Schlagwort: Verteilung

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Pflegesektor im Europavergleich
Pflegesektor in Österreich
Österreich’s Pflegesektor ist deutlich kleiner als das in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Während hierzulande auf 1000 Einwohner:innen nur in etwa 16 Pflegekräfte kommen, sieht es in Ländern wie Norwegen, Finnland und Island ganz anders aus: Spitzenreiter Norwegen hat auf 1000 Personen gerechnet rund 36 Pflegekräfte zur Verfügung. In Finnland und Island sind es jeweils 34 und 32 Pflegekräfte. Schlusslichter hingegen bei dieser Rechnung sind Länder wie Griechenland und Bulgarien, die gerade einmal auf 4 bzw. 5 Pflegekräfte auf 1000 Personen kommen. Österreich befindet sich im Vergleich eher in der unteren Mitte. Hätte Österreich gleich viel Pflegepersonal wie Europa-Spitzenreiter Norwegen, hätten wir 174.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Mehr über das Thema Pflege gibt's hier im Website-Artikel und im Policy Brief.
Arbeit
Verteilung
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Überförderung in Gastronomie u. Hotellerie
Gewinnförderung in Gastronomie und Hotellerie
In Gastronomie und Hotellerie ist es in Österreich im Jahr 2020 zu massiven Überförderungen durch Corona-Hilfen gekommen. Das zeigt eine quantitative Auswertung der COFAG-Unternehmenshilfen, die das Momentum Institut erstmals vorgenommen hat. Über 50 Prozent der 502 analysierten Betriebe konnten ihren Gewinn im Vergleich zum Jahr 2019 steigern. Insgesamt ergibt sich eine Gewinnsubvention von 100 Mio. Euro. Dass es vielerorts zu überhöhten Hilfszahlungen gekommen ist, liegt an der Konzeption von Hilfen wie etwa dem Umsatzersatz oder dem Ausfallsbonus. Diese orientieren sich hauptsächlich am entgangenem Umsatz im Vergleich zum Vorkrisenzeitraum. Sinnvoller wäre ein Miteinbeziehen der tatsächlich angefallenen Kosten eines Unternehmens. Außerdem werden jeweils Teile des entgangenen Umsatzes in Lockdown-Zeiten ersetzt. Ob eventuelle Verluste über das gesamte Geschäftsjahr wieder kompensiert werden, wird nicht berücksichtigt.  Mehr dazu hier
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Ringgrafik der Steuerstruktur
Status Quo der Steuerstruktur
Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates - baut in Österreich sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Einnahmen aus Umweltsteuern tragen nur knapp 6 von 100 Euro bei. Nicht einmal 6 von 100 Euro kommen von Steuern auf Unternehmensgewinne über die Körperschaftsteuer (KöSt) in die Staatskasse - trotzdem soll diese im Zuge der "ökosozialen" Steuerreform weiter von 25 auf 23 Prozent gesenkt werden. Vermögensbezogene Steuern fallen auch äußerst gering aus. Nur 3 von 100 Euro werden durch Vermögensabgaben finanziert - dazu zählen z. B. Einnahmen durch Vermögensübertragungen, Kapitalertragsteuern (KESt) oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt.  Leseempfehlung: Policy Brief Steuerstruktur & Website-Artikel zur Steuerreform
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Steuern auf Eigentum sinken
Abgeschafft und unreformiert: Steuern auf Eigentum sinken beständig
Warum ist das Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern in Österreich vergleichsweise niedrig? Einer der wichtigsten Gründe ist die Abschaffung der Vermögenssteuer im Jahr 1993. Dies hat den Anteil am Steueraufkommen um fast ein Drittel reduziert. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren mehrere vermögensbezogene Steuern abgeschafft: Gewerbekapitalsteuer (1986), Erbschaftssteueräquivalent (1993), Wertpapiersteuer (1995), Börsenumsatzsteuer (2000), Erbschafts- und Schenkungssteuer (2008), Gesellschaftssteuer (2016). Den größten Teil des aktuellen Aufkommens aus vermögensbezogenen Steuern macht aktuell die Grunderwerbssteuer aus (ca. 61 %), gefolgt von den Grundsteuern A und B (gemeinsam 34 %). Die letzten Hauptfeststellung der Einheitswerte für Grundvermögen und Betriebsgrundstücke fand im Jahr 1973 statt, jene für land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Jahr 1988. Seither gab es nur pauschale Anhebungen. Das hat Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer-Aufkommen. Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.
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Inflation getrieben von Preisen für Energie und Gütern mit Lieferengpässen
Inflation getrieben von Energiepreisen und Lieferengpässen
Die Inflation in Österreich ist aktuell getrieben von den Preisen für Energie und Güter, bei denen zur Zeit Lieferengpässe herrschen. 2,6 Prozentpunkte der Inflationsrate von 4,3% im November sind darauf zurückzuführen. Die Forderungen an die EZB nach höheren Zinsen sind wenig lösungsorientiert. Die Inflation in Europa wird nicht durch zu hohe Nachfrage angeheizt. Mittel- und langfristig muss die Politik Alternativen eine baldige Abkehr von fossilen Brennstoffen vorantreiben. Mehr zum Thema hier.
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Staatsvermögen vs Staatsschulden
Staatsvermögen vs. Staatsschulden
Der österreichische Staatsschuldenberg wird immer größer? Noch unsere Urgroßenkel werden nicht fertig sein mit dem Abbezahlen der Staatsschulden? Das stimmt so nicht ganz. Stellt man das Staatsvermögen den Staatsschulden direkt gegenüber, dann übersteigt das Vermögen die Schulden sogar um knapp 100 Milliarden Euro. Die Daten stammen aus dem 1.Quartal des Jahres 2021. Vermögen in Form von Grund und Boden und produziertes Anlagevermögen, wie zum Beispiel Sachanlagen (Immobilien, Maschinen, Dienstwägen o.ä.) oder immaterielle Anlagen, machen dabei mit 329 Milliarden Euro fast genauso viel aus wie der Maastricht-Schuldenstand von Österreich mit 327 Milliarden Euro.
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Energiepreise sind der Inflationstreiber
Inflation: Energie als Preistreiber
Die derzeit höhere Inflation ist stark von den Energiepreisen getrieben. Gemeinsam mit den internationalen Produktions- und Lieferengpässen im Bereich der industriellen Güter ergibt sich daraus das Bild einer angebotsseitigen Inflation. Die Forderungen nach niedrigen Lohnabschlüssen und höheren Zinsen sind daher fehlgeleitet und würden keine Umkehr bewirken. Die steigenden Energiepreise zeigen einmal mehr die noch immer starke Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auf. Schwankungen in diesem Bereich wirken sich seit jeher stark auf die Inflation aus. Wichtig wäre für Europa daher eine rasche Abkehr von fossiler Energie. Mehr zum Thema hier.
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Klima
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Von einer Erhöhung der Familienbeihilfe profitieren alle
Familienbeihilfe
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ist eine Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind vorgesehen. Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind erhöht. Eine Erhöhung der Familienbeihilfe in gleicher Höhe (EUR 496 Mio.) würde sich wesentlich gleicher auf die Einkommensfünftel verteilen und auch mehr Menschen begünstigen. Vor allem niedrige Einkommen würden dazu im Vergleich zur Reform des Familienbonus und Kindermehrbetrags besser aussteigen. Leseempfehlung: "Steuerreform: Die Pläne im ersten Check"
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Höhere Einkommen profitieren deutlich stärker von Erhöhung des Familienbonus Plus
Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ist eine Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind vorgesehen. Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind erhöht. Der Familienbonus nutzt vor allem höheren Einkommen. In den beiden untersten Einkommensfünftel kommt die Erhöhung des Familienbonus so gut wie gar nicht an, zu einem hohen Anteil wirkt der der Familienbonus erst bei den obersten Einkommen aus. Dem Entgegenwirken soll der Kindermehrbetrag. Aktuell steht dieser nur Alleinerziehenden und Alleinverdienenden zu, die so wenig verdienen, dass sie kaum oder gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen. Unter der Annahme, dass dies so bleibt, wirkt sich eine Erhöhung des Familienbonus und Kindermehrbetrags vor allem auf mittlere und höhere Einkommen aus. In diesen Einkommensgruppen profitieren deutlich mehr Menschen von der Reform. In den untersten beiden Einkommensfünfteln hingegen profitieren nur zwei bzw. vier Prozent der Menschen. Unter denen, die profitieren, sind es vor allem die obersten beiden Einkommensfünftel. Dort bleiben durch die Reform im Durchschnitt jährlich EUR 540 bzw. EUR 732 mehr. Der Kindermehrbetrag wirkt im untersten Fünftel, das zweite Fünftel hingegen bekommt im Schnitt lediglich 72€ mehr im Jahr. Leseempfehlung: "Steuerreform: Die Pläne im ersten Check"
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Erhöhung des Familienbonus Plus und KMB begünstigt mittlere und hohe Einkommen stärker
Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ist eine Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind vorgesehen. Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind erhöht. Der Familienbonus nutzt vor allem höheren Einkommen. In den beiden untersten Einkommensfünftel kommt die Erhöhung des Familienbonus so gut wie gar nicht an, zu einem hohen Anteil wirkt der der Familienbonus erst bei den obersten Einkommen aus. Dem Entgegenwirken soll der Kindermehrbetrag. Aktuell steht dieser nur Alleinerziehenden und Alleinverdienenden zu, die so wenig verdienen, dass sie kaum oder gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen. Unter der Annahme, dass dies so bleibt, wirkt sich eine Erhöhung des Familienbonus und Kindermehrbetrags vor allem auf mittlere und höhere Einkommen aus. In diesen Einkommensgruppen profitieren deutlich mehr Menschen von der Reform. In den untersten beiden Einkommensfünfteln hingegen profitieren nur zwei bzw. vier Prozent der Menschen. Unter denen, die profitieren, sind es vor allem die obersten beiden Einkommensfünftel. Dort bleiben durch die Reform im Durchschnitt jährlich EUR 540 bzw. EUR 732 mehr. Der Kindermehrbetrag wirkt im untersten Fünftel, das zweite Fünftel hingegen bekommt im Schnitt lediglich 72€ mehr im Jahr. Leseempfehlung: "Steuerreform: Die Pläne im ersten Check"
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Das Umlagesystem funktioniert vor allem bei den unselbständig Beschäftigten
Das Umlagesystem funktioniert bei den Pensionen der Unselbständigen
Große Unterschiede gibt es zwischen den Eigendeckungsgraden der unterschiedlichen Versicherungssysteme. Während die Arbeitnehmer:innen im ASVG-System ihre Pensionen zu 87 Prozent selbst tragen, schießt der Bund bei den Selbständigen (GSVG) mehr als die Hälfte der Pensionsleistung aus Steuern zu. Bei den Bäuer:innen sind es mehr als drei Viertel. Insbesondere bei den Arbeitnehmer:innen ist also kein Reformbedarf auszumachen. Der Bundesbeitrag deckt hier gerade einmal die Aufwendungen für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und die Pensionen für Hinterbliebene. Mehr dazu hier.
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Der Bundesbeitrag zu den Pensionen bleibt langfristig stabil
Pensionen: Der Beitrag des Bundes bleibt langfristig stabil
Österreichs Pensionssystem ist langfristig stabil. Von einem „Pensionsloch“ kann keine Rede sein, wie das aktuelle Gutachten der Alterssicherungskommission einmal mehr zeigt. Zwar steigt bis 2030 aufgrund der demografischen Entwicklung der Anteil, den der Bund über das Budget zum Pensionssystem beisteuert, an. Vor allem die im Beamtenbereich getätigten Reformen beginnen aber bereits ihre Wirkung zu entfalten und tragen dazu bei, dass die Kosten des österreichischen Pensionssystems ab 2030 stabil bleiben. Wer von „explodierenden Kosten“ spricht, hat stets nur die nominellen Zahlen im Auge und vergisst bewusst auf Wirtschaftswachstum und Inflation. Um sinnvolle Schlüsse ziehen zu können, sind die tatsächlichen Zuschüsse des Bundes aber immer in Relation zur Wirtschaftsleistung zu betrachten.  Mehr dazu hier.
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