Faire Belohnung für langjährige Erwerbstätigkeit? Hacklerregelung vs. FrühstarterInnen-Bonus
Im österreichischen Pensionsgesetz haben Menschen, die besonders lange erwerbstätig waren und damit lange in das umlagefinanzierte Pensionssystem eingezahlt haben, die Möglichkeit sich mit 60 bzw. 62 Jahren zur Ruhe zu setzen. Für 45 Beitragsjahre erhalten sie ihre vollen Pensionsansprüche und das ohne Abschläge – obwohl sie vor dem Regelantrittsalter in Pension gehen. Diese Regelung ist auch unter dem Begriff „Hacklerregelung“ bekannt. Der aktuelle Diskurs zum Thema Pensionen dreht sich um die Kritik zur Hacklerregelung. Die Vorwürfe lauten, die Hacklerregelung sei zu teuer, begünstige nur eine kleine Minderheit überdurchschnittlich und sei geschlechterungerecht. Der FrühstarterInnen-Bonus soll als Alternative wirken. Eine Analyse der beiden Regelungen zeigt, die meisten Vorwürfe gegen die Hacklerregelung halten nicht, der FrühstarterInnen-Bonus ist zwar ein wenig besser, aber auch nicht ganz geschlechtergerecht und von einer Bekämpfung der Altersarmut durch die niedrige Pensionserhöhung ist bei der vorgeschlagenen Bonus-Lösung kaum zu sprechen.