Kellnerin
/ 2. April 2020

Österreichs 377.000 geringfügig Beschäftigte sind mehrheitlich weiblich und auf Grund fehlender Arbeitslosenversicherung in Zeiten wie diesen ökonomisch besonders vulnerabel. Auf diese Personen, bei denen ein Jobverlust existenzbedrohend sein kann, darf jetzt nicht vergessen werden.

Auch wenn die Coronakrise in puncto Arbeitslosigkeit Männer stärker als Frauen trifft, wie hier nachzulesen ist, waren all die Personen, die sich im März im Zuge der coronabedingten Kündigungen arbeitslos gemeldet haben, aber zumindest gegen Arbeitslosigkeit versichert und bekommen nun immerhin 55% des Nettoeinkommens des (vor)letzten Kalenderjahres (siehe hierbei auch unsere Forderung nach einer Erhöhung der Nettoersatzrate von 55% auf 70%).

Ökonomisch vulnerabel - und weiblich

Im Februar 2020 gab es allerdings laut Österreichischer Sozialversicherung 377.413 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Österreich. Beschäftigte unter der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 460,66 monatlich haben aber keine Arbeitslosenversicherung. Das heißt, dass beispielsweise die alleinerziehende Mutter oder der Vollzeitstudent ohne Unterstützung der Eltern, die beide auf ihre Einkünfte aus der geringfügigen Tätigkeit angewiesen sind und die im Zuge der Maßnahmen der türkis-grünen Regierung ihre Anstellung verloren haben, nun gänzlich auf dieses Einkommen verzichten müssen und in der derzeitigen Situation auch kaum Chancen haben einen neuen Job zu finden.

Aus den Daten der Sozialversicherung lässt sich erkennen, dass sich die meisten Personen mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in den Altersgruppen von 20 bis 24 und 25 bis 29 befinden. Einen leichten Anstieg gibt es auch wieder bei den 60 bis 64-Jährigen.

Außerdem zeigt sich, dass vor allem Frauen geringfügig beschäftigt sind. In allen Altersgruppen, außer bei den über 70-Jährigen, werden mehr als 50% der geringfügigen Beschäftigungen von Frauen ausgeübt, in den meisten Altersgruppen sind es sogar über 60%.

Mit Abstand die meisten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gibt es mit knapp 59.000 im Handel und mit 56.000 in der Beherbergung und Gastronomie. Gemeinsam machen diese beiden Bereiche fast ein Drittel aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse aus.

Und auch hier zeigt sich, dass in diesen Bereichen vor allem Frauen betroffen sind. Neben den oben bereits erwähnten Bereichen Beherbergung und Gastronomie sowie Handel gehören zu den weiteren relevanten Bereichen mit einem hohen Frauenanteil Gesundheit und Sozialwesen sowie freiberufliche, wissenschaftliche bzw. technische Dienstleistungen.

Es ist anzunehmen, dass, mit Ausnahme der Bereiche Gesundheit und Handel (hier allerdings nur der Lebensmittelhandel), Personen mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nicht von den coronabedingten Kündigungen verschont bleiben werden. Auf diese ökonomisch besonders verwundbaren Personen, die bei einer Kündigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und auch in den Medien derzeit nur wenig Gehör finden, darf jetzt auf keinen Fall vergessen werden.

Darum fordert das Momentum Institut ein Corona-Ausgleichsgeld für alle, das unter anderem einen niederschwelligen Zugang zur Mindestsicherung vorsieht, der nicht an eine Vermögensprüfung gebunden ist, sodass in dieser Krise niemand zurückgelassen wird.

Mehr Informationen zum Corona-Ausgleichsgeld:

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