Der seit Mitte April aufgesetzte Familienhärtefällefonds soll für Familien, die wegen Corona Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, eine Erleichterung sein. Und obwohl die Fondsmittel nun von EUR 30 Mio. auf EUR 60 Mio. erhöht wurden, werden sie nicht für echte Hilfe reichen. Das wird klar, wenn man die Anzahl der möglichen Anspruchsberechtigten überschlägt. Außerdem sollen nun auch Familien, die schon vor Corona aus einem oder zwei arbeitslosen Elternteilen bestanden, Mittel aus dem Fonds erhalten. Die EUR 20 Mio. die dafür reserviert sind lassen den restlichen Fonds also von EUR 30 Mio. auf nur EUR 40 Mio. ansteigen. Die folgende Überschlagsrechnung wurde um die EUR 10 Mio. höheren Mittel und um knapp 340.000 weitere KurzarbeiterInnen aktualisiert.
Anspruchsberechtigt sind Familien, die wegen Corona arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt wurden, Anspruch auf Familienbeihilfe haben und unter gewissen Einkommensgrenzen liegen. Analog können Selbstständige, die Ansprüche aus dem Härtefällefonds für ihre Betriebe haben, ebenfalls Mittel aus dem Familienhärtefonds erhalten. Wie sich das Verhältnis der Anspruchsberechtigten und der Anzahl der Familien, an denen der einmalige Maximalbetrag von EUR 1.200 ausgezahlt werden kann, verändert hat, zeigen die beiden folgenden Grafiken – erstere bezieht sich auf den mit EUR 30 Mio. dotierten Fonds und zweitere zeigt die Ergebnisse der aktualisierten Schätzung.
Und obwohl es zu begrüßen ist, möglichst viele mit dem Fonds unterstützen zu wollen, so waren die am Anfang bereitgestellten Mittel schon alleine für alle geschätzten anspruchsberechtigten Corona-Arbeitslosen zu gering. Wären die EUR 30 Mio. (nächste Abbildung) auf sie aufgeteilt geworden, hätte man den mögliche Maximalbetrag von EUR 1.200 weit verfehlt, und jede AntragstellerIn lediglich EUR 960 erhalten. Nach der Aufstockung auf EUR 40 Mio. sieht das anders aus, der Maximalbetrag wäre tatsächlich auszahlbar, würde er nur an die Corona-Arbeitslosen ausbezahlt werden (übernächste Abbildung). Dieses Ergebnis ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da seit Anfang April keine aktuellen Arbeitslosenzahlen mehr veröffentlicht wurden. Wirklich relevant ist aber ohnehin der auszahlbare Betrag an alle geschätzt Anspruchsberechtigten. Und dabei kann festgestellt werden, dass die Anzahl der Anspruchsberechtigten schneller steigt als die dotierten Fondsmittel.
Familien könnte besser geholfen werden, wenn man zum Beispiel das Arbeitslosengeld erhöht – von 55% auf 70% des vorherigen Nettoeinkommens. Dabei erhalten BezieherInnen zum Ersten monatlich einen zusätzlichen Betrag, der, zum Zweiten, sogar höher als der einmalige Zuschuss aus dem Familienhärtefällefonds ist, wenn die Mittel an alle geschätzten Anspruchsberechtigte ausgeschüttet werden. Wird die Erhöhung des Arbeitslosengeldes über 6 Monate beibehalten, bekommen BezieherInnen also um über EUR 1.600 mehr. Das ist über sieben mal mehr als die EUR 213 die einmalig durch den Familienhärtefällefonds ausbezahlt werden und für die außerdem es einen Antrag zu stellen gilt.