Neubauwohnung als Symbolbild für hohe Wohnkosten, an denen auch die Senkung der Grunderwerbsteuer nichts ändert
/ 24. Januar 2023

Für viele blieb der Traum vom Eigenheim schon immer nur ein Traum. Die Preise für Immobilien sind mittlerweile in so lichten Höhen, dass auch Normalverdiener vom eigenen Häuschen nur mehr träumen können. Fast 70 Jahre muss man inzwischen sparen, um genug Geld für einen Wohnungskauf zur Seite zu legen. Die Preise für Eigentum stemmen heute nur mehr Vermögende und Immobilienfonds, die Menschen mit tatsächlichem Wohnbedarf Grund und Boden wegkaufen.

Finanzminister Brunner überlegt nun die Grunderwerbsteuer abzuschaffen. Das soll das Eigenheim wieder leistbar machen. Die Grunderwerbsteuer ist die letzte relevante vermögensbezogene Steuer, die Österreich noch einhebt. Nur 4 von 100 Steuer-Euros kommen aus Steuern auf Vermögen. Mehr als zwei dieser vier Euro sind die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer. Knapp 80 Euros stammen hingegen aus Steuern auf Arbeit und Konsum. Fällt die Grunderwerbssteuer weg, ist Wohnraum nicht plötzlich leistbar. Die Ersparnis ist mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent auf den Kaufpreis für Käufer überschaubar. Unklar ist auch, ob die Abschaffung überhaupt bei ihnen ankommt. Tatsächlich tragen die Steuer meist die Verkäufer, die sich damit die Steuersenkung einheimsen. Sie erhöhen den Käufern einfach den Preis vor Steuern.

Wer Wohnraum wieder leistbar machen will, muss sich um die Mieter kümmern. Sieben von zehn Haushalten im höchsten Einkommensfünftel wohnen im Eigenheim. Im untersten Einkommensfünftel ist es nur jeder vierte.  Eine Mietpreisbreme hilft Haushalten mit kleinem Einkommen besonders. Andere Länder, Frankreich, Spanien, Schottland, machen vor, wie es geht. Um den Immobilienmarkt nicht alleine Anlegern und Fonds zu überlassen und ihn gegen Spekulation abzusichern, muss man durchaus bei der Grunderwerbssteuer ansetzen: Wer zum ersten Mal eine Wohnung kauft, zahlt wie bisher nur 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer. Wer genügend Kleingeld für zwei oder mehr Immobilien übrig hat, oder als Unternehmen im Immobiliengeschäft aktiv ist, kann sich auch einen höheren Steuersatz locker leisten.

 

Dieser Text erschien zunächst als Gastkommentar in der Kleinen Zeitung.

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