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/ 25. August 2023

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll in der Pension den Lebensabend in Ruhe genießen. So lautet zumindest die Erzählung. In der Realität sieht die Sache allerdings anders aus. Die enorme Teuerung frisst Menschen im Ruhestand ihre Pension einfach auf.  

Um die Inflation auszugleichen, werden die Pensionen zwar jährlich angepasst. Aber trotz dieser Anpassungen haben die Pensionen allein in den vergangenen zwei Jahren erheblich an Wert verloren. Eine pensionierte Person, die im Jänner 2020 eine durchschnittliche Pension von 1.631 Euro pro Monat bezog, kann sich heuer im Juni davon nur noch Waren im Wert von 1.502 Euro leisten. Obwohl die Pensionen also jährlich mit der Teuerung wachsen, können sich durchschnittliche Pensionist:innen um 130 Euro weniger leisten. Eine enorme Last für Pensionierte, denn die Preissteigerungen machen auch vor ihnen nicht Halt. Sie trifft die Teuerung sogar noch härter, denn Menschen in Pension geben den Großteil ihres verfügbaren Geldes zur Deckung der Grundbedürfnisse – Wohnen, Heizen, Essen – aus und genau das sind auch die größten Treiber der Inflation.

Auch nächste Erhöhung bringt zu wenig

Die nächste Pensionserhöhung kommt Anfang 2024. Auch sie wird diesen Wertverlust wohl nicht wieder wett machen. Um wie viel die Pensionen steigen, setzt das Bundesministerium für Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fest. Dabei berücksichtigt das Ministerium die Inflationsrate der letzten zwölf Monate – sprich August 2022 bis Juli 2023. Voraussichtlich wird die Erhöhung kommendes Jahr 9,7 Prozent betragen. Selbst damit liegen die Pensionen im Schnitt weiterhin 24 Euro monatlich unter dem Kaufkraftniveau von 2020.  
Noch drastischer ist die Situation für Personen, die gerade erst in Pension gehen. Weil die durchschnittlichen Einkommen für 2023 erst im Laufe von 2024 bekannt sind, die Pensionsansprüche aber mit Jahresende aufgewertet werden, hinkt die Anpassung der Pensionen der Inflation um zwei Jahre hinterher. Auf die gesamte Pension hochgerechnet kostet das frisch Pensionierten zehntausende Euro. 

Anhebung Frauenpensionsalter

Für Frauen, die nächstes Jahr in Pension gehen, ist die Situation noch schwieriger. Ab nächstem Jahr wird das Antrittsalter zur Pension für Frauen sukzessive bis 2033 jährlich um sechs Monate angehoben. Ziel ist es das Antrittsalter der Frauen von aktuell 60 Jahren, an jenes der Männer von 65 Jahren anzugleichen. Der Gedanke dahinter: Wenn Frauen länger in die Pensionsversicherung einzahlen, beziehen sie später auch mehr Pension. Dieses Versprechen hinkt aber: Eine Frau, die im kommenden Jahr mit 60,5 Jahren in Pension geht, arbeitet zwar ein halbes Jahr länger, muss aber über 20 Pensionsjahre hinweg einen Pensionsverlust von rund 54.000 Euro schlucken, als eine Frau, die mit 60 Jahren noch 2023 in den Ruhestand geht.

Altersarmut von Frauen

Dabei sind gerade Frauen besonders häufig von Altersarmut betroffen. Wer eine ordentliche Pension will, muss nämlich das ganze Leben Vollzeit und gut bezahlt arbeiten. Für viele Frauen aber ein Ding der Unmöglichkeit. Sie schupfen den Löwenanteil der unbezahlten Sorgearbeit, kümmern sich um die Kinder, pflegen Angehörige und bewältigen den Haushalt. Dafür reduzieren sie ihre Erwerbsarbeit erheblich, anders geht es sich eben nicht aus. In der Pension müssen sie dann mit mickrigen Bezügen auskommen. 

Mindestpension armutsfest machen

Wenig überraschend beziehen somit bei weitem mehr Frauen eine Ausgleichszulage (Mindestpension) als es Männer tun. Wer aber eine Mindestpension bezieht, ist besonders schlecht dran. Sie liegt nicht nur weiterhin ganze 155 Euro unter der Armutsgrenze von 1.476 Euro brutto pro Monat für einen Ein-Personen-Haushalt. Sie ist heute um 3,3 Prozent weniger wert als noch 2020. Wer also schon 2020 mit einer mickrigen Pension schauen musste, wie man sich über dem Wasser hält, ist gezwungen den Gürtel heuer und nächstes Jahr noch enger zu schnallen.  

Damit die Pension im Alter ausreichend absichert, sollte die Ausgleichzulage dringend über die Armutsgrenze gehoben werden. Um Frauen nicht länger mit Anlauf in die Altersarmut zu schicken, müssen Zeiten für die Kinderbetreuung und Altenpflege besser in der Pension angerechnet werden. Verkürzen wir die Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden, übernehmen Männer einerseits mehr von der unbezahlten Sorgearbeit und wir ermöglichen Frauen, die aufgrund der Doppelbelastung nur in Teilzeit arbeiten können, die Aufstockung auf die ‘neue’ Vollzeit.

Dieser Text erschien zunächst in unserer Kolumne "Ausgerechnet" bei Zackzack.at

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