Umwidmung Teaser
/ 5. August 2021

Durch Umwidmung und die einhergehende Wertsteigerung von Grundstücken entstehen ohne Zutun der Eigentümer:innen Gewinne. Das bodenpolitische Instrument der „Mehrwertabgabe“ zielt auf die Abschöpfung von planungsbedingten Mehrwerten ab. Diese Mehrwerte entstehen durch raumordnerische Maßnahmen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Umwidmung einer bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bauland. Diese sogenannten „Widmungsgewinne“ entstehen durch staatliches, hoheitliches Handeln und können mitunter sehr hoch ausfallen. Die Planungsmaßnahmen und -akte verursachen jedoch Kosten und Folgekosten für die öffentliche Hand bzw. die Allgemeinheit. Durch eine Anwendung der Mehrwertabgabe soll es zu einem Ausgleich der planungsbedingten Vorteile zugunsten der Allgemeinheit kommen. 

Wie funktioniert eine Mehrwertabgabe?

Die Grundidee der Mehrwertabgabe ist die Umverteilung von Widmungsgewinnen (siehe untenstehende Abbildung). Durch eine wertsteigernde Planänderung in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen erhöht sich der Grundstückswert um den sogenannten „Planungsmehrwert“. Im Zuge der Anwendung des Instruments der Mehrwertabgabe wird dieser Planungsmehrwert zwischen der öffentlichen Hand und der Planungsbegünstigten aufgeteilt. Der „Abschöpfungssatz“, d. h. der Steuersatz auf die Planänderung, bestimmt das Verhältnis dieser Aufteilung. Der ursprüngliche Grundstückswert bleibt davon unberührt. 

Der Mehrwertabgabe steht nichts im Weg

Weder aus steuerrechtlicher, raumordnungsrechtlicher noch aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es in Österreich im Moment geltende Regelungen, die der Einführung einer Mehrwertabgabe entgegenstehen würden. Im Hinblick auf die gängige raumordnerische Praxis wäre deshalb die Einführung eines nachvollziehbaren, transparenten Modells, das für eine notwendige Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten sorgt, sinnvoll.

Policy Empfehlungen:

  • Einführung einer Mehrwertabgabe in Österreich mittels Raumordnungsgesetze der Bundes-länder zu Besteuerung von individuellen, „leistungslosen“ Umwidmungsgewinnen von GrundstückseigentümerInnen
  • Verwendung des Steueraufkommens von wohl mindestens EUR 1 Mrd. für leistbare Wohnraumschaffung und Grundstücksaufkauf der Länder und Gemeinden
  • Ausgestaltung als möglichst faires, transparentes und nachvollziehbares

Mehr Details dazu gibt es im Policy Brief von Laura Sidonie Mayr hier zum Download:

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