Österreich hat wie alle anderen europäischen Länder ein ambitioniertes Hilfspaket aufgelegt – das Motto ist „koste es, was es wolle“ wie der Bundeskanzler es formuliert hat. 38 Mrd. Euro sollen die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Shutdowns abfedern. Davon sind EUR 10 Mrd. für Stundungen, EUR 9 Mrd. für Kreditgarantien, EUR 15 Mrd. als Notfallhilfe für betroffene Branchen und EUR 4 Mrd. im Krisenbewältigungsfonds vorgesehen.
Das Kernproblem der Corona-Krise ist der Ausfall von Einkommen auf breiter Ebene: Betriebe, die nicht mehr produzieren bzw. verkaufen und ArbeitnehmerInnen, die nicht mehr arbeiten gehen dürfen. Alle diese Personen müssen aber weiterhin ihre Rechnungen bezahlen und ihren Lebensunterhalt finanzieren können – sonst gehen sie in kürzester Zeit pleite. Prinzipiell haben deshalb alle staatlichen Hilfspakete drei Ziele, die zur Stützung der Einkommen während der Krise führen sollen:
(1) Schaffung von Liquidität
(2) Sicherung von Beschäftigung
(3) Abfederung von Härtefällen
Für das Erreichen dieser Ziele setzen die einzelnen Länder auf einen unterschiedlichen Mix aus direkten Transfers („cash auf die Hand“), Stundungen und Liquiditätsmaßnahmen wie Kreditgarantien. Erstere wirken als direkter fiskalischer Impuls während die beiden letzteren Kreditmaßnahmen darstellen, die prinzipiell zurückgezahlt werden müssen. Die österreichische Notfallhilfe ist dabei ein besonderes Modell, da sie als Mix von Krediten und Zuschüssen konzipiert ist, wobei erst später abgerechnet wird. Jener Umsatzentfall, der auf die Krise zurückzuführen ist, soll dabei nach der Krise erlassen werden.