Schlagwort: Sparpaket

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Lohnnebenkosten-Kürzung: Welche Konzerne weniger Steuern zahlen

Lohnnebenkosten-Kürzung: Welche Konzerne weniger Steuern zahlen

Die Bundesregierung wird 2028 die Lohnnebenkosten für Unternehmen senken. Anhand der Bilanzen heimischer Konzerne lässt sich schätzen, wie viel weniger Steuern sie jährlich durch die Senkung bezahlen. Große Konzerne zählen zu den wenigen Gewinnern des Sparpakets.
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Heimische Konzerne gewinnen trotz Sparbudgets erneut. Mehr Gewinn nach Steuern durch weniger Lohnnebenkosten im Millionen Euro.
Heimische Konzerne gewinnen trotz Sparbudgets erneut
Die Bundesregierung wird 2028 die Lohnnebenkosten für Unternehmen senken. Schätzungen anhand der Bilanzen heimischer Konzerne zeigen, wie viel weniger Steuern sie jährlich durch die Senkung bezahlen. Das Ergebnis: Große Konzerne zählen zu den wenigen Gewinnern des Sparpakets. Am stärksten steigt der Gewinn nach Steuern durch die Lohnnebenkostensenkung für die ÖBB mit 12,2 Millionen Euro, weil die ÖBB einen hohen Anteil ihrer Mitarbeiter:innen im Inland beschäftigt (88 Prozent). Zweitgrößter Profiteur ist der Stahlproduzent voestalpine, der zukünftig 10,2 Millionen Euro weniger Abgaben leistet. Mit Billa (9,9 Mio. Euro) und Spar (8 Mio. Euro) zählen zwei große Lebensmittelketten mit vielen Beschäftigten zu den großen Gewinnern des Sparpakets. Die Erste Bank Group erspart sich ebenso einiges an Lohnnebenkosten mit 4,6 Millionen Euro, ebenso wie das Bauunternehmen STRABAG (4,1 Mio. Euro), die Österreichische Post AG (3,3 Mio. Euro), der Mineralölkonzern OMV (1,7 Mio. Euro) sowie der Maschinenbau-Konzern Andritz (1,6 Mio. Euro). Die Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028 setzt eine Serie vergangener Senkungen verschiedener Lohnnebenkosten seit 2014 fort, von der die heimischen Großbetriebe bereits profitieren. Dadurch liegt ihr Abgabensatz bereits um 1,6 Prozentpunkte niedriger, wodurch dem Staatsbudget bereits heute rund 2,9 Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr entgehen. 
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Sparpaket macht ältere Beschäftigte für Betriebe teurer

Sparpaket macht ältere Beschäftigte für Betriebe teurer

Die Bundesregierung kürzt im Zuge des Sparpakets den Dienstgeber:innenbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt, der ein Teil des Lohns von Beschäftigten ist. Das kostet den Staat pro Jahr zwei Milliarden Euro – mehr als ein Drittel des Sparbedarfs für 2027/28. Was als Entlastung für Betriebe verkauft wird, hat eine problematische Nebenwirkung: Bisher musste für Arbeitnehmer:innen über 60 Jahre kein FLAF-Beitrag geleistet werden, diese Befreiung fällt jedoch ab 2028. Nachdem der Beitragssatz in Zukunft für alle Beschäftigten die verminderten 2,7 Prozent beträgt, werden ältere Beschäftigte für Unternehmen teurer als bisher. Das zeigt eine Analyse des Momentum Instituts.
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Die Grafik vergleicht die Wirkung der geplanten Lohnnebenkosten-Reform auf Beschäftigte unter 60 Jahren und auf einen 63-jährigen Beschäftigten. Beide haben ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 sinkt das Superbrutto von 50.000 auf 49.614 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 386 Euro. Bei einem 63-jährigen Beschäftigten steigt das Superbrutto von 46.841 auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung von 2.348 Euro. Die Grafik zeigt: Jüngere Beschäftigte werden für Unternehmen günstiger, ältere Beschäftigte teurer.
Regierung macht ältere Beschäftigte teurer
Ausgangspunkt für die Analyse ist ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 Jahren sinkt das sogenannte Superbrutto (Bruttoeinkommen plus Lohnnebenkosten) durch die Kürzung von 50.000 auf 49.614 Euro. Für Unternehmen bedeutet das 386 Euro weniger Lohnnebenkosten. Anders ist die Wirkung bei älteren Beschäftigten. Ein 63-jähriger Beschäftigter mit demselben Bruttoeinkommen kostet einen Betrieb derzeit 46.841 Euro. Nach der Umsetzung der Maßnahme steigt dieser Betrag auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung um 2.348 Euro. Der Grund: Für ältere Beschäftigte gelten bisher Befreiungen bei bestimmten Dienstgeber:innenbeiträgen. Diese Entlastung wird durch die geplante Umschichtung weitgehend zurückgenommen. Der Kostenvorteil von älteren Beschäftigten für Unternehmen schrumpft dadurch deutlich. Die Regierung will, dass Menschen länger arbeiten. Gleichzeitig macht sie ältere Beschäftigte für Betriebe teurer. Das ist arbeitsmarktpolitisch der falsche Anreiz.
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Die Balkengrafik zeigt die Arbeitslosenquote nach Alter und Geschlecht. Bei Männern steigt die Quote mit dem Alter deutlich: von 7,0 Prozent bei den 45- bis 57-Jährigen auf 15,6 Prozent bei 64-Jährigen. Bei Frauen steigt die Quote bis 61 Jahre auf 9,8 Prozent und sinkt danach stark, weil viele Frauen bereits in Pension gehen. Die Grafik zeigt, dass die Arbeitslosigkeit kurz vor dem Pensionsalter besonders hoch ist.
Je älter, umso weniger Chancen auf einen neuen Job
Die Arbeitslosenquote steigt bei Männern mit dem Alter deutlich an. In der Gruppe der 45- bis 57-Jährigen liegt sie bei 7,0 Prozent, bei 60-Jährigen bereits bei 10,8 Prozent. Bei 61-Jährigen beträgt sie 12,7 Prozent, bei 62-Jährigen 13,1 Prozent. Den höchsten Wert erreichen Männer mit 64 Jahren: 15,6 Prozent. Bei Frauen zeigt sich der höchste Wert mit 9,8 Prozent im Alter von 61 Jahren. Danach fällt die Arbeitslosenquote deutlich ab, weil viele Frauen bereits in Pension gehen können. Die Grafik verdeutlicht: Wer kurz vor der Pension arbeitslos wird, hat besonders schlechte Chancen auf einen neuen Job.
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Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Teilzeitkräfte zahlen beim Budget besonders drauf. Die Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen soll zurückgefahren werden. Künftig bleibt bei vielen weniger vom Netto. Eine Lohnkürzung am Konto. 
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Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Die Bundesregierung plant, die Partnereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe wiedereinzuführen. Wir haben die Auswirkungen eines möglichen Modells simuliert: Betroffene Personen verlieren im Schnitt 38 Prozent ihres persönlichen Einkommens. Damit ist die Maßnahme eine der finanziell einschneidendsten im gesamten Sparpaket. Die geplante soziale Abfederung senkt die Zahl der Betroffenen und verschiebt sie in die obere Mittelschicht im Vergleich zum ursprünglichen Modell vor 2018. Zu drei Vierteln trifft die Maßnahme Frauen.
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Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe. Die Grafik zeigt, wie viele Euro im Monat betroffene Bezieher:innen nach Anrechnung des Einkommens der Partner:in verlieren.
Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe
Die Bundesregierung wird das alte Modell (vor 2018) der Partnereinkommensanrechnung in der Notstandshilfe wohl nicht eins zu eins übernehmen, sondern ein Neues entwickeln. Würde das alte Modell wiedereingeführt, brächte das dem Bundesbudget weniger Ausgaben im Ausmaß von 210 Millionen Euro. Die Einigung zum Budget 2027/28 sieht jedoch Einsparungen von 60 Millionen Euro vor. Um dieses Sparziel bei Notstandshilfebezieher:innen zu erreichen, ist ein weniger drastisches Modell bei der Partnereinkommensanrechnung möglich als noch 2018. Unseren Schätzungen zufolge könnte die Einkommensgrenze (des Partners), ab der die Anrechnung auf die eigene Notstandshilfe erfolgt, bei rund 3.000 Euro Nettoeinkommen liegen.  Wir haben eine Möglichkeit simuliert: Die Freigrenze, ab der die Einkommensanrechnung erfolgt, ließe sich von 780 Euro (inflationsangepasstes Modell von 2018, wie oben) auf 2.950 Euro erhöhen. So lässt sich der Effekt der Maßnahme etwas begrenzen: Die Zahl der Betroffenen beträgt 12.200. Die müssen mit hohen persönlichen Einkommenseinbußen rechnen. Fast alle der betroffenen Notstandshilfebezieher:innen rangieren dem persönlichen Einkommen nach ohnehin bereits im ärmsten Drittel. Sie verlieren im Durchschnitt 460 Euro pro Monat. Das entspricht 38 Prozent ihres monatlichen Nettoeinkommens. Drei Viertel der Betroffenen sind Frauen.
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Die Rechnung, bitte

Die Rechnung, bitte

Der Staat soll in der Not immer alle retten. Auch die Banken halten da gern die Hand auf. Aber wenn es dann darum geht, sie an den Kosten zu beteiligen, wollen sie davon nichts wissen. 
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Bankenrettung: Offene Rechnung von fünf Milliarden Euro endlich begleichen

Bankenrettung: Offene Rechnung von fünf Milliarden Euro endlich begleichen

Österreichs Geschäftsbanken schreiben weiterhin außergewöhnlich hohe Gewinne. Gleichzeitig ist die Rechnung aus der Bankenrettung nach der Finanzkrise 2008/09 bis heute nicht beglichen. Die staatlichen Kosten der Bankenrettung beliefen sich auf 10,8 Milliarden Euro. Über die Bankenabgabe flossen zwischen 2011 und 2025 aber nur 5,8 Milliarden Euro zurück. Damit stehen die Banken beim Staat noch mit rund fünf Milliarden Euro in der Kreide. 
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Cannabis-Legalisierung bringt halbe Milliarde jährlich

Cannabis-Legalisierung bringt halbe Milliarde jährlich

Während Österreich über Sparpakete, Kürzungen und Einsparungen in Ministerien diskutiert, bleibt ein großes Budgetpotenzial ungenutzt: Eine regulierte Legalisierung von Cannabis könnte dem Staat jährlich rund 500 Millionen Euro durch neue Einnahmen und geringere Ausgaben bringen, wie eine Analyse des Momentum Instituts zeigt. 
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Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt das Aufkommen für unterschiedliche Steuern im Vergleich. Eine Cannabissteuer könnte dem Staatshaushalt 152 Mio. Euro bringen. Die Einnahmen über die Biersteuer belaufen sich 2025 auf 179 Mio. Euro, die Alkoholsteuer ergibt 145 Mio. Euro und 2027 zusätzlich 40 Mio. Euro. Die Tabaksteuer-Einnahmen sind mit 2,2 Mrd. Euro am höchsten.
Steuereinnahmen: Cannabis, Bier, Alkohol und Tabak im Vergleich
Der Vergleich mit bestehenden Verbrauchsteuern zeigt zusätzlich: Eine Cannabissteuer ist kein Randthema. Mit einem Einnahmevolumen von geschätzten 152 Millionen Euro läge sie beinahe auf dem Niveau der Biersteuer mit rund 179 Millionen Euro und nahe an der Alkoholsteuer mit rund 185 Millionen Euro (2026 noch 145 Mio. Euro, laut Budgetplänen 2027 zusätzlich 40 Mio. Euro und ab 2028 zusätzlich 50 Mio. Euro). Die Tabaksteuer bringt dem Staat sogar rund 2,2 Milliarden Euro jährlich. Österreich besteuert also längst legale Suchtmittel – nur bei Cannabis hält die Politik weiterhin an Verbot und Kriminalisierung fest.
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