Im vergangenen Jahr einigte sich die Regierung auf die jährliche Abgeltung der kalten Progression. Die Kalte Progression kommt durch ein Zusammenspiel aus inflationsbedingten Einkommenserhöhungen und dem progressiven Steuersystem in Österreich zustande. Sprich, steigt das Einkommen aufgrund der Inflation bleibt die Kaufkraft zwar dieselbe, wird aber mit einem höheren Steuersatz besteuert. Um dem entgegenzuwirken, wird die kalte Progression nun jährlich durch Erhöhungen der Steuerklassen abgegolten.
Die automatische Abgeltung der kalten Progression erfolgt durch die Anhebung aller Lohn- und Einkommenssteuerstufen außer der Steuerklasse ab einer Million Euro sowie aller Absetzbeträge um zwei Drittel der Inflationsrate. Die dafür herangezogene Inflationsrate für den Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2023 beträgt 9,9 Prozent (unter der Annahme einer Inflationsrate von 7,5% für Juni 2022). Heuer wird aufgelaufene Kalte Progression 3,36 Mrd. Euro betragen. Das ist ein Anstieg von 82% gegenüber dem Vorjahr, als die Kalte Progression noch bei 1,85 Milliarden Euro lag. Grund für den starken Anstieg ist die höhere zugrundeliegende Inflationsrate von 9,9%1.
Zwei Drittel der Kalten Progression werden durch die automatische Anhebung der Lohnsteuerstufen und Absetzbeträge um zwei Drittel der Inflationsrate abgegolten. Wie das verbleibende Drittel abgegolten wird, darüber entscheidet die Regierung (mittels Nationalratsbeschluss) nach eigenem Ermessen.