Erbschaftssteuer nur für die allerreichsten Haushalte
Setzt die nächste Regierung den überfälligen Schritt und führt die Erbschaftssteuer wieder ein, wäre sie bei einer Freigrenze von 1 Million Euro lediglich für die reichsten 2 Prozent der Haushalte fällig. Auch die Umfragen der letzten Jahre befürworten die Einführung und Erhöhung von vermögensbezogenen Steuern im Gleichklang. In Anbetracht des enormen Erbschaftsvolumens der kommenden Jahre, bekommt auch die Empfehlung der OECD und des IWF noch mehr Relevanz die Erbschaftssteuer, nach der eigentlich nur vorrübergehend geplanten Abschaffung 2008, wieder einzuführen.