Betriebskosten: Vermieter überwälzen Drittel auf Mieter:innen
Bis spätestens 30. Juni müssen Vermieter:innen die Betriebskosten im Altbau, im geförderten Neubau und in Genossenschaftsbauten abrechnen. Neben den gestiegenen Energiekosten und erhöhten Mieten stellen auch die Betriebskosten eine zusätzliche Belastung für Mieter:innen dar, sie sind etwa von 2022 auf 2023 um rund 5 Prozent teurer geworden. Dabei handelt es sich bei mehr als einem Drittel der Betriebskosten um Vermieter-Ausgaben. Eine Analyse des Momentum Instituts zeigt: Werden Mieter:innen von den Ausgaben, die eigentlich Vermieter:innen stemmen müssten, entlastet, würden durchschnittliche Mieten um bis zu 10 Prozent sinken.