Deutlicher Rückgang bei der Neukreditvergabe
/ 8. November 2022

Bei der Neukreditvergabe für Haushalte ist seit August ein deutlicher Rückgang zu beobachten. Besonders drastisch ist die Abnahme bei Krediten für den Wohnbau, wie eine grafische Auswertung des ökosozialen Momentum Instituts zeigt. Auch im September hielt der Rückgang im Vergleich zum Juli an. Dauerhafte Eingriffe in den Wohnungsmarkt zugunsten von Erstkäufer:innen sind notwendig, damit Immobilien nicht nur für Anleger und Fonds erschwinglich sind.

Mit 1. August dieses Jahres traten verschärfte Kriterien für die Vergabe von Wohnbaukrediten für Haushalte in Kraft. Wer einen solchen Kredit möchte, muss mindestens 20 Prozent an Eigenkapital beisteuern. Die Kreditrate darf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen, die Kreditlaufzeit 35 Jahre nicht übersteigen. Zudem erhöhen die Banken die Zinssätze für Kredite im Zuge der Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank. Aufgrund beider Verschärfungen zeichnet sich eine drastische Abnahme der Wohnbaukredite für Haushalte ab. Das zeigt eine Auswertung des Momentum Instituts von Daten der Österreichischen Nationalbank. 

Die Preise für Immobilien sind enorm, eine gewisse Korrektur macht daher durchaus Sinn. Doch angesichts steigender Zinsen platzt jedoch für Menschen mit mittleren und mittelhohen Einkommen der Traum vom kreditfinanzierten Eigenheim. Leistbar bleibt der Kauf für Vermögende ohne Wohnbedarf: Gerade Fonds und Anleger drängten bei niedrigen Zinsen 2021 und 2022 in den Wohnungsmarkt.

Vorbild Niederlande: Wohnungsmarkt für die Mittelschicht regulieren

Um das Angebot erschwinglicher Wohnungen zu steigern, dient als Vorbild die Niederlande. Seit Jahresbeginn erlaubt dort ein Gesetz den Gemeinden, Wohnraum vor Spekulation zu schützen: Das Gesetz sieht vor, dass Häuser und Wohnungen, deren Wert unter einer von den Gemeinden frei wählbaren Preisgrenze liegt, nur an Personen verkauft werden dürfen, die zumindest vier Jahre tatsächlich selbst darin wohnen oder an ein Familienmitglied vermieten. In Rotterdam liegt diese Grenze bei 355.000 Euro, in Amsterdam sogar bei über einer halben Million Euro. Nach Inkrafttreten haben sich die Investorenkäufe massiv reduziert, gleichzeitig ist Anzahl der Erstkäufer:innen leicht gestiegen.

Abschaffung der Grunderwerbssteuer wäre schwerer Fehler

In den vergangenen Wochen haben mehrere Politiker:innen die Abschaffung und Senkung der Grunderwerbsteuer vorgeschlagen. Der Kauf von Grund und einem Haus setzt zumindest mittelhohe Einkommen beziehungsweise hohe Vermögen voraus. Verteilungspolitisch wäre die Abschaffung der Grunderwerbssteuer daher ein Fehler. Über die letzten Jahrzehnte trugen Abgaben auf Vermögen und Eigentum stetig weniger zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben bei. Lediglich die Grunderwerbsteuer brachte aufgrund der steigenden Immobilienpreise Mehreinnahmen. 

Das Momentum Institut empfiehlt stattdessen, die Grunderwerbssteuer umzugestalten. Für Erstkäufer:innen bleibt die Steuer bei 3,5 Prozent. Für Zweitkäufer:innen (Nebenwohnsitz) wird sie auf fünf Prozent angehoben. Wird die Grunderwerbsteuer gleichzeitig für Privatpersonen (ab zwei oder mehr Wohnungen) und Unternehmen auf zehn Prozent angehoben, kann Immobilienspekulation gebremst werden. Steuerschlupflöcher – etwa die schrittweise steuerfreie Übertragung mittels Firmenanteile – sollten ebefalls geschlossen werden.

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