Steuerstundung und Haftungen) waren allerdings schon bisher angekündigt. Wirklich neu sind die EUR 15 Mrd. Notfallhilfe (3,76 % des BIP) für besonders betroffene Branchen. Dies ist nach unserer Ersteinschätzung „echtes“ Geld, das Unternehmen überwiesen wird. Dazu sagte Finanzminister Blümel: „Hier geht es darum Umsatzausfälle so hoch wie möglich und so schnell wie möglich zu kompensieren, um Arbeitsplätze durch Krise hindurch zu sichern“. Weitere Details fehlen noch.

Rezession: Wer profitiert von der staatlichen Unterstützung?

Grundsätzlich wäre es bei der neuen Notfallhilfe wichtig, die Ausstellung von Blanko-Schecks an Unternehmen zu vermeiden. Wird das nicht berücksichtigt, könnten diese nämlich zur Aufrechterhaltung privater Profitflüsse verwendet werden. Hier muss die Abdeckung von Fixkosten und die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Fokus stehen. 

Die Notfallhilfe muss für große Unternehmen an Bedingungen geknüpft sein:

  • Jeder Betrieb, bei dem es ökonomisch sinnvoll ist, muss seine ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit schicken, anstatt sie zu entlassen. Ziel der Staatshilfe ist es Beschäftigung zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
  • Betriebe müssen für alle Beschäftigten innerhalb eines Jahres einen Mindestlohn von EUR 1.700 zahlen.
  • Betriebe, die versucht haben, eine Betriebsratswahl zu verhindern, müssen sich verpflichten, das künftig zu unterlassen oder die Beihilfen zurückzahlen.  
  • Die Notfallhilfe darf nicht für Vorstandsgehälter über EUR 500.000, Bonuszahlungen oder Dividenden verwendet werden, denn das Geld soll in möglichst großem Umfang der Beschäftigungssicherung dienen.
  • Die Auszahlung soll unkompliziert erfolgen, aber: Es muss mindestens ein Kontrollgremium (Rechnungshof sowie einen Nationalratsausschuss) geben, das nicht im Finanzministerium angesiedelt ist, und die Vergabe der Mittel im Nachhinein prüft und bei Nicht-Einhalten zurückfordert.  

Weitere Empfehlungen zur Stützung von Klein- und Mittelbetrieben finden sich  als Download im Policy Brief „KMU richtig unterstützen“.

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