Wird die durch Überstunden geleistete Arbeit nicht vergütet, geht den Arbeitnehmer:innen ein beträchtlicher Anteil ihres Lohns verloren. Im Jahr 2022 lag der Schaden, der durch diese Art von Lohnbetrug entstand, bei über 1,4 Mrd. Euro. Der Schaden durch Eigentumskriminalität wie Einbruch oder Diebstahl betrug hingegen lediglich 296 Millionen Euro, jener durch Sozialbetrug 19 Millionen Euro. Die Schadenssumme durch die vorenthaltenen Lohn- und Gehaltszahlungen ist also mehr als vier Mal so hoch wie Eigentumsdelikte und Sozialbetrug zusammen.
Während jedoch über gegen zu Unrecht bezogene Sozialleistungen vielfach in den Medien berichtet und gegen die Delikte mit einer eigenen Task Force der Bundesregierung vorgegangen wird, bleiben unbezahlte Überstunden in Österreich ungestraft. Die Verfallsfristen, um Überstunden einzufordern, sind außerdem sehr kurz: Teilweise können Arbeitnehmer:innen den Schaden schon nach wenigen Monate nicht mehr einklagen.
Als Grundlage der Berechnung dient die Mikrozensus-Befragung. Die Teilnehmer:innen werden befragt, wie viele Überstunden sie leisten und welche davon vergütet werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Schadenssumme durch Lohnbetrug deutlich angestiegen: Während 2021 40,7 Millionen geleistete Überstunden nicht entlohnt wurden, waren es 2022 insgesamt 47,1 Millionen Stunden. Zur Bewertung der Stunden dient der mittlere Bruttostundenlohn (19,6€) über alle Branchen plus eine Überstundenpauschale von 50 Prozent des Lohns.
Männer leisteten im Jahr 2022 29,6 Millionen unbezahlte Überstunden, Frauen 17,5 Millionen. Der Anteil der unbezahlten an den geleisteten Überstunden ist bei Frauen jedoch deutlich höher als bei Männern. Laut Mikrozensus werden 28 Prozent der geleisteten Überstunden von Frauen nicht entlohnt, bei Männern sind es rund 23 Prozent. In beiden Fällen ist das ein beträchtlicher Anteil und ein hoher Schaden, der so für die Arbeitnehmer:innen entsteht.
Nicht nur den Arbeitnehmer:innen, auch dem Staatshaushalt entgeht durch Lohnbetrug eine beträchtliche Summe. Der Schaden setzt sich zusätzlicher aus entgangener Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen zusammen.
Würden die unbezahlten Überstunden entlohnt werden, würden Steuern und Abgaben darauf anfallen. Unter Verwendung des mittleren Bruttolohns und der unbezahlten Überstunden aus dem Mikrozensus ergibt sich eine Schadensschätzung von bis zu 739 Millionen Euro für den Staat. Der Lohnraub bedeutet neben dem entgangenen Einkommen für die Arbeitnehmer:innen auch ein Loch in der Staatskasse. Das Momentum Institut empfiehlt daher verschärfte Kontrollen in dem Bereich.