Die Corona-Krise wird, vor allem wenn sie länger dauert, die Mutter aller Rezessionen. Die Bundesregierung hat nach dem ersten völlig unzureichenden Paket (ursprünglich mit einem Volumen von nur 1 % des BIP) heute ein zweites vorgestellt, das dem Ernst der Lage schon eher entspricht.
Entscheidend ist, dass sich die Einschätzung der Bundesregierung seit vergangener Woche deutlich geändert hat. Nach einer nur zaghaften Aufgabe des Nulldefizits haben der Bundes- und Vizekanzler sowie der Finanzminister jetzt deutlich gemacht, was notwendig ist. Die Rettung der Wirtschaft darf „kosten, was es wolle“, Finanzminister Blümel wird „jeden notwendigen Betrag zur Verfügung stellen, um gut durchzukommen.“
Die angekündigten EUR 38 Mrd. setzen sich zusammen aus:
Eine Kurzanalyse zum Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 4 Milliarden wurde hier bereits veröffentlicht.
Die Steuerstundungen im Ausmaß von EUR 10 Mrd., die beim Eintritt von Umsatzeinbußen gewährt werden, sind sinnvoll. Sie stellen eine große Soforthilfe dar, mit der Zeit gewonnen wird, da sich die Begleichung der Steuerlast so nach hinten verschiebt. Damit bleibt das Geld während der Krise im Unternehmen und kann verwendet werden, um Rechnungen, Gehälter oder Mieten zu bezahlen. Sofern die Steuern nicht ausfallen, weil die Unternehmen keinen Umsatz machen, ist es schlicht eine Verschiebung der Steuerlast nach hinten. Zusätzliches Geld kommt allein durch diese Maßnahmen nicht im Unternehmenssektor an, dennoch es ist eine entscheidende Liquiditätshilfe.
Um die Zahlungsfähigkeit von Betrieben zu sichern, übernimmt die Republik Haftungen und Garantien. Dadurch gewähren Banken den Unternehmen Kredite. Die Maßnahme wird mit EUR 9 Mrd. beziffert. Die Gewährung könnte allerdings an Bedingungen geknüpft werden wie zum Beispiel an die Einbringung eines Kurzarbeitsantrags statt der Kündigung der ArbeitnehmerInnen.
Beide Maßnahmen (Steuerstundung und Haftungen) waren allerdings schon bisher angekündigt. Wirklich neu sind die EUR 15 Mrd. Notfallhilfe (3,76 % des BIP) für besonders betroffene Branchen. Dies ist nach unserer Ersteinschätzung „echtes“ Geld, das Unternehmen überwiesen wird. Dazu sagte Finanzminister Blümel: „Hier geht es darum Umsatzausfälle so hoch wie möglich und so schnell wie möglich zu kompensieren, um Arbeitsplätze durch Krise hindurch zu sichern“. Weitere Details fehlen noch.
Grundsätzlich wäre es bei der neuen Notfallhilfe wichtig, die Ausstellung von Blanko-Schecks an Unternehmen zu vermeiden. Wird das nicht berücksichtigt, könnten diese nämlich zur Aufrechterhaltung privater Profitflüsse verwendet werden. Hier muss die Abdeckung von Fixkosten und die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Fokus stehen.
Die Notfallhilfe muss für große Unternehmen an Bedingungen geknüpft sein:
Weitere Empfehlungen zur Stützung von Klein- und Mittelbetrieben finden sich als Download im Policy Brief „KMU richtig unterstützen“.