Gestapelte Münzen
/ 1. April 2020

Österreich hat wie alle anderen europäischen Länder ein ambitioniertes Hilfspaket aufgelegt – das Motto ist „koste es, was es wolle“ wie der Bundeskanzler es formuliert hat. 38 Mrd. Euro sollen die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Shutdowns abfedern. Davon sind EUR 10 Mrd. für Stundungen, EUR 9 Mrd. für Kreditgarantien, EUR 15 Mrd. als Notfallhilfe für betroffene Branchen und EUR 4 Mrd. im Krisenbewältigungsfonds vorgesehen.

Das Kernproblem der Corona-Krise ist der Ausfall von Einkommen auf breiter Ebene: Betriebe, die nicht mehr produzieren bzw. verkaufen und ArbeitnehmerInnen, die nicht mehr arbeiten gehen dürfen. Alle diese Personen müssen aber weiterhin ihre Rechnungen bezahlen und ihren Lebensunterhalt finanzieren können – sonst gehen sie in kürzester Zeit pleite. Prinzipiell haben deshalb alle staatlichen Hilfspakete drei Ziele, die zur Stützung der Einkommen während der Krise führen sollen:

(1)    Schaffung von Liquidität
(2)    Sicherung von Beschäftigung
(3)    Abfederung von Härtefällen

Für das Erreichen dieser Ziele setzen die einzelnen Länder auf einen unterschiedlichen Mix aus direkten Transfers ("cash auf die Hand"), Stundungen und Liquiditätsmaßnahmen wie Kreditgarantien. Erstere wirken als direkter fiskalischer Impuls während die beiden letzteren Kreditmaßnahmen darstellen, die prinzipiell zurückgezahlt werden müssen. Die österreichische Notfallhilfe ist dabei ein besonderes Modell, da sie als Mix von Krediten und Zuschüssen konzipiert ist, wobei erst später abgerechnet wird. Jener Umsatzentfall, der auf die Krise zurückzuführen ist, soll dabei nach der Krise erlassen werden.

Wie schlägt sich Österreich also im internationalen Vergleich? Setzt die Regierung auf den richtigen Maßnahmen-Mix, um die drei genannten Ziele zu erreichen? Und wo können wir von anderen Ländern lernen?

Schnell Liquidität schaffen ist das Wichtigste

Die einfachste Maßnahme zur Schaffung von Liquidität ist die Stundung von Lohnsteuern und SV-Beiträgen. Wie die obige Grafik zeigt, greift quasi jedes Land zu dieser Maßnahme. Stundungen haben den großen Vorteil sehr effektiv zu sein, weil damit Betriebe schnell Geld auf ihren Konten unmittelbar verfügbar haben. Dieses können sie direkt einsetzen, um ihre Rechnungen und Löhne weiter zu bezahlen, bis andere Maßnahmen wie die Kurzarbeit greifen. Sie ist außerdem beliebt, da sie administrativ einfach umzusetzen ist. Die fälligen Beträge werden einfach nicht eingezogen, sondern aufgeschoben. Schlussendlich wirken Stundungen deshalb als zinslose Kredite, weil sie wieder zurückgezahlt werden müssen sobald der Aufschwung wiedereinsetzt. Als zweite Liquiditätsmaßnahme werden von allen Staaten Kreditgarantien eingesetzt. Hier vergibt der Staat Garantien für Überbrückungskredite über seine Entwicklungsbanken (Österreich: Austria Wirtschaftsservice, Deutschland: Kreditanstalt für Wiederaufbau), sodass der Bankensektor diese vergeben kann, ohne für das ganze Risiko haften zu müssen. Österreich kann hier aber noch nachbessern und sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen, und die Garantiequote von derzeit 80 auf 100% erhöhen. Vor allem für kleinere Kredite für KMUs unter EUR 500.000 wäre dies sinnvoll, da damit die administrativ aufwendigen Risikoprüfungen durch die Banken wegfallen würden. Derzeit kommt es nämlich noch zu unnötigen Verzögerungen bei der Vergabe dieser Kredite. Wertvolle Zeit, die den Unterschied ausmachen kann, ob ein Betrieb die nötige Liquidität rechtzeitig bekommt.

Österreich zahlt Kurzarbeitern mehr als Arbeitslosen

Zur Sicherung der Beschäftigung setzen fast alle europäischen Staaten auf Kurzarbeitsmodelle. Betriebe sollen damit die Möglichkeit bekommen, Beschäftigte zu halten und nicht kündigen zu müssen. Österreich bezahlt hier eine hohe Nettoersatzrate von 80-90% ähnlich den nordischen Ländern.

Wie die jüngsten Rekordarbeitslosenzahlen gezeigt haben, greift dieses Modell aber bisher nur unzureichend. Gerade in den besonders betroffenen Branchen Gastronomie, Tourismus, Bau und Verkehr bekommen viele nur die im europäischen Vergleich niedrige Nettoersatzrate von 55%. Hier sollte Österreich sich Irland zum Vorbild nehmen, und das Arbeitslosengeld für alle durch die Krise arbeitslos gewordenen Menschen erhöhen. Die Inselrepublik erhöht nämlich das Arbeitslosengeld von bisher EUR 872 auf EUR 1.500 für die Dauer der Krise. Die irische Nettoersatzrate steigt in der Folge von bisher niedrigen 36,6% auf über 62% und überholt damit Österreich. Nur mehr wenige europäische Länder zahlen Arbeitslosen somit weniger als Österreich.

Mehr Geld für Härtefälle notwendig

Das dritte Ziel umfasst die Hilfe für alle Menschen, die nicht über die anderen Maßnahmen erreicht werden können, wie kleine Selbstständige und freie DienstnehmerInnen. Dafür sind die Fonds für Härtefälle vorgesehen – oder Solidaritätsfonds wie Frankreich diese passender nennt. Österreich hat die Dotierung seines Fonds gerade auf EUR 2 Mrd. angehoben, ein klares Zeichen, dass die Summen hier zu niedrig angesetzt sind. Es gibt zahlreiche Berichte von Selbstständigen und Menschen mit geringfügigen Nebeneinkünften, die nicht die formalen Voraussetzungen für den Härtefallfonds erfüllen. Österreich könnte hier Abhilfe schaffen und sich ein Beispiel an Belgien nehmen, das ein „bridging right“ etabliert hat und allen Selbstständigen ein pauschales Mindesteinkommen von EUR 1.292 (EUR 1.614 mit Familie) für die Dauer der Krise garantiert - ohne Wenn und Aber.

Was machen andere Länder also besser?

Zusammengefasst heißt das: Österreich macht einiges richtig, es geht aber noch deutlich besser. Viele Länder entwickeln gerade gute Ideen, an denen wir uns orientieren können. Neben den schon genannten, ein paar weitere Beispiele:

  1. Irland führt eigenes Corona-Arbeitslosengeld ein für alle, die ihren Job im Zuge der Krise verloren haben und erhöht dieses von EUR 203 pro Woche (monatlich ca. EUR 872) auf EUR 350 (monatlich ca. EUR 1.500).
  2. Belgien garantiert Selbstständigen ein „bridging right“ – ein Recht auf ein Mindesteinkommen von EUR 1.291 (EUR 1.614 mit einem Kind) wenn sie im Zuge der Krise nicht arbeiten können.
  3. Dänemark, Niederlande (beide Bruttobasis) und Irland (Nettobasis) zahlen beim Kurzarbeitergeld eine Ersatzrate von 100%.
  4. In Finnland gibt es einen interessanten Ansatz zur Unterstützung von Selbstständigen mit niedrigen Einkommen: diese bekommen eine automatische Lohnsubvention – bei Einkommen knapp unter 1.100 Euro  - und sie müssen dafür nicht mal ihr Gewerbe ruhend stellen. 
  5. Frankreich setzt die Betriebskostenzahlungen inkl. Miete für KMUs und EPUs aus.
  6. Kanada erhöht die Familienbeihilfe sozial gestaffelt.
  7. Dänemark kompensiert Selbstständigen und freie DienstnehmerInnen 75% ihres Einkommens (max. EUR 3.000 pro Monat).
  8. Spanien hat für die Mieten ein Mikrokredit-Modell entwickelt mit 0% Kreditzinsen und eine Laufzeit von 6 Jahren  – verlängerbar auf bis zu 10 Jahre.
  9. Nocheinmal Belgien: wo Home-Office Stunden behandelt und bezahlt werden, als ob sie im Land des Arbeitgebers erbracht worden wären.
  10. Slowenien erhöht Gehalt für Gesundheitspersonal um bis zu 200% (leistungsabhängige Staffelung und nicht pauschal). 

Hinweis, 9.4.2020: die Liste der Maßnahmen in anderen Ländern wurde überarbeitet und aktualisiert.

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